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IGNORED

Waffe weg bei Inaktivität?


daddelnaddel

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vor 34 Minuten schrieb grayson:

=> Ich werde einen Serienbrief vorbereiten, damit die entsprechenden Bestätigungen im 5-Jahres-Turnus im Verein weniger Arbeit machen.

Gute Idee aber warten wir mal ab was da alles bescheinigt werden muss und welche Nachweise verlangt werden. Für die Entschärfung der Vorschriften bei Altbesitzern wurden anstatt der einmaligen Überprüfung nach 3 Jahren jetzt zwei Regelüberprüfungen nach 5 Jahren eingeführt. Ich nehme an die Verbände haben diesem "Kuhhandel" zugestimmt um die Mitglieder zu entlasten deren WBK deutlich älter als 10 Jahre ist. 

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vor 19 Stunden schrieb Josef Maier:

Danke für den Hinweis; ich hatte die Befürchtung daß der 1.1. zu spät wäre um den Blockwartparagraphen nicht - angreifbar zu erfüllen. Wieder was gelernt!

Das ausführende Organ eines Vereins hat die Verpflichtung aus dem Blockwartpragrafen unverzüglich zu erfüllen, dabei hat es den § selbst und andere anzuwendene Vorschriften z.B. zum Datenschutz und zu Sonn- und Feiertagen zu beachten. Wenn der Austritt zum 31.12. erfolgt, ist er erst mit Neujahr vollzogen. Am 1.1. ist bundesweiter Feiertag, da brauchen auch Vereinsorgane nicht tätig werden. Frühester Termin wäre also der 2.1., wenn das kein Sonntag ist. Und je nach Landessitte würde ich den 7.1. oder 8.1. für völlig ausreichend halten.

 

Und wenn eine Behörde meint, man könne ja bei Eingang der Kündigung oder vor dem eigentlichen Austrittstermin tätig werden, kann man die getrost auf die DSGVO insbesondere den Art. 6 und den Wortlaut des § 15 (5) WaffG verweisen, man darf nicht.

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