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IGNORED

BKA §40 Ausnahme Antrag


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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb rockwilder:

Wie immer ist das Thema nicht einfach

Stimmt

vor 12 Minuten schrieb rockwilder:

Der BKA ist zuständig für Teilesätze.

Jein......

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Stimmt

Jein......

Bitte ausführen. Ich vermute Du meinst das Fragment schreiben zum §37d WaffG, richtig? Ich schätze wir haben es aus der selben Quelle. Es steht im ersten Augenblick gegen die Aussage des BKAs, ergibt aber nach Erläuterung des BKAs doch einen Sinn, warum das BKA zuständig ist.

Bearbeitet von rockwilder
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb rockwilder:

Das MP44 ist als DEKO 1972 in eine WBK eingetragen wurden. Damit kann ich den ALT Dekostand sogar sehr gut belegen. 

Verstehe das Problem nicht.

Wenn der Haufen Altmetall bereits 1972 auf der WBK eingetragen wurde, dann ist doch alles in trockenen Tüchern.

Geschrieben (bearbeitet)

@rockwilderRichtig, darauf stütze ich mich zum Teil, aber auch auf die allgemeinen waffenrechtlichen Zuständigkeiten. Wie bereits erwähnt ist "Teilesatz" kein waffenrechtlicher Begriff und zunächst eine Ansammlung von Teilen. Es hat sich zwar eingebürgert das vom BKA u. U. Gutachten und Beurteilungen in dem Zusammenhang erstellt werden- was jedoch nichts mit einer rechtlichen Zuständigkeit zu tun hat. Offensichtlich zieht sich das BKA nun den Schuh an, ich bin gespannt was bei rauskommt.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb chr:

Wenn der Haufen Altmetall bereits 1972 auf der WBK eingetragen wurde

Dann kannst du sicher auch schlüssig erklären warum ein Dekoteilesatz in eine WBK eingetragen ist?

Geschrieben

DekoWAFFE

nix Teilesatz 

 

und in 72‘iger WBK‘s ist alles mögliche eingetragen 

ich hatte schonmal welche mit eingetragenen Schreckschuss und Luftpistolen ..... absolutes Highlight war ein eingetragener „paradesäbel“

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb chapmen:

Dann kannst du sicher auch schlüssig erklären warum ein Dekoteilesatz in eine WBK eingetragen ist?

Keine Ahnung, warum der Eingetragen wurde.

Ich habe einfach nur aufmerksam den Text des Thread-Starters gelesen.

Ja ich weiss, das gehört nicht zum guten Ton auf WO, das man den Text seines Mitforisti liest. Aber was soll's, ich bin halt ein kleiner Revoluzzer.

 

P.S. Und ja, 1972 wurde alles auf WBK eingetragen, sogar kleiner 7,5J Luftgewehre.

Bearbeitet von chr
Geschrieben

Was aber nicht bedeutet das diese eingetragenen Gegenstände auf einer WBK etwas zu suchen haben.

Möchte ich nun einen solchen Gegenstand austragen lassen ändert sich nur die WBK, sondern auch im Falle des z. B. angesprochenen STGW Teilesatz die rechtliche Einordnung.

Hier schliesst sich der Kreis- hat ein Deko Teilesatz einen rechtlichen Status im gesamten, oder haben wir jetzt einige Einzelteile und einige, nach neuem Gesetz wesentliche Teile?

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