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IGNORED

Unbedenklichkeitsbescheinigung nur mit Bedürfnis?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich wohne seit einem halben Jahr wieder in der Schweiz.Ich habe dort auch bis 2017 Waffen besessen.Da ich für eine Zeit ins Ausland gegangen bin habe ich die Waffen verkauft.Jetzt sagt man mir das ich für den Waffenerwerb mit Aufenthaltsbewilligung B eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D brauche.Also habe ich beim Bundesverwaltungsamt angerufen und dort sagte man mir,das ich dafür ein Bedürfnis brauche(Sport der Jagd).Meine Frage,ist dahindgegen was geändert worden?Mein Bruder hat diese Bescheinigung vor 4 Jahren ohne Probleme bekommen ohne Bedürfnis..Weiss jemand mehr?Ich könnte natürlich 4,5 Jahre warten dann habe ich C und brauche keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D oder ich suche mir in D wieder einen Verein...

Bearbeitet von Prendergast
Geschrieben (bearbeitet)

was genau soll denn diese "Unbedenklichkeitsbescheinigung" sein?

 

das hört sich für mich danach an, als ob die schweizer einen auszug aus deinem "deutschen strafregister" wollen!

vielleicht auch noch ne überprüfung durch den verfassungsschutz ob du nich "nen übler terrorist bist".

 

entweder hat deine behörde nicht verstanden was du von denen willst, oder du hast es nicht richtig rübergebracht was die schweizer von dir verlangen...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)

@HangMan Da ich momentan die B-Bewilligung habe und nicht C (Niederlassungsbewilligung) komt folgender Text im Schweizer Waffengesetzt zum tragen:

 

  • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.

Diese Bestätigung war damals meine WBK,mein Bruder hat vom Bundesverwaltungsamt folgend angehängtes schreiben erhalten.Dieses möchte ich auch..da verlangt man von mir ein deutsches Bedürfnis das ich natürlich in der Schweiz lebend nicht nachweisen kann.Ich muss dazu sagen,mein Bruder hatte NIE eine waffenrechtliche Erlaubnis in Deutschland noch eine Sachkunde.Aus meiner sicht wird einfach eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht und nicht mehr..aber das geht wohl nicht ohne Bedürfnis..

 

erlaubnis schw1.jpg

Bearbeitet von Prendergast
Geschrieben (bearbeitet)

nun vieleicht weil seit anfang 2020 mehrere neuerungen im deutschen waffengesetz eingeführt worden sind?

 

nur auf welcher grundlage soll dir (heute) eine deutsche waffenbehörde ein "bedürfnis" für eine waffe/-teile erteilen, wenn du hier weder im besitz einer wbk/jagdschein/sammler WBK bist? in keinem verein/verband eingetreten bist? keine schiessnachweise in d nachweisen kannst?

 

keine ahnung! ich zumindest bin da skeptisch...

-------------------------------------------

so, sorry, nachtrag!!! hab jetzt erst noch mal genau dein bild angeschaut:

 

hast du mal GENAU gelesen WAS deinem bruder da bescheinigt wurde?!?

anscheinend NEIN!

es wurde ihm AUSSCHLIESSLICH bescheinigt, das es KEINE gründe in deutschland gibt, die ihm hier ein WAFFENVERBOT einbringen!

soll heissen:

die behörde hat einen auszug aus seinem zentralregister gezogen und den schweizer behörden damit mitgeteilt, dass er nicht vorbestraft ist und gegen ihn nix vorliegt, dass einem (berechtigten) waffenerwerb in d entgegenstehen würde!

 

das ist für mich jetzt keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", aber das ist es was die schweizer wissen wollen:

bist du vorbestraft?

dürftest du (waffenrechtliche berechtigungen vorausgesetz) in d waffen erwerben?

 

wenn da NEIN und JA raus kommt, dann sollte das (meiner meinung nach) den schweizern genügen!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)

Das Wort Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich mir nicht ausgedacht sondern kommt vom SB des BVA: Hier seine Email an mich:

 

Sehr geehrter Herr Prendergast,

zur Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Sie im Sinne des Waffengesetzes geeignet und zuverlässig zum Besitz von Waffen sein und ein im Waffengesetz anerkanntes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen.

Die persönliche Eignung (Stichwort Gesundheit)  wird bis zum Vorliegen anderer Erkenntnisse vorausgesetzt, bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit müssten Sie einerseits ausdrücklich bestätigen, dass Sie im Ausland unbescholten sind, andererseits holt das Bundesverwaltungsamt entsprechende Auskünfte bei der für Ihren letzten deutschen Wohnort zuständigen Polizei, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeszentralregister des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof sowie beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein.

Das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen, i. d. R. ist dies ein gültiger deutscher Jagdschein oder eine Bescheinigung, dass Sie in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Verband angehört, Mitglied sind und dort regelmäßig am Schießbetrieb gem. genehmigter Schießsportordnung teilnehmen.

Die angesprochenen Voraussetzungen gelten im Übrigen auch, wenn Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Waffenerwerb in der Schweiz beantragen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Ich sehe das genauso wie Ihr und auch die Schweizer wollen nur wissen ob ich Waffen erwerben KÖNNTE sollte ich die Erwerbsvorrassetzungen erfüllen.Ich bin weder in der Schweiz noch in Deutschland vorbestraft und habe auch schon seit mehrern Jahren in beiden Ländern legal Waffen bessessen.Es kann doch nicht sein weil ein SB mir nicht die Zuverlässigkeit bescheinigen will ich deshalb 5 Jahre warten soll?Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn.

Bearbeitet von Prendergast
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Prendergast:

Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn

Doch , wenn du in einem deutschen Verein bist dann läßt du dir das Bedürfnis vom dortigen Verband bescheinigen und wenn du in DE eine Waffe erwerben willst ,muß die dortige Behörde das machen.

 

Ich glaube da herrscht eh ein Mißverständnis.

Der SB in der Schweiz möchte als erstes das du nachweißt das in DE keine Gründe vorliegen die gegen einen Waffenerwerb sprechen.

Also BZR Auskunft einholen und am besten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz beantragen. (Du möchtest in DE einen VL Lehrgang machen)

Und dann muß du nach schweizer Recht (wenn du in der Schweiz wohnst) alles weitere beantragen.

 

Generell finde ich die Geschichte in der Schweiz schon ganz gut, der SB sagt dir das wenn du in DE in einem Verein bist und dort regelmässig schießt, du auch recht problemlos in der Schweiz dafür eine Waffe erwerben kannst. Das ist eine Top Einstellung, vorbildlich!

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Prendergast:

Das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen, i. d. R. ist dies ein gültiger deutscher Jagdschein oder eine Bescheinigung, dass Sie in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Verband angehört, Mitglied sind und dort regelmäßig am Schießbetrieb gem. genehmigter Schießsportordnung teilnehmen.

Die (OBEN) angesprochenen Voraussetzungen gelten im Übrigen auch, wenn Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Waffenerwerb in der Schweiz beantragen wollen.

das in rot halte ich für falsch!

frag noch mal bei den schweizern nach was die WIRKLICH wollen! wenn denen ein auszug aus dem zentralregister UND eine abfrage beim verfassungsschutz reichen, dann würde ich auch nur das bei "deiner" deutschen behörde anfordern und gut is...

 

vor 24 Minuten schrieb micky123:

Doch , wenn du in einem deutschen Verein bist dann läßt du dir das Bedürfnis vom dortigen Verband bescheinigen

wie soll er das bedürfniss vor den deu verband denn rechtfertigen wenn er:

nicht in d wohnt

keine schiessnachweise bei bringt/ bringen kann?!?

und der VEREIN kann NUR bescheinigen (gegenüber dem verband) der er mitglied ist und entsprechende schiessnachweise nachweisen kann!

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb HangMan69:

 

wie soll er das bedürfniss vor den deu verband denn rechtfertigen wenn er:

nicht in d wohnt

 

und der VEREIN kann NUR bescheinigen (gegenüber dem verband) der er mitglied ist und entsprechende schiessnachweise nachweisen kann!

Klappt einwandfrei....

Ich hatte da auch so meine Zweifel...

Ein Mitglied(Deutscher) von uns, Wohnsitz in Österreich, hat vom RSB(DSB) ein Bedürfnis bescheinigt bekommen.

Mitgliedschaft und regelmäßiges Training waren gegeben.

 

Wozu Er das wollte keine Ahnung. Aber der Verband hat das anstandslos bescheinigt.

Wer und ob Er in D Ihm eine WBK ausstellt, ist ein anderes Thema....

Geschrieben

in DE braucht man eine UBE zum Wiederladen und damit zum Erwerb von SP und NC  , ein pol. Führungszeugnis benötigt zum Erwerb ( nat. auch das sog. Bedürfnis usw. ) von Schußwaffen

UBE fordert - zumindestens in Bbg - das Amt für Arbeitsschutz und das Führungszeugnis verlangt die Polizei ( z.B. in Bayern war das mal lediglich das Ordnungsamt, wie es da heute aussieht weiss ich nicht ...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HangMan69:

und der VEREIN kann NUR bescheinigen (gegenüber dem verband) der er mitglied ist und entsprechende schiessnachweise nachweisen kann!

Das war eine Antwort auf seine Frage wie so etwas generell geht. Es war ihm wohl nicht klar das es solche Möglichkeiten gibt.

Denn er führte folgendes aus:

"Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn."

 

Und dann mal zu dieser Geschichte mit "nicht in DE wohnen".

Es gibt da hunderttausende die zwischen den Ländern pendeln dort jeweils wohnen, arbeiten, sex haben und auch essen und das für völlig normal halten.

(Und ja ich weiß das vor allem ganz viele Behördenvertreter damit Probleme haben)

 

Ich behaupte mal das viele nicht einmal genau definieren können was genau ein Wohnsitz ist. Ein Wohnsitz gemäß der AO ? Des BGB ? Im Sinne des Melderechts ? Im Sinne der SGB?

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gemäß der VO EU 833/2004 und der entsprechenden Durchführungsverordnung ?

Das ist gerade im Waffenrecht (Verwaltungsrecht) eine hochspannende Geschichte, ich z.b. habe in DE keinen Wohnsitz bin dort aber in DE in einer kleinen Kommune waffenrechtlich aufgehangen, während meine Partnerin beim Bundesverwaltungsamt aufgehangen ist.

Geschrieben

Auf der Webseite eines schweizer Händlers (MARTI Waffen AG 6340 Baar - Schweiz) wird ziemlich deutlich auf die Voraussetzungen hingewiesen:

 

Munitions- und Waffenkauf mit einer Aufenthaltsbewilligung B

 

Zitat:

"ACHTUNG: Es ist nicht mehr möglich, nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (zum Beispiel vom Bundesverwaltungsamt) und ohne entsprechende Waffenbesitzerlaubnis Ihres Herkunftslandes einen Schweizer Waffenerwerbsschein zu erlangen - Sie benötigen zwingend eine Waffenbesitzerlaubnis aus Ihrem Herkunftsland!"

 

https://www.waffenmarti.ch/shop/waffenerwerb/31-antworten-fuer-auslaendische-staatsangehoerige-wohnhaft-in-der-schweiz.html

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb micky123:

Was genau ist denn diese "Waffenbesitzerlaubnis" im juristischen Sinne in der Schweiz ?

Eine Waffenbesitzerlaubnis aus dem Herkunftsland eben. In Deutschland ist das... richtig, eine Waffenbesitzkarte. Für einen Italiener oder einen Franzosen halt die für diese jeweils notwendige Erlaubnis, wie auch immer die heißen oder geregelt sein mag.

 

Warum geht man nicht einfach einmal davon aus, daß der Schweizer Sachbearbeiter ganz genau das geschrieben hat, was er (bzw. der Schweizer Gesetzgeber) auch meint?

Bearbeitet von lrn
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn das bei Deinem vorherigen Aufenthalt in der Schweiz anders war, ist doch eher die Frage, was hat sich in der Schweiz geändert. Für mich heißt die aktuelle Regelung wie geschildert, die Schweizer erkennen für neu "Zugereiste" einfach die Erlaubnisse des Herkunftsstaats an, selbst für weiteren Waffenerwerb in der Schweiz. Viel liberaler geht es doch eigentlich gar nicht.

 

Daß, wenn man langjährige Auslandsaufenthalte unterbricht, dann Fristen für Bürgerrechte, die eine bestimmte Aufenthaltsdauer voraussetzen, neu zu laufen beginnen, liegt in der Natur der Sache. Davon könnte ich zahlreich aus eigenen leidvollen Erfahrungen berichten. Ist aber nun mal so, und im Grunde auch sachgemäß.

Bearbeitet von lrn
Rechtschreibung und Satzbau vor dem zweiten Kaffee noch verbessernswert
Geschrieben

Nun ja, nachdem ich lange Jahre in Belgien gearbeitet hatte, weiß ich das deutsch nicht gleich deutsch ist, deswegen die Frage nach der genauen juristischen Definition.

 

Eine Waffenbesitzerlaubnis kann erst einmal vieles sein. Z.B. die Erklärung eines Staates das gegen einen Bürger nichts vorliegt und er generell die Erlaubnis hat Waffen zu erwerben.

So haben z.b. Vorbestrafte in einigen US Staaten nicht das Recht auch nur "freie" Waffen zu besitzen. Das gibt es in Deutschland übrigens auch, dieser Personenkreis darf sich nicht einmal ein freies Luftgewehr kaufen oder besitzen.

Geschrieben

Erlaubnis ist Erlaubnis nach dem Recht des jeweiligen Staates. In Deutschland: Waffenbesitzkarte (oder Jagdschein? weiß ich nicht).

 

Ob ein Waffenverbot (das ist etwas anderes, umfaßt auch ansonsten erlaubnisfreie Waffen) vorliegt, brauchen sie dann nicht zu prüfen, denn dann würde (Stichwort "erst recht") keine Besitzerlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen erteilt werden.

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