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Händler für Alfa Proj Carbine .357


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Geschrieben

Hallo zusammen, habe die Rückmeldung bzgl. der Kategorisierung des Revolvergewehrs bekommen. Über meinen Sachbearbeiter vom LKA Bayern:

Sehr geehrter Herr ###,

zum Thema Revolvergewehr habe ich vom LKA soeben folgende Rückmeldung erhalten:

-Einstufung in Kategorie C (Repetierlangwaffe)
- Erwerb auf Gelber-WBK nicht möglich, da es bei den Schießsportverbänden keine Schießdisziplin gibt
- Waffe kann mit gültigem Jagdschein erworben werden, für die Jagdausübung auf Schalenwild nicht geeignet da die notwendige Energie nach dem BJagdG nicht erreicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

### ###

Mit besten Grüßen

Empty8sh

Geschrieben

Natürlich gibt es eine Disziplien: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/WaffenrechtlicheErlaubnisse/dsb_liste_b_2015.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Mit Segen des BVA, aktuell aus 2015.

Der DSB bietet hier einige ( 5 habe ich auf die Schnelle gefunden ) Disziplinen an. Durchsuch das Dokument mal nach dem Begriff " Revolvergewehr".

Gruß Inst

Hi Inst,

danke für die Infos :)

Für das vorliegende Modellin .357 Mag mit 30cm Lauflänge gibt es aber anscheinend nichts, da die Sportdisziplinen immer ab 42cm Läuflänge sind.

Es gibt aber eine Version in .22lfb, die 50,8cm Lauflänge hat.

Beste Grüße,

Empty8sh

Geschrieben

Das ware Problem für Erwerb auf Gelb ist der Katalog der Waffen, die auf Gelb erwerbbar sind. Der Katalog ist eine positiv Liste. Damit ist alles, was die Katalogbedingungen nicht erfüllt, grün.

Euer

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Das ware Problem für Erwerb auf Gelb ist der Katalog der Waffen, die auf Gelb erwerbbar sind. Der Katalog ist eine positiv Liste. Damit ist alles, was die Katalogbedingungen nicht erfüllt, grün.

Euer

Mausebaer :hi:

Hi Mausebaer,

ich verstehe nicht ganz. Gibt es eine Positivliste beim BKA für Waffen auf Gelb oder wie muss ich mir das vorstellen?

Dankeschön, beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben

Es ist im §14 Abs. 4 des deutschen WaffG geschrieben, mit welchen Eigenschaften Feuerwaffen aufwarten müssen, um unter das baw-Dauerbedürfnis eines Sportschützen (gelbe WBK) fallen zu können. Feuerwaffen, die den Katalog der Bedingungen erfüllen (positiv) dürfen ihrer Art bzw. Funktionsprinzips nach auf Gelb erworben werden (zusätzliche Bedingungen sind mindestens eine vom BVA genehmigte Disziplin für die Waffe und die Verbandsmitgliedschaft des Sportschützen). Aber das hatten wir schon oben. Alle anderen erwerbsberechtigungspflchtigen Schusswaffen gibt es dann nur noch ggf. auf die Grüne Basis-WBK. In dem Katalog sind Revolver-Langwaffen nicht enthalten und unter die Definition von Repetier-Langwaffen fallen Revolver-Lamgwaffen auch nicht. Die Erläuterungen zu den im §14 Abs. 4 verwendeten Begriffe ginb es in der Anlage 1 zum WaffG.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

...

In dem Katalog sind Revolver-Langwaffen nicht enthalten und unter die Definition von Repetier-Langwaffen fallen Revolver-Lamgwaffen auch nicht.

...

Dein

Mausebaer

Ernst gemeinte Frage:

Warum nicht? Ich dachte Selbst ein KW-Revolver ist eine Repetierwaffe im gröberen Sinne.

Selbst sein Sachbearbeiter hatte das ja bestätigt, stört sich ja nur an der vermeintlich fehlenden Disziplin.

Wie gesagt, ich will nicht provozieren sondern habe lediglich ein ernstes Interesse an den Details.

Danke

shortbreaker

Geschrieben

Weil die Anlage 1 zum WaffG definiert:

"2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird."

Bei einem Revolver befinden sich die Patronen jedoch bereits in ihren Patronenlagern.

  • Ein Pepper-Box-Revolver wäre sogar ein Einzellader.
  • Ein Double-Action-Revolver ist KEINE automatische Schusswaffe und
  • was ein Trommel-Revoler ist, ist nicht definiert.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Das ist genau die Punkte, die mich zu meiner Frage brachten.

Mir ist klar, das die Trommel sowohl Magazin als auch Patronenlager ist, allerdings könnte man hier ja auch so argumentieren, dass immer die Kammer, die vor dem Lauf steht und aus der gefeuert werden kann, als Patronenlager angesehen werden kann. Aber selbst dann wäre es noch nicht ganz zweifelsfrei ein Repetierer.

Lustigerweise steht ein Revolver diesen Definitionen nach dem Einzellader näher als einem Repetierer.

Andererseits ist es müßig und eigentlich auch unnötig darüber zu diskutieren, wenn bereits ein Sachbearbeiter auf Nachfrage bei der übergeordneten Behörde in Erfahrung gebracht haben will, dass es sich Zweifels ohne um eine Langwaffen die auf WBK gelb gehört, handelt.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

*nimmt Schaufel und gräbt*

 

Ich bin durch Zufall auch auf die Alfa Proj Revolvergewehre gestoßen, und finde die sehr interessant.

 

Hat jemand tatsächliche Erfahrung mit einem? Besonders interessant wäre wie schlimm Gase und Fragmente aus dem Zylinderspalt austreten. Ich habe Videos gesehen, wie Leute das Teil geschossen haben und sich kaum beschwert haben.

 

Ich habe beim Hersteller mal nachgefragt und die meinten dass man einfach ein langärmliges Hemd tragen soll.

 

Die haben auch immer noch keinen Händler in Deutschland, ist hier ja auch rechtlich nicht so einfach, wie in Big Ö oder Kleinbritannien.

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