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Waffenschrank - neue Euronorm - kein Etikett - reicht eine Email als Bestätigung?


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Geschrieben (bearbeitet)

Ist doch ganz einfach, das ist ein Sachmangel also greift die Gewährleistung, du musst dich nicht dem dem Hersteller rumschlagen.

Also Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzen und wenn der Verkäufer das ablehnt vom Vertrag zurücktreten.

Da die Kennzeichnung Teil der Norm ist, ist der Schrank einfach nicht konform, folglich kann der gar nicht S2 sein.

 

Der Waffenbehörde ist doch völlig egal ob das Ding S2 zertifiziert ist.

Ansonsten ist die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes der Ansprechpartner.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben

Der Waffenbehörde mag das *noch* egal sein. Ich hoffe ja noch immer, dass im neuen WaffG die Euronorm 14450 S1/S2 gültig werden wird - DANN wird das der Waffenbehörde sicher NICHT egal sein, ob S2 beworben und berechnet, aber nicht "drin" ist. Ansonsten ist es u.U. auch der Hausratversicherung nicht egal. Verbraucherzentrale ist aber ein guter Tipp, danke.

Geschrieben
Am 12.4.2017 um 16:41 schrieb Gruger:

Mach dir keinen Stress, S1/S2 wird eh nicht kommen.

 

Wenn dem so wäre, warum fangen dann jetzt erst so richtige Aktionen unserer Verbände GEGEN 0/I und FÜR S1/S2 an?

https://www.bssb.de/bssb/Verband-Startseite/2017/Parlamentsvorlage_Berlin_2017_n.pdf

Ich glaube, darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

 

Auch die Tresorherstellerlobby ist sich nicht bewußt, was sie damit angerichtet hat. 20.000 verkaufte S1/S2 Schränke für LWB sind mehr Umsatz als

2.000 0/Ier Schränke pro Jahr.

 

Was so oder so nicht sein darf, ist aber eine falsche Bewerbung oder falsche Zertifizierung der Euronorm-Schränke. Deshalb werde ich in meinem Fall nicht locker lassen,

gerade weil es einer der namhaftesten Tresorverkäufer in D ist, der da so fahrlässig mit Zertifizierungen umgeht...

 

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben (bearbeitet)
Am 03/26/2017 um 11:34 schrieb Schwarzwälder:

 

Was mir aber am meisten geholfen hätte, sind nicht Meinungen, sondern Wissen, inwiefern der Schrankhersteller kennzeichnen muss.

 

Sollte sich sicherlich in der entspr. Richtlinie finden lassen. Es gibt so gut wie nichts das auf EU Ebene nicht vorgeschrieben wäre. Allerdings könnte sich auch etwas in irgendwelchen anderen Richtlinien finden, Produktkennzeichnung etc. pp

Die EU hat entspr. Auskunftsstellen, googeln und fragen.

 

Zitat

. Wenn aber nicht (und das ungute Gefühl habe ich), wäre es im Interesse der LWB-Gemeinde, dies früh zu klären bei WO.

 

Grüße

Schwarzwälder

 

Was auf WO "geklärt" wird hat nichts mit einem Gesetz zu tun das bis dato nicht verabschiedet ist.

Bearbeitet von chapmen

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