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IGNORED

Tippmann M4-22 Anschein


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Dann wirst Du den gleichen Weg gehen müssen wie alle Anderen, die gerne abweichende/mehr Anscheinsmerkmale als die im Feststellungsbescheid genannten haben möchten: BKA, ca. 250€, Danke.

Nur so bist Du auf der sicheren Seite. Die Beurteilung trägt dann auch Deinen Namen und ist ausdrücklich nicht übertragbar an Dritte.

 

Generell sollte ein Zweibein allerdings kein Problem sein, wenn man sich die Waffen anschaut, die das BKA in letzter Zeit so durchwinkt. Nimm gleich noch 'ne Mündungsbremse mit dazu, ändert nix am Preis. 😎

Bearbeitet von tecnolli
Geschrieben

Auf die Nicht-Übertragbarkeit der Beurteilung weist das BKA hin, weitere gesetzliche oder behördliche Regelungen sind mir nicht bekannt.

Wenn's MEINE Waffe wäre, würde ich sie vor dem Verkauf zurückbauen oder im Kaufvertrag ausdrücklich auf die Beurteilung und das BKA verweisen.

 

Also etwa so wie bei meiner Harley mit Mapping und anderer Nockenwelle. 😅

Geschrieben

Das Eine ist eine Einstufung nach § 2 Abs. 5 WaffG, das Andere eine Beurteilung nach § 6 AWaffV.

Einfach mal den gesunden Menschenverstand ausschalten, dann tut der ganze Schwachsinn nicht mehr so weh.

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