Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Egun - Verkäufer meldet sich nicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb JPLafitte:

Ich empfehle das Kochbuch für exotische Gerichte: Gedünstetes Affenhirn - mit Rücksicht auf die Grünen tausche man den Affen gegen s.O.

 

Sag'mal, HÄNGT ES!?! ;-)

 

Da hätte ich weit weniger Angst vor britischem Rinderhirn mit positivem BSE-Nachweis!!!

 

 

Grüße

 

Iggy 

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb P22:

Das geht nur mit einem Titel aus einer erfolgreichen Klage, nicht mit einem Mahnbescheid. 

Bei Betrug ermittelt, zumindest meine Erfahrung im gewerblichen Bereich, die Staatsanwaltschaft und mit diesem Urteil (keine Zivilklage) hat man dann die Handhabe, dass die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigt" sind.

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb HBM:

Bei Betrug ermittelt, zumindest meine Erfahrung im gewerblichen Bereich, die Staatsanwaltschaft und mit diesem Urteil (keine Zivilklage) hat man dann die Handhabe, dass die Schulden nicht durch eine Privatinsolvenz "erledigt" sind.

Aus der strafrechtlichen Verurteilung ergibt sich aber kein privatrechtlicher Vollstreckungstitel. Die Verurteilung lässt auch eine mögliche Privatinsolvenz unberührt. 

Es hilft nur ein entsprechender Titel mit dem besagten Inhalt. Dieser kann auch im Adhäsionsverfahren erwirkt werden.

Geschrieben

Danke, war mir so nicht klar. Muss mal schauen, wie das bei unseren Fällen gelaufen ist, wahrscheinlich war dann, zumindest bei dem Fall, den ich im Kopf hatte, noch ein dementsprechender Zivilprozess im Nachgang zur strafrechtlichen Verurteilung oder wir haben, wie von Dir angemerkt, die Ansprüche im Strafprozess mit eingebracht. Ist, zumindest in dem einen Fall, schon etwas länger her, aber ich weis nur, dass wir das Geld letztes Jahr bekommen haben, da der Schuldner durch die Privatinsolvenz (übrigens echt ziemlich "verarschend" in England durchgezogen - hoffentlich geht das dank Brexit bald nicht mehr) nicht entschuldet wurde.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.