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Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Astanase:

... Sollte er unbedingt einen Blick reinwerfen wollen, machst du ihm Platz, auf keinen Fall ihn daran hindern...

Was mich zu einer weiteren -rein akademischen- Frage bringt. Müsste ich ihm Schlüssel/Zahlenkombination überlassen? 

Geschrieben (bearbeitet)

Falls ein Beamter seine Befugnisse partout überschreiten will und du sein Knie nicht auf deinen Kopf haben möchtest, nennst du ihm eben die Kombination / reichst den Schlüssel rüber. 

Was gibt es da viel zu grübeln?? Willst ja keinen Anlass bieten, damit man dir Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aufgrund Gerangel um den Schlüssel vorwerfen kann. Als gesetzestreuer Waffenbesitzer haste ja nichts zu befürchten wenn er meint die Waffe sichten zu wollen. Falls er sich dann durchgesetzt hat, zufrieden ist ..... kannst du dir und dein Beifahrer (ohne einen solchen macht es keinen Sinn) ja überlegen ob du sein Vorgehen toll findest oder nicht und ggf.  ...... 

Aber die dumme Beamte gibt es kaum. Die wissen schon was sie bei einer Kontrolle nicht dürfen.

Bearbeitet von Astanase

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