Zum Inhalt springen
IGNORED

Antrag auf Aktenauskunft nach DSGVO


.45ACP

Empfohlene Beiträge

Wozu?

 

a) Sollte Dir bekannt sein, welche pbD von Dir gespeichert sind. Diese hast Du schließlich selbst der Behörde zur Verfügung gestellt und der Verarbeitung zugestimmt.

b) Ist das sicher eine clevere Idee, sich durch überflüssige Anfragen Freunde zu machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Minuten schrieb stkie:

Wozu?

 

a) Sollte Dir bekannt sein, welche pbD von Dir gespeichert sind. Diese hast Du schließlich selbst der Behörde zur Verfügung gestellt und der Verarbeitung zugestimmt.

b) Ist das sicher eine clevere Idee, sich durch überflüssige Anfragen Freunde zu machen.

Um den Datenbestand auf Richtigkeit zu überprüfen.

Du glaubst nicht, was für Überraschungen da auftauchen.

 

Wo Menschen arbeiten, geschehen eben Fehler.

Auch die Einträge in WBK, NWR und die Realität sind oft unterschiedlich.

 

Ev. lohnt es sich ja mal seine Daten abzufragen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich erhöhe doch nicht freiwillig die Datenqualität für so ein Schrott-Archiv alias Anti-Freiheit und Anti-Sicherheits Verzeichnis/Datenbank. Von mir aus soll dieser Schrott igrendwann (bitte recht schnell) aufgrund zu hoher Kosten und mangelnder Nützlichkeit augrund Unvollständigkeit und Datenfehler eingestampft werden....

 

F.... the NWR !!!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

NWR Auskunft hat nichts mit einer Akteneinsicht zu tun.

 

Der "kleine Dienstweg" über den SB einen Ausdruck des auf deine Person bezogenen NWR Datensatz zu erhalten klappt meist problemlos.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Auskunft an sich dürfte grundsätzlich kostenlos sein, wenn ich das richtig verstehe, zumindest solange ich diese nicht in doppelt oder dreifacher Ausführung verlange. Richtig?

Zitat

Art. 15 Abs. 3 DSGVO:
Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb stkie:

... Diese hast Du schließlich selbst der Behörde zur Verfügung gestellt ...

Die Daten, die im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung erhoben wurden, wirst Du nicht alle einsehen können.

Zum Beispiel der Inhalt der "unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister" ( vulgo "erweitertes Führungszeugnis") ist für Dich unzugänglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 56 Minuten schrieb .45ACP:

Genau, oder offiziell beim BVA anfragen: Link

Das wäre der richtige Weg, wobei ein Abgleich der Waffendaten ansonsten ja auch bei den Tresorkontrollen erfolgt.

 

Ob § 15 DSGVO für die Auskunft von Waffenbehörden überhaupt anwendbar ist, sehe ich zumindest als fragwürdig an, denn Artikel 2 Abs. 2d DSGVO schließt im sachlichen Anwendungsbereich u.a. "den Schutz vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit" aus.

 

Eine Einsichtnahme in die Unterlagen zu den erfolgten Zuverlässigkeitsprüfungen steht im übrigen jedem Verfahrensbeteiligten (in erster Linie also dem Erlaubnisinhaber selbst) jederzeit zu. Dies könnte im Zuge einer Vorsprache oder aber auch im Wege der Akteneinsicht bewerkstelligt werden, wobei letztere in aller Regel gebührenpflichtig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.