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IGNORED

Anbringung eines "Tactical Light" an einer Jet Protector?


donmartim

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vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Das ist doch Unsinn, nur weil das für die Anwendung gegen Menschen bestimmt ist, wird das ja nicht zur Schusswaffe.

Denn für Schusswaffen ist die Bestimmung eh egal.

 

1.2.4.1 ist ja kein Verbot für Laser für verbotene Reizstoffsprühgeräte.

Du hast Recht, da hab ich nicht aufgepasst, das BKA offenbar

auch nicht. Der Laser ist an dem Ding egal.

 

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Das BKA ist doch nicht so blöd wie ich dachte.

Denn die Behördenversion ist ein Abschussgerät für Kartuschenmunition und demnach den Schusswaffen gleichgestellt.

Demnach wären dann Laser an Armbrüsten auch verboten.

 

Das führt aber zu einem neuen Problem, denn warum wird der JPX4 dann anders behandelt.

 

Bearbeitet von schmitz75
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Der JetProtector ist KEIN Abschußgerät für Kartuschenmunition.

Sonst dürfte man Ihn ja nicht frei führen.

Die neuere Version mit 4 Schuß verschießt Kartuschen und ist

genau deshalb nicht zugelassen.

 

Bearbeitet von WOF
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vor 52 Minuten schrieb BlackBull:

 

...dann hat man ein Laserschwert!!!

 

Möge die Macht mit dir sein!!!

 

... Wäre zu klären ob ein Laserschwert nicht eine Kriegswaffe nach Kriegswaffenliste ist... Wobei da unter XI steht :

XI Laserwaffen

62.  Laserwaffen, besonders dafür  konstruiert, dauerhafte Erblindung zu verursachen 

 

Fragen über Fragen.... 

 

 

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vor einer Stunde schrieb WOF:

Nein, die legt der Hersteller/Importeur fest.

Du befindest dich dann in einer Grauzone.

 

Das hatten wir alles schon Mal. Wenn es so wäre, könnte man auch den freien Schalldämpfer auf seine KK-Waffe montieren. Aber das ist ein anderes Thema...

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vor 48 Minuten schrieb hellbert:

 

Das hatten wir alles schon Mal. Wenn es so wäre, könnte man auch den freien Schalldämpfer auf seine KK-Waffe montieren. Aber das ist ein anderes Thema...

Das kann man, sofern er passt und dies aushält.

Es gibt sogar legale Konstrukte, welche das ermöglichen.

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vor 7 Minuten schrieb schiiter:

Es gibt sogar legale Konstrukte, welche das ermöglichen.

Die gibt es natürlich immer. Auch Licht- und Laser-Montagen besitzen manche legal. Dabei dürfte es sich jedoch ziemlich ausschließlich um Behördenmitglieder handeln. Und nicht um eine Privatperson, die eine Lampe oder Laser an seine Schusswaffe taped oder Magneten festmacht.

 

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, braucht man für die "Umwidmung" eines "F"-Schalldämpfer sogar eine Waffenherstellungserlaubnis.....:secret:

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vor 2 Stunden schrieb schmitz75:

Also du glaubst jetzt das ist eine Schusswaffe? Welche Geschosse werden denn da durch einen Lauf getrieben?

Es gibt Schusswaffen.

Es gibt Feuerwaffen.

Es gibt den Schusswaffen gleichgestellte tragbare Gegenstände, welche zum abschießen von Munition bestimmt sind.

 

Bearbeitet von Gast
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Ich sehe die Behördler da eher in der Minderzahl.

 

Ob die Umwidmung eine Waffenherstellungserlaubnis benötigt, kann ich direkt tatsächlich nicht beantworten.

ICh wäre diesbezüglich aber zurückhaltend skeptisch.

Eine Erwerbsberechtigung solte genügen einen F-Dämpfer auszusetzen. Die Meldefristen bleiben.

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Man muss Ihn ja gar nicht umwidmen. Es genügt Ihn entgegen der

Bestimmung zu verwenden. Und jetzt hätte ich gerne die Stelle gesehen

wo steht daß man das nicht darf ...

Ausprobieren würde ich es trotzdem nicht, gibt ganz sicher mehr Ärger

als nötig. Und im Zweifel kommt dann die Keule mit der Zuverlässigkeit.

 

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vor 1 Stunde schrieb schiiter:

Ich sehe die Behördler da eher in der Minderzahl.

Wen siehst du den vorne?

 

Zitat

Ob die Umwidmung eine Waffenherstellungserlaubnis benötigt, kann ich direkt tatsächlich nicht beantworten.

In "Jagd mit Schalldämpfern" vertritt der Autor diesbezüglich ebenfalls meine Meinung. (Seite 275, der Graubereich) Nur Falls es interessiert....:drinks:

Bearbeitet von hellbert
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vor 4 Minuten schrieb WOF:

 Und jetzt hätte ich gerne die Stelle gesehen wo steht daß man das nicht darf ...

 

Eine Stelle kann ich nicht nennen, aber für mich ergibt sich das aus dem Begriff "dazu bestimmt". Das kann meiner Meinung nach der Hersteller und der Nutzer. Ansonsten könnte sich jeder aus Haushaltsmaterialien Lichtmontagen und Schalldämpfer straffrei zusammenbauen und montieren. Ob man wirklich so eine riesen Lücke im Waffengesetz gelassen hat....

Bearbeitet von hellbert
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Habe noch den Bescheid für das Nachfolgemodell gefunden. den JPX4 ! Dabei handelt es sich eine, den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartuschenmunition und das nur deshalb, weil im Verlgeich zum JPX Jet Protector die Karutschen ausgetauscht werden können, ohne das die Aufnahme der Kartuschen getauscht wird.

 

Das finde ich jetzt eher weniger nachvollziehbar. Immerhin kann ich die Kartuschen beim JXP auch austauschen. Halt nur im Ganzen....

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Das sind genau deshalb keine Kartuschen.

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen

Unterabschnitt 3:
Munition und Geschosse

1.2 Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

 

Genau die verwendet der JPX nicht.

Bearbeitet von WOF
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vor einer Stunde schrieb hellbert:

Habe noch den Bescheid für das Nachfolgemodell gefunden. den JPX4 ! Dabei handelt es sich eine, den Schusswaffen gleichgestelltes Abschussgerät für Kartuschenmunition und das nur deshalb, weil im Verlgeich zum JPX Jet Protector die Karutschen ausgetauscht werden können, ohne das die Aufnahme der Kartuschen getauscht wird.

 

Das finde ich jetzt eher weniger nachvollziehbar. Immerhin kann ich die Kartuschen beim JXP auch austauschen. Halt nur im Ganzen....

Das entspreicht haargenau dem WaffG und ist daher auch nicht verwunderlich.

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Naja...irgendwie komme ich damit nicht klar.

 

Das eine ist ein Kartusche, wie man sie sich auch klassisch vorstellt, das andere ist eine Kartusche mit ein bisschen mehr Plastik drumherum.

 

Auf der Homepage von JPX sprechen sie an einer Stelle von Magazinen und dann doch von "Trainingskartuschen"...

 

Hier die Seite, kann leider keine Fotos verlinken...

 

 

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