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IGNORED

Führverbot


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Geschrieben

Mich würde mal eine Statistik interessieren, inwieweit sich die öffentliche Sicherheit seit dem Führungsverbot verbessert hat.

Diese Statistik wird niemand veröffentlichen wollen, denn es gibt nach meiner Meinung keine höhere Sicherheit!

Da täglich in Presse zu lesen ist, dass sich Jugendliche in brutalster Weise verletzten, wobei denen das Führverbot eh irgendwo scheißegal ist.

Der § 42a WaffG sollte dies verhindern, hat er aber nicht wirklich.

Geschrieben

Sorry Uwe! Die Geschichte muss jetzt sein! Leipzig nach der Einführung des 42a an einem lauen sommerabend. Eine Gruppe südländische jugendliche (16-19 ca.) latscht an mir vorbei. Mitten in der Fußgänger zone. Ich kann jetzt nicht sagen, dass die auf mega stress aus waren, allerdings spielte einer seelenruhig mit einem butterfly rum. Mein Handy war im Hotel . ich guck mich um und erblicken nach etwas suchen einen Streifenwagen und erläuterte den Sachverhalt mit der Aufforderung per Funk die streifen zu informieren und da mal eine Personen Kontrolle durchzuführen. Antwort. Woher ich denn wüsste , dass das ein butterfly wäre und außerdem könnte man ja auf meinen Verdacht hin nicht einfach 5 Personen einer Personenkontrolle unterziehen. .......alles klar selten so gelacht

Geschrieben

[...]

Der § 42a WaffG sollte dies verhindern, hat er aber nicht wirklich.

Sollte er nicht und kann er nicht. Der § 42a sollte der Polizei eine Handhabe gegen "Messerträger" verschaffen. Das ist gelungen.
Geschrieben

Sollte er nicht und kann er nicht.

War aber angedacht, weil statt der Springmesser Einhandmesser auf den Markt geworfen wurden.

Der § 42a sollte der Polizei eine Handhabe gegen "Messerträger" verschaffen. Das ist gelungen.

Im gewissen Sinne ja, aber der angezielte Personenkreis besitzt nach wie vor Butterfly u. a.!

Nimmt man denen etwas weg holen sie sich Ersatz und klagen erst nicht die Rückgabe ein.

Man braucht nur auf den polnischen Märkten zu schauen, was dort alles angeboten wird.

Hauptziel war es wohl versteckt weitere Verschärfungen gegen LWB einzuführen.

Geschrieben

Das Polizeirecht bot schon immer ausreichend Handhabe. Der § ist einfach nur unnötig.

Wer Statistiken vergleichen möchte, muss darauf gefasst sein eine Erfolgsmeldung präsentiert zu bekommen. Man kann sich analog dazu bei den Waffenverbotszonen einlesen. Die werden auch als Erfolg verkauft.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Es könnte legal sein, wenn der Aktenkoffer einen Verschlussmechanismus hat, welcher nicht unbedingt ein Schloss sein muss.

Ich habe einmal eine Ausarbeitung über den Transport von Schusswaffen geschrieben und dabei u.a auf nachfolgendes Urteil hingewiesen, weil es keine Legaldefinition für den Begriff "verschlossen" gibt. Dabei kam mir nachfolgendes Urteil zur Hilfe.

Zitat von AG Kiel | Az.: 597 Js-OWi 27781/09
Tatbestand

(1) Mit Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Kiel vom 05. März 2009 ist dem Betroffenen vorgeworfen worden, einer Ordnungswidrigkeit gem. §§ 53 Abs. 1 Ziffer 21a i.V.m. 42a Abs. 1 Ziffer 3 des Waffengesetzes schuldig zu sein, weil er am 03.02.2009 in Kiel, Kronshagener Weg 17 in seinem Rucksack ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von über 12cm bei sich führte.

Entscheidungsgründe

(2) Von diesem Vorwurf war der Betroffene aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Gem. § 42a Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz gilt Abs. 1 nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis.

(3) Das war hier der Fall.

(4) Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließeinrichtung oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.

(5) Diese Voraussetzungen waren hier erfüllt.

(6) Das Messer befand sich in einem ordnungsgemäß verschlossenen Rucksack. Es konnte grundsätzlich niemand an das Messer gelangen, ohne dass der Betroffene dies bemerkt hätte.

(7) Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG.

Ein seltenes wenigstens einmal Bürgerfreundliches Urteil das hat man leider nicht immer so.

Wer kommt überhaupt auf die krude Idee (ausser der Gesetzgeber womit ich die Frage gleich selbst beantworte..) das ein

Einhandmesser gefährlicher ist als ein klappmesser,feststehendes Messer, Schraubendreher oder Klappspaten???

Wieso und diese Frage drängt sich geradezu auf wissen unsere "Gesetzeshüter" überhaupt nicht Bescheid nicht nur bei Messern

sondern auch anderen Waffenproblematik und weiteren Gesetzen und regelungen des BürgerlGesetzbuches???

Geschrieben

Ein seltenes wenigstens einmal Bürgerfreundliches Urteil das hat man leider nicht immer so.

Wer kommt überhaupt auf die krude Idee (ausser der Gesetzgeber womit ich die Frage gleich selbst beantworte..) das ein

Einhandmesser gefährlicher ist als ein klappmesser,feststehendes Messer, Schraubendreher oder Klappspaten???

Wieso und diese Frage drängt sich geradezu auf wissen unsere "Gesetzeshüter" überhaupt nicht Bescheid nicht nur bei Messern

sondern auch anderen Waffenproblematik und weiteren Gesetzen und regelungen des BürgerlGesetzbuches???

Weil ein feststehendes Messer beruflich (in einem Büro job) gar nicht führbar ist. Davon abgesehen ist es ja auch vielen eher was lästig sich so ein teil umzuschnallen und dann beispielsweise drückt das im auto Sitz in du Seite.
Geschrieben

Weil ein feststehendes Messer beruflich (in einem Büro job) gar nicht führbar ist.

Klar ist das führbar. Ich habe mir eine Scheide ähnlich einem Inside-Waistband-Holster gefertigt, mit der ich ein schmales aber dennoch griffsicheres Messer mit 11,xx cm Klinge bequem am Hosenbund versteckt führen und auch recht schnell ziehen kann.

Wenn man etwas kleinere Messer nimmt oder Modifikationen an der Kleidung vornimmt, sind viele praktikable Lösungen denkbar.

Z.B. eine dünne Messerscheide innen ans Innenfutter der Hosentasche an- und einnähen, sodass der Messergriff verdeckt in der Tasche greifbar bleibt, die Klinge aber tiefer geht und sicher am Oberschenkel in der Hose eingebettet liegt.

Kleinere Messer wie z.B. 5-cm-Neck-Knifes kann man ohne Weiteres in jeder Hosen- oder Sakkotasche ohne Auftragen einstecken oder auch überm Schritt hinterm Gürtel befestigen; selbst im Socken ließen sie sich einstecken.

Manche dieser kleinen Modelle lassen sich sogar als Faustmesser benutzen und so, trotz der zierlichen Form sehr griffsicher einsetzen - obwohl mit gerade ausgeführtem Griff etc., also ohne die Faustmesser-Eigenschaft nach WaffenG zu erfüllen.

Einem solchen Messer, blitzschnell verdeckt am Hosenbund gezogen und mit Fauststoß geführt, bei dem der Gegner ja i.d.R. mit einem bloßen Schlag rechnet, falls ihm überhaupt Reaktionszeit bleibt, rechne ich einen größeren Kampfwert zu als einem Einhandmesser mit doppelt so großer Klinge, das erst aufgeklappt und richtig gegriffen werden muss.

Bei einem Gegner mit Einhandmesser dürfte man eher Chancen haben, wenn man auf die Hände seines Gegenübers achtet, das Ziehen aus der Tasche oder aus angeklipster Position zu erkennen und noch zu parieren, bevor das Messer fertig in Anschlag gebracht ist; zumindest wenn es kein Experte ist, der das Ziehen regelmäßig übt.

Bei Angreifern muss man auch damit rechnen, dass diese verbotene, als Alltagsgegenstände verkleidete Messer einsetzen. Es gibt im Ausland fertig Messer zu kaufen, die funktionstüchtig als Feuerzeug, Lippenstift, Haarkamm, Füller, Gürtelschnalle, Spazierstock etc. daherkommen. Die Chinesen schmeißen z.B. auch Smartphone-Hüllen/Cover auf den Markt, in denen eine ansehnliche Klinge verborgen ist, die als Semi-Faustmesser eingesetzt werden kann.

Beliebt ist es bei Kriminellen auch, kleine Teppichmesser-Ersatzklingen u.ä. überall am Körper zu verstecken; insb. bei Frauen auch gerne in den Haaren.

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