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IGNORED

Wer kennt sich mit dem französischen Waffengesetz aus?


rainers-messerwelt

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Auch wenn das Ding waffenrechtlich bei uns nicht erfasst ist, kann es als besonders konstruierter Bestandteil einer Handfeuerwaffe der Ausfuhrkontrolle unterliegen:

 

http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_gueterlisten_ausfuhrliste_abschnitt_a.html

 

http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Arbeitshilfen/arbeitshilfen_node.html

 

Das kann auch innerhalb der EU zum Tragen kommen. Zumindest sollte man damit nicht zu blauäugig und uninformiert loslegen.

Bearbeitet von German
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Kannst du vergessen...............ist (teil einer) aktuell hergestellte Waffe.............und Frankreich legt alles etwas strenger aus. Teile von "verbotenen / erlaubnisspflichtigen Waffen sind denen gleichgestellt"

https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2242

Ich würde dem Kunden kurz und knapp mitteilen, dass er sich bei seiner für Ihn zuständigen Behörde erkundigen soll, sich dann eine Importgenehmigung ausstellen lassen soll, und du dann damit bei der BAFA eine Exportgenehmigung erteilen lässt. Die Jungs von der BAFA sind recht schnell wenn du das "online Anmelde Prozedere" überstanden hast. ZIP MILITARIA hat doch davon einen größeren Posten aufgekauft, und Brownells exportiert Teile davon in die USA soweit ich das noch in Erinnerung habe.

 

2018-03-18 09_02_42-Arme de catégorie A (interdiction sauf autorisation particulière) _ service-publ.png

Bearbeitet von Slotsipxes
rot markiert
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Nein, auch Kriegswaffen gibt's als Halbautomaten.

Die Lower stammen aus einem gecancelten Behördenauftrag bzw. Überbestand von HK416C PDWs, erkennbar am Loch für die Führungsöse für den PDW-Einschubschaft. ZIB Militaria hatte die (neben anderen 416-Teilen) en Block eingekauft und vertickt die Teile jetzt soweit legal möglich in die USA, da darf der Lower aber nicht eingeführt werden.

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