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IGNORED

Ehemaliger Soldat schiesst auf SEK


762

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vor 27 Minuten schrieb Joe07:

 

Jeder Fall hat seine Besonderheiten. Insofern ist es müßig über einen gleichgelagerten Fall zu philosophieren!

 

Kein (!) Fall kann durch die von dir geschilderte Maßnahme verhindert werden. Da hilft auch kein Rekurs auf Besonderheiten eines jeden Falles.

vor 27 Minuten schrieb Joe07:

Es geht auch nicht ausschließlich darum, ob durch eine entsprechende Regelung in der Satzung ein Verbrechen verhindert werden kann sondern darum, sich als Sportschützenverein aller Deutlichkeit nach innen und außen von dergleichen zu distanzieren.

Ein Ausschluss aus wichtigem Grund ist jederzeit durch die Mitgliederversammlung möglich – und zwar ganz ohne entsprechende Satzungsregelung.

Von der Perspektive her wird kein Verein einen entsprechenden Straftäter dulden müssen. Egal ob Schützenverein oder Kindersportverein usw.

 

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vor 8 Stunden schrieb Joe07:

sich als Sportschützenverein aller Deutlichkeit nach innen und außen von dergleichen zu distanzieren.

Also wenn man sich als Sportschützenverein besonders von Mord und versuchtem Mord distanzieren muß, dann ist schon vorher etwas schiefgelaufen. Sind solche Vorkommnisse unter Euren Mitgliedern üblich? Wenn ja, dann würde ich dringend zum Vereinswechsel aus ganz eigennützigen Motiven raten. Du könntest, um eine größere Deutlichkeit als mit Deinem Vorschlag zu erhalten, natürlich auch gleich einen Satzungsartikel vorlegen: "Die Feuerbixler zu Nirgendwoshausen lehnen jede Form von Mord und Totschlag nebst allen Straftaten, die unter das Völkerstrafgesetzbuch fallen, striktestens ab und distanzieren sich in aller Form von diesen."

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vor 9 Stunden schrieb HBM:

Die Behörde hat, aus welchem Grund auch immer, den Verein nicht informiert, dass dem Betroffenen die Waffen abgenommen wurden.

Wie auch. Am Tag nach der Beschlagnahmung der Waffen des mutmaßlichen Mörders der Rentnerin hatte das Dresdner Ordnungsamt "Brückentag"! Und O-Ton der Polizeibeamten Sonnabend Nachmittag bei der Durchsuchung des Vereins: "Ist nicht unsere Aufgabe, den Verein über so etwas zu informieren."

Bearbeitet von 762
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vor 9 Stunden schrieb P22:

 

…. Ein Ausschluss aus wichtigem Grund ist jederzeit durch die Mitgliederversammlung möglich – und zwar ganz ohne entsprechende Satzungsregelung.

Von der Perspektive her wird kein Verein einen entsprechenden Straftäter dulden müssen. …. 

 

 

Richtig, aber du unterschlägst bei deinen Ausführungen den Umstand, dass an die waffenrechtlich Zuverlässigkeit gebundene Regelungen in der Satzung über den Fortbestand einer Mitgliedschaft "unmittelbar" Wirkung entfalten und dies gerade bei dem von dir favorisierten Weg (wichtige Gründe) eben nicht der Fall ist.

 

Eine aus wichtigen Gründen erfolgte Kündigung einer Mitgliedschaft kostet den Verein viel Zeit und Geld. Zudem darf das betreffende Mitglied bis zur Wirkung dieser Kündigung noch "mitspielen"!

 

vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

Also wenn man sich als Sportschützenverein besonders von Mord und versuchtem Mord distanzieren muß, dann ist schon vorher etwas schiefgelaufen. Sind solche Vorkommnisse unter Euren Mitgliedern üblich? Wenn ja, dann würde ich dringend zum Vereinswechsel aus ganz eigennützigen Motiven raten. Du könntest, um eine größere Deutlichkeit als mit Deinem Vorschlag zu erhalten, natürlich auch gleich einen Satzungsartikel vorlegen: "Die Feuerbixler zu Nirgendwoshausen lehnen jede Form von Mord und Totschlag nebst allen Straftaten, die unter das Völkerstrafgesetzbuch fallen, striktestens ab und distanzieren sich in aller Form von diesen."

 

Polemischer geht es wohl nicht?

 

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vor 7 Minuten schrieb Joe07:

Polemischer geht es wohl nicht?

Doch: Es besteht bekanntermaßen ein Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt und Straftaten mit Feuerwaffen. Also müsste man doch auch (und im Übrigen realitätsnäher als irgendwelche Szenarien mit Ex-Kommandosoldaten und SEKs) in die Vereinssatzung aufnehmen: "Das Schlagen von Ehe- und Lebenspartnern ist verboten." Der Inklusion halber und um Mißverständnissen vorzubeugen müsste man hinzufügen: "Dies gilt gleichermaßen für gleich- und gemischtgeschlechtliche Partnerschaften." Und wenn das jemand für überflüssig hält, dann gibt's natürlich sofort die Frage: "Schlagen Sie Ihre Frau etwa immer noch?"

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vor 26 Minuten schrieb Joe07:

 

Richtig, aber du unterschlägst bei deinen Ausführungen den Umstand, dass an die waffenrechtlich Zuverlässigkeit gebundene Regelungen in der Satzung über den Fortbestand einer Mitgliedschaft "unmittelbar" Wirkung entfalten und dies gerade bei dem von dir favorisierten Weg (wichtige Gründe) eben nicht der Fall ist.

 

Ach du willst Kraft Satzungsrecht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (fortwährenden) Bedingung der Mitgliedschaft machen? Das ist unzulässig. 

vor 26 Minuten schrieb Joe07:

Eine aus wichtigen Gründen erfolgte Kündigung einer Mitgliedschaft kostet den Verein viel Zeit und Geld. Zudem darf das betreffende Mitglied bis zur Wirkung dieser Kündigung noch "mitspielen"!

Ein Ausschluss aus wichtigem Grund ist ohne Frist möglich. Da spielt dann keiner länger.

Sowohl dein rechtlich unzulässiger Ansatz mit der Anknüpfung an die Zuverlässigkeit sowie die Loslösung aus einem wichtigen Grund setzen immer noch eines voraus - Kenntnis über die entsprechenden Umstände. 

Das ist der Knackpunkt in der Praxis. 

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vor 5 Stunden schrieb 762:

... Und O-Ton der Polizeibeamten Sonnabend Nachmittag bei der Durchsuchung des Vereins: "Ist nicht unsere Aufgabe, den Verein über so etwas zu informieren."

Haben an dem Sonnabend auch andere Schützenvereine in Dresden überfallartig kontrolliert, durchsucht und Nachweise gefordert das R.K. nicht da war / ist.

Und haben auch dort nicht ansatzweise erwähnt, worum es sich handelt, sondern nur das R.K. gesucht wird.

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Die Polizei hat sich hier - was in Ostdeutschland leider keineswegs selbstverständlich ist - vollkommen korrekt und rechtlich einwandfrei verhalten.
Dass ihr ausgerechnet hier in diesem Forum Kasper und Verschärfungshysteriker ansinnen, sie hätte einfach schwere Rechtsverstöße begehen sollen, ist erschreckend.

Die sollten mal selbst zuerst freiwillig ihre Waffen abgeben; was insbesondere für Joe07 gilt.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
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vor 7 Stunden schrieb P22:

 

Ach du willst Kraft Satzungsrecht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (fortwährenden) Bedingung der Mitgliedschaft machen? Das ist unzulässig. 

Ein Ausschluss aus wichtigem Grund ist ohne Frist möglich. Da spielt dann keiner länger.

Sowohl dein rechtlich unzulässiger Ansatz mit der Anknüpfung an die Zuverlässigkeit sowie die Loslösung aus einem wichtigen Grund setzen immer noch eines voraus - Kenntnis über die entsprechenden Umstände. 

Das ist der Knackpunkt in der Praxis. 

Man kann ja in die Satzung schreiben, dass man bei in Rede stehende Fällen keine Vereinswaffe anfassen darf ;)

Dürfte ähnlich "erfolgreich" sein.

Die normative Macht des Faktischen.

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vor 7 Stunden schrieb P22:

 

Ach du willst Kraft Satzungsrecht die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (fortwährenden) Bedingung der Mitgliedschaft machen? Das ist unzulässig. 

Ein Ausschluss aus wichtigem Grund ist ohne Frist möglich. Da spielt dann keiner länger.

Sowohl dein rechtlich unzulässiger Ansatz mit der Anknüpfung an die Zuverlässigkeit sowie die Loslösung aus einem wichtigen Grund setzen immer noch eines voraus - Kenntnis über die entsprechenden Umstände. 

Das ist der Knackpunkt in der Praxis. 

 

Warum ist das unzulässig???

 

Ein Verein kann Regelungen zum Fortbestand der Mitgliedschaft festlegen!

 

Welche gesetzlichen Bestimmungen würden dadurch verletzt???

 

vor 2 Stunden schrieb carcano:

Die Polizei hat sich hier - was in Ostdeutschland leider keineswegs selbstverständlich ist - vollkommen korrekt und rechtlich einwandfrei verhalten.
Dass ihr ausgerechnet hier in diesem Forum Kasper und Verschärfungshysteriker ansinnen, sie hätte einfach schwere Rechtsverstöße begehen sollen, ist erschreckend.

Die sollten mal selbst zuerst freiwillig ihre Waffen abgeben; was insbesondere für Joe07 gilt.

 

Carcano

 

Wer verlangt hier von der Polizei schwere Rechtsverstöße???

 

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vor 14 Minuten schrieb Joe07:

Warum ist das unzulässig???

 

Ein Verein kann Regelungen zum Fortbestand der Mitgliedschaft festlegen!

 

Welche gesetzlichen Bestimmungen würden dadurch verletzt???

 

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist ein Dauerschuldverhältnis, aus welchem Rechte und Pflichten erwachsen. Der Fortbestand kann nicht kraft Satzung einem Schwebezustand unterworfen werden. Nichts anderes wäre es aber, wenn die Fortdauer der Mitgliedschaft von einer Bedingung abhängen würde. 

 

 

Dem Verein steht das Recht zu, ausdrückliche Tatbestände bzgl. des Ausschlusses von Mitgliedern zu schaffen. Zur Wirksamkeit muss das erforderliche Ausschlussverfahren eingehalten werden. Mit der abschließenden Entscheidung besteht Klarheit über das Mitgliedsverhältnis.

Gleiches gilt für einen in der Satzung umbenannten Ausschluss aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Auch hier entscheidet im Zweifel die Mitgliederversammlung und es herrscht Klarheit über das Mitgliedsverhältnis.

 

Man überlege sich einmal, von Joes Regelung wäre der einzige vertretungsberechtigte Vorstand betroffen und die Mitglieder erlangen 1-2 Jahre nach bestandskráftigen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnissse (wegen Unzuverlässigkeit) hiervon Kenntnis. Alle Handlungen in diesem Zeitraum wären unwirksam! 

 

Bei der Rückabwicklung käme Freude auf - ein Grund, weshalb die Rechtswissenschaft die "Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft" entwickelt hat.

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Ach was mir noch einfällt und was unbedingt auf die nächste Agenda zur Reform des WaffG muss:

 

Was machen eigentlich die Vereine, deren Mitglieder gar keine waffenrechtliche Erlaubnisse haben und noch nie hatten? :shout:

 

Alle 6 Monate Abfrage analog des sozialrechtlichen Statusverfahrens? 

 

Direkt melden, wenn er spontan Lust bekommt, bei der GK VM teilzunehmen? Man weiß ja nie....:ninja:

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