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Wechsellauf / Kaliber


grizzly45

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Hallo, ich bin mir nicht so sicher, wie ist das aktuell mit Wechselsystemem / Läufen für eine 1911.

 

Es geht um Basiskaliber 9 mm Luger, wid mir ein .38 Super Auto oder 9x23 eingetragen?

 

Danke für hilfreiche Antworten.

 

Hinweise auf googel, Sachkunde etc. können für sich behalten werden.....;-)

 

 

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vor 13 Minuten schrieb rwlturtle:

Wie das Deine Damen vom Amt handhaben, wirst Du sehen.

 

wobei deren Meinung und Handhabung höchstens ärgerlich sein können.....dem WaffG ist der Gasdruck bei Pistolen schnuppe (im Ggs. zum Revolver), da zählt rein nur das Kaliber.

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vor 1 Stunde schrieb grizzly45:

mir geht es konkret um das Thema Kalibergleich in Verbindung mit Gasdruck. Da bin ich mir nicht sicher wie das gesehen wird, ich frage da nächste Woche mal nach....

 

Das haben wir doch gesagt.

Würde da nicht rumkriechen.

Kaufen; vom Händler eintragen lasssen & anmelden.

Wenn da Jemand rumspinnen will; einklagen.

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Jop eben noch gehabt, mit Nachdruck ging dass dann doch ....

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

 

Zitat

2.1
Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
2.2
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.
2a.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

 

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vor 5 Stunden schrieb Racebike998:

2.2
Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

 

Von mir gefärbt

 

Für Pistolen gibts keine Debatte; wenn doch, klagen. Und nicht vorher fragen; wer fragt, kriegt Antworten.

 

Bei Revolvern muß man genauer betrachten.

So wurde hier erläutert; Praxisbeispiel habe zumindest ich nicht durchgespielt:

Es sollen immer Wechseltrommeln für für die Waffe bestimmten Munition 

(sofern Kal. kleiner / gleich) erworben werden können; also ggf. also auch für die Muni mit höherem Gasdruck; als die "Ursprungstrommel" (mit der die Waffe einmal erworben wurde), ausgelegt war.

Beispiele:

FA & Janz immer für .454 C ausgelegt. Wenn nur als .45 LC (o. .45 ACP) erworben; könnte WT im Originalkaliber .454 C erworben werden; da die Waffen dafür ausgelegt sind.

Müßte dann auch für Rev. (die ursprünglich für .357 Mag ausgelegt sind) 38 Spez (o. 9x19) + WT .357 Mag gelten.

Persönliches Interesse wäre der Erwerb eines großen Janz als .41 Mag + WT .414 Supermag (diese Patrone ist direkt beim BDS nicht möglich).

Wurde wiegesagt sinngemäß so hier im Forum behauptet; stammt nicht von mir.

Bestätigen, oder dementieren.

Bearbeitet von Pi9mm
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vor 21 Stunden schrieb grizzly45:

...nicht sicher wie das gesehen wird, ich frage da nächste Woche mal nach....

Nimm Pralinen mit! Vielleicht ersetzt das die eigene Sachkunde. Und wer sein Recht NICHT rechtsmittelstaatlichkonform einfordert der bekommt ein Fleißkärtchen.

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