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IGNORED

Rechtsfrage Pfefferspray


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Geschrieben

Ich denke, jeder, der sich jetzt ein Pfefferspray kauft, ist sich zumindest bewusst, dass es ihm gegen jedwedes aggressive Lebewesen helfen kann und die zunehmende Verbreitung von Pfefferspray in der Bevölkerung wird zukünftig auch bei vielen Hundeattacken einen Nutzen zeigen.

Vielleicht schon indirekt dadurch, dass die Hundehalter weniger gegen die Leinenpflicht verstoßen und ihre Tiere im Zaum halten, weil sie damit rechnen müssen, dass jetzt mehr Menschen auf eine Bedrohung durch den Hund entsprechend reagieren.

Dass ihr Hund einen Menschen verletzen könnte, ist vielen ja egal - doch wehe dem Hund könnte etwas zustoßen ...

Wie wahr du hast mir aus der Seele gesprochen, daß schlimme daran hier liegt viel mehr eine Bedrohung des Bürgers vor als durch das Mitführen irgendwelchen Krams und wenn man sich die Vorfälle Beißstatistiken, und Berichte anschaut so hat es mit Sicherheit

nichts mit Paranoia zu tun wenn man sich auch auf solch einen -nichtmenschlichen- Angriff zB. durch das Mitführen eines Spray vorbereitet, wenn es nach der einen "grünen" Polizistin geht soll selbst das nicht mehr möglich sein.

Laut GG hat jeder Bürger das Recht auf Unverletztbarkeit seiner Person und auch ein zugestandenes Notwehrrecht auch gegen Hunde.

Während früher die Polizei im Zweifelsfall bei einem als gefährlich einzustufenden Tier mal früher als zu spät von der Dienstwaffe

Gebrauch gemacht hat, heist es heute wenn man Beamte darauf anspricht das ein Hund frei herumläuft "man solle sich nicht so

haben" oder "man solle eine Therapie machen wenn man Canophobie (ich dachte erst das ist eine Allergie gegen Canon Kameras...!)

hat und sich bei einem Angriff "flach auf dem Boden legen" ach soweit kommts noch als höheres Wesen soll ich mich vor einem niederen Geschöpf auf dem Boden legen und den anbetteln das er mich nicht zerfleischt..."! Eigentlich wäre jetzt die Zeit gewesen eine

Diensaufsichtsbeschwerde zu stellen, sowas grenzt an Beleidiguing im Amt und an Geringschätzung des Bürgers!

Noch vor 25-30 Jahren unvorstellbar soetwas von Beamten zu hören.

Erklärung kann nur daran liegen das Staat mit den Hundsteuern und Zubehör/Spielzeug/Futter usw. soviel verdient das er es sich

hier nicht traut Beschränkungen/Gesetze/Repressalien und Genehmigungen einzuführen um hier bei den Haltern die Spreu vom

Weizen zu trennen.

PS: Ich bin im übrigen kein Hundehasser und habe bis vor einigen Jahren selbst einen gehabt den nach 15 Jahren das zeitliche

segnete (Schäfer-Mix)

Geschrieben

Eigentlich wäre jetzt die Zeit gewesen eine

Diensaufsichtsbeschwerde zu stellen, sowas grenzt an Beleidiguing im Amt und an Geringschätzung des Bürgers!

Ohhhh,

welcher §§ im StGB wären das?

Nein ernsthaft, auch Tierschützern ist der Weg zur Polizei offen!

Hätte ich jetzt grün nehmen sollen? :confused:

Geschrieben

Beleidigung ist in § 185 StGB kodifiziert und an einen Polizisten im Dienst werden die Richter bestimmt besondere Maßstäbe ansetzen.

Die Beschädigung des Amtes durch unverschämtes Auftreten ist ansonsten auch noch disziplinarrechtlich abzuhandeln.

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