Zum Inhalt springen
IGNORED

Neubeschuss.


1913

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb ASE:

 

 

"Bedürfnis" ist hier kein Maßstab.

 

Der Lauf darf nach Anlage 2 Nr 2.1  erlaubnisfrei erworben werden, da spielt Bedürfnis keine Rolle. 

Ok, dann machen wir aus dem Beispiel mit dem wesentlichen Waffenteil, hier Lauf, einfach eine Schusswaffe. 🙂

Bearbeitet von Astanase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb chapmen:

Ich beziehe mich auf den gewerblichen Export.

"andere" dürften wohl kaum Staaten sein in denen keine Beschusspflicht existiert.

Wenn man es mit Logik sieht und angeht, sollte "dürfen anderen ...." eigentlich nur welche sein, die auch im hiesigen Gesetzesbereich liegen bzw. dem unterstellt sind.

Das BeschG lässt sich darüber nicht weiter aus. Zumindest weiss ich da von nichts.

Bearbeitet von Astanase
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solange der Überlasser im Geltungsbereich ist, muss die Waffe beschossen sein. Wo der Erwerber ist, ist bedeutungslos, und auch ob er einen Beschuss in seinem Land benötigt. Entscheidend ist: das überlassen darf nur mit Beschuss stattfinden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.