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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

erhalte Ende des Jahres meine gelbe WBK. Durch einen Schützenkollegen hätte ich die Chance eine Winchester Trapper mit der Lauflänge 40cm zu erhalten. 

Für diese Waffe gibt es aber keine Disziplin bei uns im DSB (WSV) da lt. Sportordnung in unseren Disziplinen die Lauflänge eines Unterhebelrepetierer mindestens 42cm haben soll.

 

Habe hierzu verschiedene Meinungen gehört/gelesen:

 

-ist gar kein Problem da die gelbe WBK Verband übergreifend ist (auch als erste Waffe möglich)

-geht erst bei der Zweitwaffe, für die Erstwaffe muss es wegen dem Bedürfnis eine Disziplin in dem Verein geben

-geht überhaupt nicht weil es in meinem Verein keine Disziplin gibt, daher rechtswidrig.

 

Bitte um Rückinfo was rechtens ist da ich keine Schwierigkeiten mit der Behörde haben will   

 

schöne Grüße

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Leveraction:

-ist gar kein Problem da die gelbe WBK Verband übergreifend ist (auch als erste Waffe möglich)

Diese Aussage ist richtig. Die Waffe muss nur in "irgendeiner" in Deutschland genehmigten Sportordnung zugelassen sein, dann kannst Du auf Gelb erwerben. Die Erklärung unter https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenbesitzkarte_(Deutschland)#Die_.E2.80.9EGelbe_Waffenbesitzkarte.E2.80.9C stimmt. ;-)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Leveraction:

Das nicht, wollte aber trotzdem vorsichtshalber auf der rechtlich sicheren Seite sein. Nicht noch das es der Sachbearbeiter einträgt und dann nachträglich ein Paragraphen-Reiter mit erhobenem Zeigefinger da steht

 

Ich möchte Dich ja nicht verunsichern, aber wäre es nicht besser wenn Du noch mal selbst in der WaffVwV nachschaust. Diese ist für Deinen Sachbearbeiter "bindend" und hilft Dir weiter, als meine Auskunft bzw. mein "o.K.".

Geschrieben

@ KID 'O Folliard: wie bereits oben erwähnt geht es nicht um den SB und den Eintrag sondern darum das es nachträglich kein böses Blut gibt. Z.b. Das jemand das kurze Eisen auf dem Stand sieht und es dann heisst das ich "unerlaubt am Bedürfnis vorbei erworben habe" (so hatte es jemand in einem  Forum erläutert bei einem anderen Fall) 

 

@HBM: das werde ich durchlesen.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Leveraction:

Z.b. Das jemand das kurze Eisen auf dem Stand sieht und es dann heisst das ich "unerlaubt am Bedürfnis vorbei erworben habe" (so hatte es jemand in einem  Forum erläutert bei einem anderen Fall) 

In " einem anderen Fall " kann das sogar stimmen, zb zu kurzes AR15. Aber die Winchester geht auf Gelb ohne Voreintrag und die Gelbe deckt die Disziplinen ALLER Verbände ab. Wenn es also einen Verband gibt der eine zugelassene Disziplin für die kurze Winchester im Programm hat darfst du sie einfach kaufen. Da kann dann auf dem Stand meckern wer will. Im übrigen haben die, die dort am lautesten meckern, meistens am wenigsten Ahnung...................

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Leveraction:

habe mir jetzt auch mal die WaffVwV durchgelesen,  sieht doch positiv aus. 

Und jetzt hast Du Infos die Dich auch bei "Schwierigkeiten bei der Behörde" bzw. als Vorlage für einen "Paragraphenreiter" weiter bringen. Ein Ausdruck aus einem Forum hilft dabei eher nicht, die WaffVwV schon.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Kid O'Folliard:

Woher sollte der SB die Lauflänge wissen, wenn du es ihm nich sagst? Eine Trapper hat standardmässig einen 16" Lauf, wenn du nix weiter angibst, kommt keiner drauf, dass dein  Eisen kürzer ist.

 

 

Ist ja nicht kürzer, aber halt wie du sagst "Standardmässig" zu kurz

 

Geschrieben

Letztens hat ein Vereinskollege seine Doppelflinte kürzen lassen.

 

Gesetzlich ist er nur an die min. 30cm Lauflänge und 60cm Gesamtlänge gebunden.

 

Allerdings hat ihn der Büchsenmacher darauf hingewiesen, daß die kürzeste zugelassene Lauflänge für irgendeine Disziplin irgendwas mit 46(?) cm ist und wenn er die Läufe kürzer macht, könnte im Fall der Fälle sein Bedürfnis für die Flinte erloschen sein.

Er hat dann einfach 5mm auf die Mindestlänge draufgepackt und sie so gekürzt.

 

Wichtig scheint nur zu sein, daß die Waffe im geänderten Zustand noch in irgendeiner Disziplin geschossen werden darf.

 

Sieht jetzt übrigens ziemlich schick aus das Teil. Ein richtiger Straßenfeger :-)

 

Geschrieben

Ich gehe davon aus, dass die Trapper eine Winchester Modell 1894 ist, also lässt du einen Unterhebelrepetiere, Hersteller Winchester, Modell 1894, Kaliber xxx, Seriennummer xxxx eintragen. Da fragt kein Mensch nach der Lauflänge und wie du ja jetzt schon mehrfach gehört hast, ist ein 16" Lauf legal. Also, wo ist das Problem?

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