Zum Inhalt springen
IGNORED

Unerlaubter Waffenbesitz und WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Man unterscheide im Waffenrecht zwischen:

 

- Straftaten und

 

- Ordnungswidrigkeiten

(hier greift § 54 WaffG, da werden die Verfahren bei Einverständnis mit einer außergerichtlichen Einziehung und bei Einmaligkeit in der

 Regel eingestellt, gerade wenn Straftaten und Owi's zusammenfallen werden sie zusammengefasst und der Staa übersandt)

Sollte keine Einstellung erfolgen lohnt sich noch immer ein Anwalt.

 

- Verwaltungsrecht (hier würde ich eine Notwendigkeit eher erkennen)

 

Aber es sollte jeder für sich entscheiden und Kosten/Notwendigkeit abwägen, eine RSV macht auch nicht unbegrenzt mit.

Ist ein Az vorhanden kann man auch ein Gespräch mit dem Staa. suchen und danach entscheiden, auch Akteneinsicht ist möglich, jedoch nur vor Ort und keine Übersendung wie dem Anwalt.

 

Geschrieben
Am 9.2.2018 um 07:00 schrieb scotty600:

Ich frage mich nur, warum man bei Termin zu Gericht ein Messer und CS-Gas dabei haben muss um die Familie zu beschützen....

Vielleicht für den Weg zum Gericht bzw. den Weg vom Gericht zurück nach Hause?

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.