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IGNORED

Was mit dem Europäischen Feuerwaffenpass anfangen?


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Geschrieben

Ich habe mir de EFP geholt, da ich vor habe mit meiner MK3 zu Pro Arms zu fahren.

Da ich Ihn, wenn ich Ihn schon habe, nicht nur einmal nutzen möchte hier meine Frage.

Gibt es empfehlenswerte Stände in unseren Nachbarländern die einen Besuch wert sind?

Gibt es eventuell ein paar Leute die regelmäßig zum Beispiel mit Ihren AR´s wohin fahren wo man sich mal anschließen könnte?

 

Es gibt ja doch noch ein paar mehr Möglichkeiten als nur hier in D zu schießen.

Ich brauche keine Gott weiß was für eine Anlage, ich würde gerne einfach mal ein bisschen blinken unter freiem Himmel gehen.

Geschrieben

Unser Waffengesetz spricht davon, dass man "nur" den Grund der Mitnahme nachweisen können muss. Welche Anforderungen an diesen Grund gestellt werden, sind nicht beschrieben. Auch die WaffVwV lässt sich meines Wissens nach nicht ausführlicher darüber aus.

Was die jeweiligen anderen Waffengesetze dazu sagen, muss man halt jeweils prüfen/klären.

Geschrieben

Ich hatte Brünig-Indoor in der Schweiz im Kopf, bis ich "unter freiem Himmel" gelesen habe. Das ist genau das Gegenteil, sprich Brünig hat eine wetterunabhängige Anlage mit Bahnen bis 300 m tief im Berg.

Für die Schweiz gilt, daß die dortige sportliche oder jagdliche Nutzung glaubhaft gemacht werden muß. "Als glaubhaft ist zu betrachten, wenn z. B. folgende Nachweise vorgelegt werden können: Schiesspläne, Einladungen zu Veranstaltungen, Jagdpatente, Pachtverträge für Jagdreviere." (Quelle: evz.admin.ch)

 

Wenn ich blinken, sprich mit dem AR Stahl auf Zeit schießen will, miete ich mir eine 200 m Fallscheiben-Bahn in Philippsburg. Die ist halboffen, sprich die Fallscheiben und Schützenstände überdacht, der Rest frei. Das kommt deutlich billiger als eine Auslandstour. Vielleicht gibt es sowas auch in eurer Ecke.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb weyland:

200 m Fallscheiben-Bahn in Philippsburg

Da war ich schon, Phillipsburg ist nur ca 1 ½ Stunden von mir entfernt.

Macht natürlich sehr viel Spaß, aber ist eben nicht genau das was ich haben möchte!

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb weyland:

Wenn ich blinken, sprich mit dem AR Stahl auf Zeit schießen will

 

vor 3 Stunden schrieb BergKrähe:

mal ein bisschen blinken unter freiem Himmel

Plinken, Kinners... es heisst plinken. ;)

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb German:

Unser Waffengesetz spricht davon, dass man "nur" den Grund der Mitnahme nachweisen können muss. Welche Anforderungen an diesen Grund gestellt werden, sind nicht beschrieben. Auch die WaffVwV lässt sich meines Wissens nach nicht ausführlicher darüber aus.

Was die jeweiligen anderen Waffengesetze dazu sagen, muss man halt jeweils prüfen/klären.

Unser Waffengesetz sagt man braucht trotz EFwP eine Erlaubnis, es sei denn eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:

(3) Sofern sie den Grund der Mitnahme nachweisen können, Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses sind
und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind, bedarf es einer Erlaubnis nach Absatz 1
oder Absatz 1a nicht für[...]
2. Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B, C oder D und die
dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen,

 

So weit so schlecht, Wettkampf ist ja tatsächlich nicht gefordert aber: § 15a Abs 1 besagt:

"Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen
wird."

 

Muss ich noch erwähnen, dass Mitnehmen dann gegeben ist, wenn die Waffe in Begleitung des Berechtigten die deutsche Grenze passiert - raus wie rein?

 

Mitnehmen nur mit EFwP, ohne Genehmigung, zum Zweck des Schießstandbesuchs im europäischen Ausland erfolgt wohl tagtäglich. Aber sicher würde ich mich dabei nicht fühlen.

 

 

Geschrieben

Brünig Indoor schickt einem per Mail die Einladung zum schiessen wenn man reserviert hat und per Telefon oder Mail drum bittet. Als ich noch in DE gelebt habe haben die das regelmässig so gemacht. 

Am Zoll waren meist alle ratlos und haben einfach nen Stempel drauf gemacht-Waffen wollten sie nie sehen

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Bautz:

Unser Waffengesetz sagt man braucht trotz EFwP eine Erlaubnis, es sei denn eine der folgenden Bedingungen ist erfüllt:

Das habe ich als bekannt vorausgesetzt. Trotzdem danke für die Ergänzung. Der Vollständigkeit halber hätte ich das noch dazuschreiben sollen.

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