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IGNORED

Beitler, schon wieder!


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb WOF:

Das BKA ist zuständig für die Einstufung ob eine

Waffe dem WaffG unterliegt. Das ist nur dann der

Fall wenn es keine Kriegswaffe ist.

udn das entscheidet wiederum (offiziell) nicht das BKA.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Nö.

Wenn das BKA entscheidet, ob die Waffe unter das WaffG fällt, und eine Waffe, die eine Kriegswaffe ist nicht unter das WaffG fällt, dann entscheidet das BKA eigentlich logisch notwendig mit, dass die Waffe keine Kriegswaffe ist. 

 

Jetzt kann man sagen, dass das BKA für diese Entscheidung gar nicht zuständig war, weil es nur bei Waffen zu entscheiden hat, die keine Kriegswaffen sind, aber das wäre dann ein Zirkelschluss, in dem das BKA nur dann entscheiden darf, ob etwas unter das WaffG fällt, wenn es unter das WaffG fällt, was die Entscheidungsbefugnis eher wertlos machen würde.

 

Mag sein, dass der Gesetzgeber das nicht so richtig durchdacht hat, aber es ist doch zumindest ein starkes Argument für das Gericht, dem BKA mindestens in Zweifelsfällen zu folgen. Irgendwie, irgendwo, wenn vielleicht auch nicht richtig logisch durchdacht und ausformuliert, wollte der Gesetzgeber wohl doch, dass man mit einer Waffe, die vielleicht unter das WaffG fällt, vielleicht auch nicht, zum BKA gehen kann und mit einem positiven Bescheid dann Ruhe und Rechtssicherheit hat.

Geschrieben

das BMWI ist in jedem Bescheid eingebunden. Dort fragt das BKA an, ob es sich um eine Kriegswaffe handelt. Sagt das BMWI ja, ist für das BKA Feierabend.

 sagt das BMWI Nein, keine Kriegswaffe, prüft das BKA weiter.

 

Das ist der normale Vorgang.

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