Zum Inhalt springen
IGNORED

Beschuss, WBK Eintrag?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

 

ich möchte an einer Büchse den Lauf kürzen lassen und ein Gewinde für einen Schalldämpfer anbringen lassen. Dann muss die Waffe zum Beschussamt.

Nun meine Frage: Muss da irgendetwas mit der Waffenbehörde abgeklärt oder auf der WBK eingetragen werden?

 

Grüße

Frank

Geschrieben

Nein, muss es nicht.Da ändert sich nix was das Amt was angeht. Und alle Arbeiten werden, wie du schreibst, von berechtigten gemacht. Kein Problem,keine Meldepflicht bei der Behörde- Ausser der Lauf wird soweit gekürzt das die Langwaffeneigenschaft verloren geht und du am ende eine Kurzwaffe hast. Davon gehe ich aber nicht aus

Geschrieben

Blöde Frage, bei den Anträgen der Behörde bei uns wird extra gefragt, ob es sich bei der einzutragenden Waffe um eine Waffe handelt, die dazu geeignet ist, einen Schalldämpfer aufzunehmen.

 

Das Ändern einer Waffe, von nicht Schalldämpfer auf Schalldämpfer möglich, wäre doch somit zumindest Anzeigepflichtig, da sich ja gegenüber der Eintragung, etwass maßgebliches verändert hat, oder sehe ich das falsch?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die gestellte Frage deiner Meinung nach blöd ist- warum fragen dann nicht alle Behörden ob eine Waffe zur Aufnahme eines Schalldämpfers geeignet ist? Was macht die Behörde bei  geklemmten SD Laufgewinde?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb FrankyL79:

Prüft das Beschussamt, ob die Langwaffeneigenschaft vorhanden bleibt 30/60 Regel?

M. W. nein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Nö. Dafür bist du selbst verantwortlich.

Ich widerspreche Dir ja sehr selten: Ich sehe den Inhaber der Herstellungserlaubnis in der Pflicht. Der müßte - falls nein - (Änderung in "verboten" eh außen vor)  das im Buch (vielleicht dann mal im NWR) dokumentieren und darf nur bei passender EWB (zurück) überlassen.

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Josef Maier:

Der müßte

Vielleicht.  Die konkrete Frage war aber, ob das Beschussamt prüft, z.B. ob die 30cm Lauf und Verschluss bzw. 60cm Gesamtlänge unterschritten werden.

 

Prüft das Beschussamt sicher nicht,  denn Systeme werden u.U. ohne Schaft angeliefert.

Der Büchsenmacher wiederum hat keinen Eunfluss darauf, ob ggf. Der Schaft gekürzt, ein kürzerer ( oder klappbarer) montiert oder eine ähnliche Veränderung durchgeführt wird.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.