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IGNORED

WBK beantragung und Umziehen


Rainer89

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

 

hoffe das ich in den richtigen Bereich schreibe wenn nicht, verzeiht es mir bitte ist das erste mal für mich. Habe eine Frage und würde mich über eure Antworten sehr freuen. Angenommen man meldet sich in einem Schützenverein an IPSC/BDS und muss nach sagen wir x Monaten in eine andere Stadt oder sogar anderes Bundesland umziehen. Muss man erneut 12 Monate in einem Verein aktiv Mitglied sein um seine WBK beantragen zu dürfen oder werden die x Monate einem angerechnet? Die 12/18er Regel kenne ich. Mir geht es hierbei nur darum, das ich evtl. für einen Studiumsplatz umziehen müsste. Wann genau das Geschehen wird aber noch nicht genau weis.

 

Grüße 

Rainer89

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Guck Mal auf die Homepage der Landesverbände aber grundsätzlich ist das kein Problem . Theoretisch könntest du auch in FFM in einem Verein nach BDS Ordnung schießen und du beantragst in HH dein Bedürfnis. Das sollte dem Befürworter in HH egal sein welcher Landesverband da in Schießbuch abstempelt. Wirst ja auch sicher mal ab und an in der Heimat sein.

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vor 18 Minuten schrieb Der_Fuchs:

Theoretisch musst du in gar keinem Verein sein ;)

Kommt auf den Verband bzw. Landesverband um den es geht an. Praktisch ist es in Bayern nicht möglich als Einzelmitglied im BDS-Landsverband-Bayern ein Bedürfnis für die Waffenbeantragung zu bekommen. In anderen BDS-Landesverbänden mag das gehen, aber in Bayern musst Du als BBS-Mitglied immer in einem Verein sein wenn Du Waffen beantragen möchtest. Das gilt dann "theoretisch" und auch "praktisch". ;-)

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vor 35 Minuten schrieb HBM:

Kommt auf den Verband bzw. Landesverband um den es geht an. Praktisch ist es in Bayern nicht möglich als Einzelmitglied im BDS-Landsverband-Bayern ein Bedürfnis für die Waffenbeantragung zu bekommen. In anderen BDS-Landesverbänden mag das gehen, aber in Bayern musst Du als BBS-Mitglied immer in einem Verein sein wenn Du Waffen beantragen möchtest. Das gilt dann "theoretisch" und auch "praktisch". ;-)

 

Ist das son Freistaat Ding das man in Bayern das WaffG anders auslegt ? :spiteful:

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vor 50 Minuten schrieb Der_Fuchs:

 

Ist das son Freistaat Ding das man in Bayern das WaffG anders auslegt ? :spiteful:

Nein, lt. Waffengesetz musst Du als Sportschütze, der nach §14 Waffen beantragen möchte, Mitglied in einem Verein sein. Nun gibt es Verbände bzw. Landesverbände die selbst als Verein organisiert sind und eine Einzelmitgliedschaft zulassen. Dann entscheidet die jeweilige Verbandssatzung bzw. die verbandsinternen Regelungen zum Ausstellen von Bedürfnisbescheinigungen ob es für Einzelmitglieder und wenn ja, mit welchen Voraussetzungen, möglich ist oder nicht. Im bayerischen Landesverband des BDS eben nicht, siehe https://bbs-bayern.de/formulare/beduerfnisse. Dort ist das Procedere im "Antrag auf Bedürfnisbescheinigung" sehr gut und ausführlich erklärt.

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Am 12.2.2017 um 18:03 schrieb BigMamma:

Du solltest über das Ding mit dem Studieren noch mal ganz genau nachdenken... oh Mann...

 

Nana, das paast doch...Idealerweise lernt man dort wie man sich selbstständig Wissen aneignet indem man die Quellen nutzt die zur Verfügung stehen...

 

Wissen allein von einer anderen Person kann fehlerbehaftet sein...

 

Stehen die Bundesländer schon fest ? Grad beim BDS handhabt dies wohl jeder Landesverband etwas anders, anerkennen aus anderen Landesverbänden ist fast immer möglich, aber meist gibt es dennoch eine Sperrfrist für einen WBK Antrag...

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vor 10 Stunden schrieb keks:

indem man die Quellen nutzt die zur Verfügung stehen...

Wissen allein von einer anderen Person kann fehlerbehaftet sein...

 

Stimmt, es gibt da ja verschiedene WaffGs und AWaffVs usw... und ja Recherche sollte ein Studi drauf haben, allerdings unmotiviert mit dem Wunsch gepampert zu werden in ein Forum rein fragen... gehört da irgendwie nicht dazu. Na ja, ich kenne es nicht anders... unsere zukünftige Elite von morgen, es kann nur besser werden...^^

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