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IGNORED

Erklär-Bär für die Polizei


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Am 10.3.2020 um 16:38 schrieb Racebike998:

Diese App ist gut bekannt bei den Jungen  ;)

Ist aber anscheinend nicht wirklich beliebt. Vor allem wirds kritisch wenn da nonsens drinsteht wie am Beispiel „Einhandmesser“ gut zu erkennen…🫣

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Bearbeitet von MIS
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb BlackFly:

Setzen 6...

Vielleicht solltest Du wirklich nochmal ganz dringend eine Sachkundeschulung besuchen? Es gibt keinen "Transport", das was man im allgemeinen als "transport" bezeichnet ist waffenrechtlich ein "erlaubnisfreies Führen" und das ist in genau diesem angesprochenen Paragraphen geregelt.

Gab es aber vor längerer Zeit. Hat er wohl die Änderung verpaßt.

Geschrieben

Darum die Empfehlung sich (nochmal) ausgiebig mit dem WaffG auseinander zu setzen und ggf, falls das allein zu trocken ist, nochmal einen Sachkundelehrgang zu besuchen. War gar nicht böse gemeint und gar nicht auf den (recht dummen) Spruch "das musst Du doch wissen, Du hast doch Sachkunde" bezogen. Sich auf dem laufenden zu halten ist manchmal, vorallem bei großen Änderungen, nicht leicht aber trotzdem wichtig und zusammen mit ein paar Vereinskameraden (egal ob alte Hasen oder Frischlinge) nochmal eine Sachkunde zu besuchen kann sogar spaß machen.

Geschrieben

Ja Leute Papier ist geduldig . Es kommt immer drauf an an wem du kommst und wie Polizisten das Gesetz kennen. Ich habe bis jetzt immer meine Waffen zum Schießstand im Koffer verschlossen mit Magazin in der Waffe und Verschluss geschlossen transportiert. Meiner Auffassung ist das auch Gesetzeskonform. Aber wenn in meiner Gegend wo ich lebe die Polizei anders das sieht dann streite dich mal rum. Es ist auch wie bei einer Waffenkontrolle bei der Behörde. Ich habe die Magazine in der Waffe im Schrank natürlich ungeladen.  Ist ohne Beanstandung durchgegangen. Nun hat dieses Jahr ein Vereinsbruder eine Kontrolle von der Behörde ( neuer Kontrolleur) und da wurde darauf hingewiesen das das Magazin nicht in die Waffe gehört. Ich habe nix gefunden wo das im Gesetz steht. Ich will ja nur damit sagen das es immer auf die Auslegung der Person drauf an kommt. 

Geschrieben

A) darf ein ungeladenes Magazin selbstverständlich in der Waffe sein und B) darf ein Magazin das nicht in der Waffe ist selbstverständlich geladen sein. Viel Unkenntnis auf allen Seiten wie man sieht. 

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