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Geschrieben

Ist das so schwer zu verstehen? Du gibst den unterschriebenen Brief (=nur das Blatt Papier, kein Umschlag) von dir an einen Bekannten/Freund weiter, der den Brief einmal überfliegt und dann in ein Kuvert eintütet und zur Post bringt.

So besteht ein Zeuge, welcher Kenntnis vom Inhalt des Schreibens hat und bezeugen kann, dass das Kuvert nicht leer war.

Geschrieben

Ok; Vertrauensperson / Zeuge liest meinen Brief, steckt diesen in einen von mit vorbereiteten Umschlag und stellt sich bei der Post an, um ein Einwurfeinschreiben aufzugeben.

Und wozu der Aufwand ?

Ebensogut kann er auch lediglich bezeugen, das er den Brief gesehen hat (oder von mir aus auch noch bei der Post dabei war; als ich die Sendung aufgab; zu Auswertung von eventueller Kameraaufnahmen bei der Post wird es ja wohl im Streitfall nicht kommen).

Oder etwa nicht ?

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pi9mm:

 

Und wozu der Aufwand ?

 

 

 

Das wurde bereits auf der Seite zuvor erklärt.... 

 

Natürlich könnt ihr auch händchenhaltend zur Post laufen und den Brief gemeinsam aufgeben :hi:

Geschrieben (bearbeitet)

Also mir wäre das zu kompliziert, wenn sich da jemand extra für meinen Scheiß in die Schlange stellen soll; würde ich nie verlangen.

Genügt doch, wenn der Bekannte ggf. sagt, er habe es gelesen (und ggf. noch im Auftrag aufgegeben); wer prüft das nach ?

Er unterschreibt doch nix bei der Post (auf dem Sendungsverfolgungs- Beleg).

Bearbeitet von Pi9mm
Geschrieben

Du musst es nicht machen; es war lediglich ein Tipp an die Fraktion "lieberpereinschreibenrückscheindasistdasbeste" - ist es aus bereits dargelegten Gründen nicht.

Im Falle eines Falles müsstest du beweisen, dass dem gegenüber überhaupt etwas zu gegangen ist und wessen Inhalt dies war.

 

Wenn sich der Bekannte lieber im Falle eines Falles wegen einer Falschaussage verantworten möchte, kann er das gerne tun. Er wäre Zeuge, dass er in deinem Auftrag ein bestimmtes Schriftstück aufgegeben hat und die Bestätigung der Post ("Einwurf") wäre der Zugangsnachweis.

Geschrieben

Du musst es nicht machen; es war lediglich ein Tipp an die Fraktion "lieberpereinschreibenrückscheindasistdasbeste" - ist es aus bereits dargelegten Gründen nicht.

Im Falle eines Falles müsstest du beweisen, dass dem gegenüber überhaupt etwas zu gegangen ist und wessen Inhalt dies war.

 

Wenn sich der Bekannte lieber im Falle eines Falles wegen einer Falschaussage verantworten möchte, kann er das gerne tun. Er wäre Zeuge, dass er in deinem Auftrag ein bestimmtes Schriftstück aufgegeben hat und die Bestätigung der Post ("Einwurf") wäre der Zugangsnachweis.

  • 2 Wochen später...

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