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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Oberland hat auch nen Hinweis auf ihrer Seite...

Ja. Sie sind dort sogar so weise, eigenstöndig von halbautomatische Schusswaffen auf Büchsen umzuschreiben.

Halten wir ihnen zu Gute, dass sie ja nur diese im Angebot haben. Ansonsten sind benannte Schusswaffen auch Flinten und Kurzwaffen.

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Ja. Sie sind dort sogar so weise, eigenstöndig von halbautomatische Schusswaffen auf Büchsen umzuschreiben.

Halten wir ihnen zu Gute, dass sie ja nur diese im Angebot haben. Ansonsten sind benannte Schusswaffen auch Flinten und Kurzwaffen.

Bin die kommende Woche eh bei der Behörde. Ich werde mal spaßeshalber nen Voreintrag für nen SLB auf JS beantragen...

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Bin die kommende Woche eh bei der Behörde. Ich werde mal spaßeshalber nen Voreintrag für nen SLB auf JS beantragen...

Ein Jäger mit gültigem JS braucht aber keinen Voreintrag für Langwaffen - normalerweise :dirol:

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Für halbautomatische Schusswaffen mit einer möglichen Magazinkapazität von mehr als 2 Patronen allerdings schon.

So wie bei der Kurzwaffe ganz selbstverständlich.

Bearbeitet von Gast
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Viel Erfolg. Ruf vorher an, dann liegt (sofern die mögliche Magazinkapazität >2 ist) deine Ablehnung schon da ;)

Dann kannst du das ja im Widerspruchsverfahren neu aufrollen.

Das wäre übrigens der Fall, für den wir Kohle sammeln sollten. Ich wäre dabei, sofern sich endlich mal jemand taugliche Anälte sucht.

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Viel Erfolg. Ruf vorher an, dann liegt (sofern die mögliche Magazinkapazität >2 ist) deine Ablehnung schon da ;)

Dann kannst du das ja im Widerspruchsverfahren neu aufrollen.

Das wäre übrigens der Fall, für den wir Kohle sammeln sollten. Ich wäre dabei, sofern sich endlich mal jemand taugliche Anälte sucht.

Wechselsystem kaufen ist stressfreier ;)

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Richtig. Das wird auch eininteressanter Punkt. Hat aber vor etlichen Seiten (von mir eingebracht) niemanden interessiert.

Das WS kann man nun nicht einordnen. Da kommt der Versuch über die Waffe für die es bestimmt ist. Das ist aber auch nicht zugewiesen. Bestimmt ist sie für alle wo es passen kann.

Das WS an sich erfüllt aber gar kein Verbotsmerkmal.

;)

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Wonach orientiert sich denn die Kategorisierung?

Ich könnte das Selbe WS für eine KAt B und Kat C Waffe haben ;)

Das WS wir keiner Waffe zugeordnet.

Ich geben ein Beispiel:
AR15 HA

AR15 Repetierer

Bearbeitet von Gast
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Es hört sich so an, als sei der Stein der Weisen gefunden. Einfach eine kleine Änderung im BJagdG und schon ist alles wieder schick.
Dazu mal ein paar Anmerkungen:
1. Die Berner Konvention ändert sich dadurch aber nicht - und auch nicht die restriktive Sicht des BVerwG dazu, wonach diese nur zu erfüllen sei, wenn halbautomatische Schusswaffen, die Magazinmöglichkeiten > 2 Schuss bieten, von jedweder jagdlichen Verwendung ausgeschlossen sind.
2. Die "waffengesetzlichen Grundsätze der Gefahrenvorsorge" und die hochrestriktive Interpretation derselben durch das BVerwG ändert sich durch einen kleinen Teilsatz im BJagdG auch nicht.
3. Wenn das BJagdG bestimmte Waffen ausdrücklich zulässt, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese auch von Jägern erworben, besessen und verwendet werden dürfen. Ich darf mir mit meinem JJS keinen 2-schüssigen Vollautomaten kaufen, ach wenn der keine Wechselmöglichkeit für Magazine > 2 Schuss hätte. Und auch einzelne Jäger , die vielleicht einen Alt-VA haben, dürften damit - auch 2schüssig - nicht auf die Jagd.
4. Wird das BJagdG geändert, ist m.E. das BVerwG-Urteil nicht automatisch aus der Welt. Eben weil das Urteil NICHT NUR auf das BJagdG abstellt. Müsste man dann doch durch die Instanzen klagen?
5. Wenn die Gesetzesänderung (zu) lange auf sich warten lässt, muss in der Zwischenzeit ja dennoch ein rechtssicherer Status geschaffen werden. Auch da sehe ich Probleme, etwa wenn das BKA erstmal beginnt, Feststellbescheide zu widerrufen..., geändert neu auszustellen (dann nicht mehr für Jäger erwerbbar etc.)...

Schade, das irgendjemand dem DJV ausgeredet hat, auch vor dem BVerfG Aktionen zu entfalten - das hielt man ja anfangs seitens des DJV für geboten. Wenn ich nur wüsste, wer denen das wieder ausgeredet hat. Keusgen vom FWR? :rolleyes:

Bearbeitet von Schwarzwälder
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...Ich könnte das Selbe WS für eine KAt B und Kat C Waffe haben ;)

Das WS wir keiner Waffe zugeordnet.

Selbst wenn - in dem Moment, wo Du das WS mit Magazinmöglichkeit > 2 Schuss auf Deine Jagdgrundwaffe draufsetzt (womöglich noch mit Wechsellower), hast Du eine Waffe, die unbestritten Kat. B ist, also genehmigungspflichtig. Aus einer nur anzeigepflichtigen Kat. C Waffe eine genehmigungspflichtige Kat B Waffe zu bauen, ohne dafür die Genehmigung zu haben (Genehmigungsgrundlage wäre einzig der JJS, der aber reicht künftig womöglich nicht mehr für Kat B HA), wäre zumindest mit übergeordnetem EU-Recht, an das wir in D ja leider gebunden sind, m.E. nicht mehr kompatibel.
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Wie kommst du denn darauf?

Mein Ws kann ich auf jede der beiden Waffen setzen, wie ich möchte.

Das WS allein erfüllt keine "Verbotsnormen".

Das ist das Selbe wie beim KK WS von CZ.

Aber das hast du ja auch nie verstanden.

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Schade, das irgendjemand dem DJV ausgeredet hat, auch vor dem BVerfG Aktionen zu entfalten - das hielt man ja anfangs seitens des DJV für geboten. Wenn ich nur wüsste, wer denen das wieder ausgeredet hat.

Woher entnimmst du das? Ich hatte schwer gehofft, dass der DJV sogar der federführende Verband ist, der vor das BVerfG ziehen wird. Daher bin ich von deiner Aussage schwer geschockt.

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attachicon.gifEgun.JPG

Quelle: Egun.de

Es ist schon befremdlich was hier für ein Mist geschrieben wird, hat überhaupt jemand sich mal das Urteil genau angeschaut, und mit einen Fachanwalt über die eventuellen folgen gesprochen?? Ich glaube nicht.

1. Ein Urteil ist kein Gesetz, es repräsentiert die Entscheidung einer Kammer im Einzelfall, bestenfalls mit Wirkung auf Gesetzliche fehl Interpretationen von Gesetzten.

2. Eine Behörde kann nur auf Grundlage eines Gesetzte etwas Verweigern und nicht Eintragen, diese muss Sie in einem Rechtfähigen, Klagefähigenbescheid begründen, kann Sie das nicht muss Sie den Eintag in die WBK vornehmen, tut Sie das nicht steht der Klageweg offen.

3. Ein Verwaltungsakt, Eintragung in die WBK eine SL Büchse, ist nach 1 Jahr rechtssicher. Vor allem wenn es dafür noch sogar ein Feststellungsbescheid des BKAs gibt, das BKA ist nach dem Waffengesetz die Maßgebende Behörde die Waffen per Feststellungsbescheide einstuft und zulässt, kein Verwaltungsgericht!!

Sollte eine Ordnungsbehörde einen Eintrag Widerrufen so geht das nicht ohne weiteres , die Behörde muss sich auf eine Gesetzes Grundlage berufen , nicht auf ein Einzelurteil, im Ernstfall müsste die Behörde Klagen, und wäre dann Verpflichtet ,Schadensersatz falls Sie vor dem zuständigen Gericht gewinnt an den beklagten zu Zahlen, und das immer auf jeden Einzelfall geprüft.

4.Im Urteil steht drin Bauartbedingt, ein Magazin auf zu nehmen was mehr wie 2 Schuss fasst, da wäre per Gutachter zu klären was das Bauartbedingt genau nach Auslegung eines Sachverständigen heißt, wenn ein Büchsenmacher Individuell eine SL Büchse abändert das Sie nicht mehr Bauartbedingt, Handelsübliche Magazine aufnehmen kann wäre der Sache genüge getan, im Zweifelsfall per Feststellungs- bescheid des BKAs

5. Im Urteil heißt es Verboten die Jagd auf Wild aus zu üben, allerdings umfasst das Jagdgesetz auch Tiere die nicht unter das Jagdbare Wild fallen, ich denke hier an die Hege und Pflege, Jagdschutz, Schädlingsbekämpfung, am besten mal selben in das Landes Jagdgesetz schauen, wie z.b. Nutria, Bisamratte, Komoran, Ratte

Es gibt immer die Leute die es mit einem machen, und die Leute die es mit sich machen lassen, in diesem Sine ein schönes spannungsfreie Wochenende

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Wie kommst du denn darauf?

Mein Ws kann ich auf jede der beiden Waffen setzen, wie ich möchte.

Das WS allein erfüllt keine "Verbotsnormen".

Das ist das Selbe wie beim KK WS von CZ.

Aber das hast du ja auch nie verstanden.

Bei dem WS von CZ hast Du leider nichts verstanden. Aber lassen wir das, da kommen wir nicht mehr zusammen.

Und ja, Dein WS kannst Du auf jede Waffe setzen. Zumal Du ja jetzt auch noch ganz legal Kat. B HA besitzen darfst.

Aber wenn ein Jäger irgendwann mal nur noch Kat C HA besitzen darf und der JJS nur noch eine Erwerbserlaubnis für Kat C HA darstellen sollte, bezweifle ich, ob es legal wäre, ein WS zu kaufen UND (!) dieses dann auf der Jagdgrundwaffe (oder einem WS-Lower) zu montieren, um dann fertig zusammengesetzt eine Kat. B halbautomatische Waffe mit Magazinmöglichkeit > 2 Schuss zu besitzen.

Dass das dann ins Auge gehen dürfte, müsste Dir auch klar sein.

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Wonach orientiert sich denn die Kategorisierung?

Ich könnte das Selbe WS für eine KAt B und Kat C Waffe haben ;)

Das WS wir keiner Waffe zugeordnet.

Ich geben ein Beispiel:

...

AR15 Repetierer

Naja, naja, naja - woran hängt so rein technisch wohl die Schussfolge? Waffentechnisch und waffenrechtlich ist das eine Spitzenidee, weil dann das HA-WS aus der als Repetierer eingetragenen Basiswaffe dann was macht? Veränderung der Schussfolge und Tatbestand, der einer Herstellungserlaubnis bedarf sowie Einordnung in den Einzugsbereich der hier betroffenen Waffen. Das bingt nix.
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Davon redet aber niemand. Es geht rein um legale Möglichkeiten.

Zum §6AWAffV ist tatsächlich jedes einzelne Wort zu die verschennkt.

Ich habe solch ein Unverständnis in meinem Leben nich nie erlebt.

Das Selbe geschieht nun wieder mit deiner willkürliche Zuweisung eines WS zu einer Kategorie.

Auf welcher Basis soll dies den geschehen?

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Woher entnimmst du das? Ich hatte schwer gehofft, dass der DJV sogar der federführende Verband ist, der vor das BVerfG ziehen wird. Daher bin ich von deiner Aussage schwer geschockt.

Ja, Ausgangslage vom 30.03.2016 war ja diese, noch auf den DJV-Seiten zu findende Erklärung (im Auszug):

... Das Verfahren sollte daher auch vor dem Bundesverfassungsgericht fortgeführt werden ...der DJV werde das Urteil so nicht hinnehmen, betonte Dammann-Tamke....Eine erste Überprüfung habe ...schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich des Eigentumsgrundrechts und des Prinzips der Gewaltenteilung, ergeben.

So weit, so gut.

Inzwischen wissen wir aber von User MP%, dass sich der DJV nicht bei den Klägern engagiert hat und sie die Frist (gestern) alleine wahrnehmen mussten.

Der DJV hat 8 Tage später auf seinen Seiten eine neue Erklärung veröffentlicht, die nichts mehr von "Verfahren vor dem BVerfG" schreibt, sondern nur noch von Gesprächen mit den beiden zuständigen Ministerien.

Gespräche mit der Politik statt Großkampf vor dem BVerfG - nach wessen Strategie hört sich das wohl an? Genau!

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Naja, naja, naja - woran hängt so rein technisch wohl die Schussfolge? Waffentechnisch und waffenrechtlich ist das eine Spitzenidee, weil dann das HA-WS aus der als Repetierer eingetragenen Basiswaffe dann was macht? Veränderung der Schussfolge und Tatbestand, der einer Herstellungserlaubnis bedarf sowie Einordnung in den Einzugsbereich der hier betroffenen Waffen. Das bingt nix.

Darüber redet aber niemand. Es geht rein um die Einstufung eines WS. Dieses kann sowohl in die eine als auch in die andere Kategorie fallen.

Die generelle Einstufung eines WS in Kat B oder C ist einfach nicht möglich.

Habe ich einen Repetierer lässt es sich schwer als Selbstlader ausweisen.

Was wenn man beides hat und das WS für den Repetierer erworben wurde?

Bearbeitet von Gast
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Woher ziehst du denn jetzt die Info mit der Gasbohrung?

Was passiert wenn ich ein WS mit Gasbohrung auf einen Repetiere setze? Nichts. Es fehlen Teile.

Dann sollten wir grundsätzlich mal folgendes Beispiel durchdenken

R93 Professionell

Schafttausch

AR15

Schafttausch

Was ist der Unterschied?

Bearbeitet von Gast
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