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IGNORED

Waffennummer-Vorbesitzer


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb Fyodor:

Natürlich nicht, denn dafür ist das Beschußgesetz verantwortlich.

 

Und da zitiere mir mal bitte die AUSNAHME, daß Sammlerwaffen nicht beschossen werden müssen.

Die gibt es nämlich ebenfalls nicht.

 

Die ergibt sich eigentlich schon aus §1:

 

Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
§ 1 Zweck, Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von
1.
Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchstbeanspruchten Teilen,
2.
Munition und
3.
sonstigen Waffen

zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

 

 

Da eine Sammlerwaffe, die auf Sammlerkarte erworben wird, bestimmungsgemäß eben nicht geschossen wird, ergibt sich auch schon, dass ein Neubeschuss weder notwendig ist, noch irgendeinen Sinn macht.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Hört auf damit oder es bleibt nicht mehr beim verstecken, dann hagelts Punkte.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb alzi:

@knalle peng  hör endlich auf Deinen waffenrechtlichen Müll hier abzuladen! du hast nichtmal die grundlegenden waffenrechtlichen Begrifflichkeiten drauf!

 

Ich kann die Gesetzestexte zitieren, aus denen sich ergibt, dass Sammlerwaffen auf Sammler-WBK nicht neu beschossen werden müssen.

 

Kannst Du das umgekehrt auch?

 

Wo bitte steht, dass diese Waffen neu beschossen werden müssen? Du wirst diese Stellen nicht finden, denn es gibt sie nicht.

 

Ich kenne Sammler, die haben unberührte Originalwaffen im Wert von mehreren hunderttausend EUR auf Sammlerkarte, glaubst Du allen Ernstes, die lassen sich einen BRD-Geier in Waffen schlagen/ lasern, die nie nie geschossen werden?? Good luck with that. :allesgute:

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben



 
Ich kann die Gesetzestexte zitieren, aus denen sich ergibt, dass Sammlerwaffen auf Sammler-WBK nicht neu beschossen werden müssen.
 
Kannst Du das umgekehrt auch?


Dann nach es sich einfach mal. Da warten wir schon länger drauf.

Das Gegenteil habe ich ja bereits zitiert.

Aber bei deiner Sachkunde zweifle ich daran dass du überhaupt weißt in welchem Gesetz du suchen musst.
Geschrieben (bearbeitet)

wen Du kennst, und wer was hat, ist ABSOLUT irrelevant!

 

Du schreibst hier waffenrechtliche Falschaussagen am laufenden Band, also lass es einfach sein! und selbst das was Du zutreffenderweise zitierst ist irrelevant, weil sie durch Deine Falschaussagen ins leere laufen.

 

lern erstmal die waffenrechtlichen Begrifflichkeiten, dann geht Dir evtl. mal ein Licht auf. wurde Dir ungezählte Male in diesem Thema vorgebetet, wo Deine Wissenslücken liegen und worin Dein Fehlwissen und Deine Fehlargumentation gründet.

 

 

also hör bitte auf! das verwirrt nur!

 

 

 

zitieren kannst Du was Du willst, mit Deinen bisherigen Zitaten hast Du aber nur bewiesen, dass Du es nicht richtig weißt und v.A. dass Du es nicht verstanden hast!

Bearbeitet von alzi
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Geschrieben (bearbeitet)

gelöscht

Bearbeitet von Gast
OT
Gast
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