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Geschrieben

Richtig, gut lesen ich wenig kann.....

Wenn das deine ganze Antwort ist - vielen Dank!

Geschrieben

Hast Du denn auch was Substantielles beizutragen?

Einen guten Rat für den TE?[/quote ]

Nee, mit meinen beschränkten Möglichkeiten im Lesen und schreiben bin ich auf das Wissen von Leuten wie dir angewiesen.

Davon abgesehen benötigt der "TE" keinen guten Rat- sein vorgehen, bzw. das von ihm geschilderte ist absolut ok.

Nicht jeder muss ein " LWB " werden oder dazu gezwungen werden.

Geschrieben

Mein VP hat sich da zusammenhanglos was zusammengegoogelt.

Auch in Fällen, in denen die Neueindeckung wegen Hauskauf geschieht, werden die Waffen (in einem Fall sogar drei auf einmal) ohne Probleme von der Behörde auf den neuen Hausbesitzer geschrieben.

Schlauberger, wenn der Vorbesitzer die Waffen nicht haben will, vermutlich meistens der Fall, geht das natürlich.

Bei Golddukaten wird er aber vermutlich anderer Meinung sein, wenn man sich nicht strafbar machen will, sollte man ihm von den Gelddukaten auch erzählen. Bei den bösen Waffen kann man es sich eher mal ungeahndet leisten dem Altbesitzer nichts zu erzählen, aber auch da ist es eine strafbare Fundunterschlagung.

Geschrieben
Auch in Fällen, in denen die Neueindeckung wegen Hauskauf geschieht, werden die Waffen (in einem Fall sogar drei auf einmal) ohne Probleme von der Behörde auf den neuen Hausbesitzer geschrieben.

Für wie viele der 570 Waffenbehörden gilt denn Deine Aussage?

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