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Armbrust - Neues Waffenrecht 2020


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich frage mich halt, was mit den Hundespielzeugen ist, die einen Dummy abschiessen, der über ein Rohr gesteckt wird, in dem eine Platzpatrone explodiert.

So ähnlich wie die Geräte zum Eintreiben von Nägeln keine Waffe weil nicht als solche zweckbestimmt?

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb EkelAlfred:

Ich frage mich halt, was mit den Hundespielzeugen ist, die einen Dummy abschiessen, der über ein Rohr gesteckt wird, in dem eine Platzpatrone explodiert.

 

https://www.marios-dogshop.de/RRT-Dummy-Launcher

Zitat

Schusswaffen 1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind,

 

Geschrieben

Gemeint sind damit z.B. SRS-Waffen mit PTB-Zeichen im Kreis, Handböller, Signalstifte und Abschussbecher.

 

Der Dummy für die Hundedressur unterlag hingegen bislang nur der Zulassungspflicht nach Beschussrecht und dazu wurde im 3. WaffRÄndG nichts verändert.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Proud NRA Member:

So ähnlich wie die Geräte zum Eintreiben von Nägeln keine Waffe weil nicht als solche zweckbestimmt?

Auch Bolzensetzer fallen schon seit 01.04.2003 nur noch unter das Beschussrecht. Die hatte man mit der letzten Änderung 2017 erst noch unter der Rubrik "Vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen" sehr speziell als Geräte nach Anhang IV Nummer 18 der Richtlinie 2006/42/EG definiert, nun aber selbst dort komplett gestrichen.

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