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Erbstücke


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Moin,

Da mein Opa ins Heim kommt, bekomme ich seine Sammlung an Blankwaffen.

Es handelt sich um ein paar typische WKII Blankwaffen ( HJ Messer, Dolche Bajonette und ähnliches)

Ein Katana oder ähnliches und ein paar Säbel und asiatische Messer mit Klingen die Schlangenform haben.

Einige davon wurden kurz nach dem Krieg durchgebrochen und dann nach Jahren wieder notdürftig zusammen gelötet.

Meine Fragen hierzu wären:

 

1. Nach unserem Umzug würde ich die gerne wieder aufhängen. Müssen die besonders befestigt werden? (Waffenrechtlich, bin WBK Besitzer und würde die gerne behalten)

Momentan hängen sie größtenteils mit Bindfaden und Nagel an der Wand.

 

2. Wie lagere ich sie am besten bis zum Umzug.

Sollten sie ein bisschen eingeölt werden? Und dann in Tuch eingeschlagen?

 

3. Wie kann ich etwaige Roststellen und Flugrost entfernen ohne Beschädigungen?

 

4. Lohnt es sich die Lötstellen ausbessern zulassen? Gerade bei dem Katana blutet einem das Herz. Oder so lassen aufgrund der Geschichte die da hinter steht?

 

Vielen Dank im Vorraus für hilfreiche Antworten.

Fotos werden folgen!

 

MfG Florian

 

Bearbeitet von AtomicRust
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bei Blankwaffen sind idR Minderjährige die nicht berechtigten, denen der Zugang/Zugriff verwehrt werden muss.

 

haben Minderjährige keinen Zugang zur Wohnung oder halten sich dort nicht auf, oder ist der Raum mit den Wandbehängen selbst gegen Zugang dieser gesichert, dann kann man sich die Wegnahmesicherung, an der Waffe selbst, sparen.

Bearbeitet von alzi
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vor 47 Minuten schrieb alzi:

haben Minderjährige keinen Zugang zur Wohnung oder halten sich dort nicht auf, oder ist der Raum mit den Wandbehängen selbst gegen Zugang dieser gesichert, dann kann man sich die Wegnahmesicherung, an der Waffe selbst, sparen.

Erzähl doch bitte nicht solchen Sch@iss.

 

Seit der Novelle 2017 gilt:

"(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;" (AWaffV § 13)

Säbel, Schwerter, Dolche etc. sind Waffen in diesem Sinne.

 

Du kannst Dir einen Waffenraum in der Wohnung einrichten und diesen stets abgeschlossen halten aber eine Aufbewahrung in den sonstigen Räumen führt zu Beanstandungen.  Die abschließbare Halterung ist ein verschlossenes Behältnis aus dem der Gegenstand rausschaut, aus dem er aber ohne Schlüssel nicht entnommen werden kann. Das ist schon dünnes Eis aber in einigen Verlautbarungen wird die abschließbare Halterung noch als zulässig angesehen.

 

Kommt der Kontrolletti beim WBK-Inhaber zufällig ins Wohnzimmer und da hängt der Säbel unverschlossen an der Wand, hast Du die Tatsache, dass der Verpflichtete mit Waffen nicht sorgsam umgeht, insbesondere diese nicht ordnungsgemäß verwahrt.

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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Kommt der Kontrolletti beim WBK-Inhaber zufällig ins Wohnzimmer.....

Wie soll der zufällig ins Wohnzimmer kommen?

Ich würde ihm schon ansagen was Sperrgebiet ist und was nicht. 

Bearbeitet von lopo
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vor einer Stunde schrieb lopo:

Wie soll der zufällig ins Wohnzimmer kommen? 

Ich würde ihm schon ansagen was Sperrgebiet ist und was nicht. 

Solche Dinge sind vorgekommen, sie führten zu behördlichen Maßnahmen, sie werden wieder vorkommen und sie werden wieder zu behördlichen Maßnahmen führen. Sind halt nicht alle so schlau wie Du.

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vor 7 Stunden schrieb Bautz:

Säbel, Schwerter, Dolche etc. sind Waffen in diesem Sinne.

wo ist diese Festlegung bzw. Gleichsetzung geregelt?

 

 

Edit: §13 AWaffV:

"(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden
Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht
freigestellt
ist;"

 

diese "blank"-Waffen sind aber als von der Erlaubnispflicht freigestellt nicht im WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 aufgeführt.

 

einläufige Perkussions/Steinschloß-VL, Luftpüster bis 7,5 J ... keine Frage.

 

 

....darum meine Nachfrage.

Bearbeitet von alzi
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vor 54 Minuten schrieb alzi:

Edit: §13 AWaffV:

"(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden
Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

Hieb- und Stoßwaffen sind Waffen im Sinne des Gesetzes. Wo packst Du die rein, wenn sich der einleitende Satz des Absatz 2 auf alle Waffen i.S.d.G.bezieht?

 

Wer sicher gehen will fragt die Behörde um Erlaubnis. Alle anderen sperren weg oder lesen Merkblätter und handeln danach.

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vor 4 Stunden schrieb lopo:

Der Kontrolleur geht mit mir auf direktem Weg in den Raum in dem ich meine Waffen aufbewahre.

"Darf ich mich zum ausfüllen meines Berichts kurz setzen" "Kann ich mein Tablet einstweilen aufladen" "Klobesuch" "Da hat doch jemand draußen auf der Straße um Hilfe gerufen"... Wenn der Kontrolletti früher mal für die GEZ anschaffen war dann gibt es keinen Versuch der nicht vorstellbar ist.

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vor 21 Minuten schrieb Bautz:

Hieb- und Stoßwaffen sind Waffen im Sinne des Gesetzes. Wo packst Du die rein, wenn sich der einleitende Satz des Absatz 2 auf alle Waffen i.S.d.G.bezieht?

aber hier (in diesem speziellen von Dir benannten Fall) nur wenn

 

vor einer Stunde schrieb alzi:

deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist

 

und die Blankwaffen fehlen in der entsprechenden Aufzählung hierzu im Anhang zum WaffG!

oder habe ich einen Abschnitt im WaffG (evtl. auch im Anhang?) übersehen, in dem diese Blankwaffen "von einer Erlaubnispflicht (explizit) freigestellt" sind?

Bearbeitet von alzi
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@Alzi

Einige Länder wollten jegliche alternative Aufbewahrungsmethode, außer 6-seitig umschließende Behältnisse per Änderungsvorschlag des Bundesrates ausschließen. Das ist nicht passiert. Und jetzt wohnt einer in so einem Bundesland und hängt das Schwert an Bindfäden auf oder nimmt Schraubbefestigungen die nicht abschließbar sind. Wie glaubst Du verhält sich die Behörde und wie Urteilt das VerwG und legt "von der Erlaubnispflicht freigestellt" aus? Wie glaubst Du legt man die Auffang- und Gummivorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." aus?

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@AtomicRust: hast du evtl einige Bilder der Blankwaffen? Gesamtansicht und ggf Stempelungen? Hier sind einige Nutzer die sich damit ganz gut auskennen und dir sagen können ob der Aufwand lohnt. Gerade bei japanischen Katana und malaiischen Kris ist viel Zeugs unterwegs das Asien nie gesehen hat. Oder zumindest nicht die eigentlichen Herkunftsländer. Bilder über Dropbox oder einen anderen Anbieter einbinden geht hier ganz gut.

 

Was den Flugrost angeht, bekommst du den wie von jeder anderen Waffe runter. Öl, einwirken lassen, abwischen, nochmal Öl, ggf vorsichtig mit Stahlwolle dran und das so lange wiederholen bis der Rost runter ist. Wenn es schnell gehen soll und die Klinge nicht viel wert ist tut es Stahlfix oder Elsterglanz.

 

Zur Aufbewahrung haben andere schon etliches geschrieben. Wenn du die Klingen gesetzeskonform im Wohnzimmer aufbewahren möchtest gibt es schöne beleuchtete abschliessbare Glasvitrinen.

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vor 1 Stunde schrieb Bautz:

Wie glaubst Du verhält sich die Behörde und wie Urteilt das VerwG und legt "von der Erlaubnispflicht freigestellt" aus? Wie glaubst Du legt man die Auffang- und Gummivorschrift "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." aus?

möglicherweise entsprechend meinem Beitrag, der dem "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." nachkommt und den Du mit

 

vor 13 Stunden schrieb Bautz:

Erzähl doch bitte nicht solchen Sch@iss.

kommentiert hast.

 

 

 

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Mein Kommentar ist völlig berechtigt. Die von Dir probagierte Wohnzimmeraufbewahrung hat schon des öfteren zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt. Deine Auslegung von "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen." ist falsch. Nimmt die Rechtsprechung einiger Gerichte vor der Gesetzesnovelle 2002 und der Präzisierung der Aufbewahrungsvorschriften, dann war Fort Knox kaum ausreichend. Die niedrigste im Gesetz genannte Verwahrmöglichkeit ist das verschlossene, unzertifizierte Behältnis. Dedizierte Räume sind als Alternative ebenso zulässig wie Absicherungen die nicht Raum oder Behältnis sind aber ein Wohnzimmer ist kein Waffenraum. Unterhalb der Schwelle der niedrigsten im Gesetz genannten Möglichkeit darf man auch bei erlaubnisfreien Waffen nicht bleiben, es sei denn die zuständige Behörde hätte zugestimmt.

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Ich komme heute aus der Whg.

Im Anhang ein paar Fotos die einen Überblick schaffen.

 

https://www.dropbox.com/sh/pwmfq8xnwfgdazv/AACyvdXfNWNK_eNHOEGNE30sa?dl=0

 

Interessieren tut mich vor allem ob man das "Katana" wieder richten sollte.

 

https://www.dropbox.com/sh/blhwiunbbfim7z0/AAAdMl71txBRvuM2UQq9T2jZa?dl=0

 

 

Ich bin mir bewusst das da ein paar Nachbauten dabei sind.

 

Falls irgendjmd noch dieses komische Kreuz findet auf einem Foto, sagt bitte Bescheid!

 

Gruß Florian

 

Edit: Fotos vom Katana hinzu gefügt.

Bearbeitet von AtomicRust
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vor 21 Minuten schrieb AtomicRust:

 Edit: Fotos vom Katana hinzu gefügt.

_klugscheissmodus on_

 

Das ist kein Katana, das ist ein Wakizashi.

 

_klugscheissmodus off_

 

Und nein, die Klinge und ihr Gefüge sind irreparabel beschädigt.

Bearbeitet von 762
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