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IGNORED

Ist der Handel mit freien Waffen erlaubnispflichtig?


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Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb rainers-messerwelt:

Nach unserem Gesetz bezieht sich das "FREI" eben nur auf den Erwerb, nicht auf den Handel.

Es gibt Regeln an die wir uns halten müssen. Wenn Du eine neue Waffe haben willst füllst Du schön brav Deinen Antrag beim Verband aus, dann Deinen Antrag für Die Behörde.

Ist das auch eine "dem Gesetzgeber sonstwohin kriechende Mentalität"?

Ob Händler oder LWB, der Gesetzgeber gibt die Spielregeln vor. Wenn du dich nicht daran hälst, spielst Du halt nicht mehr mit.

Klar das ist genau die "Denke" die Du uns hier zum Besten gibt die zu Mauer,Stacheldraht und KZs geführt hat,genau die selbe!

Wenn dieser "feine" Staat jetzt sagt wir bauen Internierungslager für Arbeitslose nimmst Du das anscheinend auch hin wie

schlechtes Wetter oder wie, brauchen sich ja bloß an die "Spielregeln" halten gelle...!

Wie heist es so schön Unruhe ist die erste Bürgerpflicht dazu gehört auch dümmliche und unsinnige Volksverblödende

Gesetze zu hinterfragen (das widerspricht sich doch alles auf der einen Seite sagen uns "Polizeiexperten" diese Gaser

nützen eh nix und haben keine Wirkung u.ähnl. auf der anderen Seite werden sie mittlerweile von "Gesetzwegen" wie

scharfe Waffen behandelt, wie bescheuert ist das denn? Für wie blöd hält man das Volk?!).

Ausserdem kann es sein das Du Konkurrenz vom Thread Eröffner befürchtest?!

Unter Egun gibt es nämlich seltsamerweise einen Händler mit deinem Nicknamen...?

Geschrieben

Tja, Schnellmerker, hast Du wirklich geglaubt, dass Du damit was Neues erzählst?

Vielleicht weiß ich aber gerade deswegen sehr genau was einem Quereinsteiger oder angehendem Hobbyhändler alles bevor steht.

Und hinterfragen darfst Du unser WaffG gerne. Ich bin auch nicht mit allem einverstanden. Weder mit dem was ist, noch mit dem was uns durch das unsinnige EU-Diktat noch droht.

Aber wenn ich meinen Beruf weiter ausüben will, und das habe ich vor, werde ich mich wohl oder übel an die geltenden Gesetze halten müssen.

Geschrieben

Der Handel mit einschüssigen VL die als Vorbild ein Modell vor 1870 haben und Armbrüsten , Pfeffersprays ist frei.

 

Solange ich hier in DE keine feste Betriebsstätte habe, kann ich hier auch freie Waffen anderer Art verkaufen. (EU Recht)

 

Stichwort: "Mobiles Lager"

 

Geschrieben

Sorry micky123 hier brauchst Du auch für einschüssige VL eine Waffenhandelserlaubnis.

Heißt in der Genehmigung: "Schusswaffen, die vor dem 1.1.1871 hergestellt worden sind."

Damit kannst Du dann auch Perkusionsrevolver die WBK - pflichtig sind verkaufen.

Ist ähnlich wie bei den Luftdruckwaffen. Heißt auch: "Luftdruck-, Federdruck- und CO 2 Waffen.

Damit kannst Du auch Luftdruckwaffen über 7,5 Joule verkaufen.

Aber die Handelserlaubnis brauchst Du auch, wenn Du dich nur auf die "freien" Waffen beschränken willst.

Für den Verkauf von Armbrüsten, Pfeffer- Co 2 Sprays Messer etc. brauchst Du keine Handelserlaubnis.

 

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