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Geschrieben

Ich hätte mal eine Frage an Varminter:

Wenn ich, als Bürger der BRD, aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre nach Österreich ziehen muß und dort meinen Hauptwohnsitz hätte,

darf ich dann auch Waffen zur Selbstverteidigung erwerben? Oder ist das Recht sich zu verteidigen nur für Österreicher?

Welche Vorraussetzungen muß ich erfüllen, um bei euch Schußwaffen (Kurz- und Langwaffen) kaufen zu dürfen?

Geschrieben

Nachdem ich als baldiger Rentner in der selben Lage bin habe ich mich schon mal erkundigt.

Hauptwohnsitz ist Bedingung, weiter Waffenführerschein und Psychotest für Kurzwaffen.

Sepp

Geschrieben

Ich hätte mal eine Frage an Varminter:

Wenn ich, als Bürger der BRD, aus beruflichen Gründen für mehrere Jahre nach Österreich ziehen muß und dort meinen Hauptwohnsitz hätte,

darf ich dann auch Waffen zur Selbstverteidigung erwerben? Oder ist das Recht sich zu verteidigen nur für Österreicher?

Welche Vorraussetzungen muß ich erfüllen, um bei euch Schußwaffen (Kurz- und Langwaffen) kaufen zu dürfen?

Mit Hauptwohnsitz bist du Ösis waffenrechtlich komplett gleichgestellt.

Selbstverteidigung ist bei uns sogar der einzige gesetzlich festgeschriebene Grund für die Ausstellung einer WBK... Sport ist nur nettes Nebenbei.

Ösis schreiben beim Antrag für die WBK also wohlweislich als Begründung: zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden und für Sportausübung.

Auf 2 Faustfeuerwaffen hast du mindestens Rechtsanspruch, weitere musst du halt mit Sport = Ergebnislisten begründen.

Jäger sind auch nicht so schlecht gestellt, eine deutsche Bekannte von mir, die eine Zeitlang in Österreich lebte und eine Jagdkarte hatte, bekam sogar Waffenpass.

Deutsche Jagdprüfung wird bei uns anerkannt zur Ausstellung einer entsprechenden Landesjagdkarte, wenn du bei uns wohnst.

Nachdem ich als baldiger Rentner in der selben Lage bin habe ich mich schon mal erkundigt.

Hauptwohnsitz ist Bedingung, weiter Waffenführerschein und Psychotest für Kurzwaffen.

Sepp

Hauptwohnsitz ja, Waffenführerschein und Psychotest entfallen aber, wenn du deutsche Jagdprüfung hast und bei uns eine Jahresjagdkarte löst.

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