Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb uwewittenburg:

In den Fällen wo dann tatsächlich mit der Ramme "angeklopft" wurde gab es meist auch echte Gründe, oder es wurde dummerweise auch etwas gefunden, ansonsten gibt es auch Schadenersatz.

 

Gerade bei den "Speziallfällen" wundert mich, dass die keine anständigen Türen haben...

Bei uns müsste man mit der Ramme schon mehr als anklopfen....

 

(Das hat bei mir aber nichts mit der Angst vor der Staatsgewalt zu tun :rofl:)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb hellbert:

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011 - 4 O 9069/10

 

Das Urteil setzt sich mit keiner Literaturstimme oder Rechtsprechung in diesem Punkt auseinander. Fachlich insoweit nicht ganz sauber. Im übrigen ist das Urteil vor den entsprechenden Worten des BGH in seinem Urteil ergangen. Die strafgerichtliche Praxis hat das bislang wenig thematisiert und einfach durchgewunken. Weiter ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um einen Amtshaftungsprozess in Bayern handelte ("Mia san mia") ;)

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

LG Frankfurt (Beschluss vom 26.02.2008 - 5/26 Qs 6/08, 5-26 Qs 6/08) sogar den Einsatz einer Ramme als Mindermaßnahme fordert...

 

 

Die Entscheidung hat auch der BGH zitiert und fand den Vorschlag -ausweislich seiner Wortwahl - wohl weniger überzeugend.

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

Unabhängig von dem, was ich glaube, würde es mich schon stutzig machen, dass so wenig gegen  das gewaltsame Öffnen von Türen durch die Polizei geklagt wird. Passieren tut es oft genug. Dann vor allem bei Leuten, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen.

 

 

Kostet alles Geld. Das hat der gewöhnliche Straftäter nicht oder er hat soviel und es ist ihm letztlich egal, da er schnell ungestört weiter arbeiten möchte (klassische Ok).

 

vor 58 Minuten schrieb hellbert:

Wenn da etwas Grundsätzliches dagegen einzuwenden wäre, wäre es schon lange eingeklagt worden...

 

Wenn die Gleichung nur aufgehen würde. Stichwort § 36 WaffG und Art. 13 GG.

Geschrieben

 

vor 1 Stunde schrieb hellbert:

Glaube ich nicht. Da steht, das es fraglich gewesen wäre. Das bedeutet, dass man im Moment Zweifel daran hätte. Abschließend geprüft ist es nicht.

So wie das da steht ist es formal nicht geprüft,

gibt aber die Meinung des Senats wieder. Sonst

würde man darauf verzichten.

vor 1 Stunde schrieb hellbert:

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2011 - 4 O 9069/10

Daß insbesondere untere Gerichte in Bayern praktisch

alles gesundbeten ist durchaus bekannt. Wenn der BGH

das anders sieht muss man ein LG nicht ernst nehmen.

 

vor einer Stunde schrieb hellbert:

Unabhängig von dem, was ich glaube, würde es mich schon stutzig machen, dass so wenig gegen  das gewaltsame Öffnen von Türen durch die Polizei geklagt wird.

Das wird i.d.R. durch Beschluß entschieden. Man bekommt

daher nicht viel davon mit. Ist genauso wie mit den DB's.

Etwa 50% aller DB sind rechtswidrig. Mit Beschlüßen die das

feststellen kann man den Reichstag verhüllen. Nur nutzen die

genau nichts. Beweisverwertungsverbote gibt es nicht und

für die Beamten hat es auch keine Konsequenzen. Deshalb

wird es beim nächsten Mal gleich wieder so gemacht.

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.