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IGNORED

Man Kung Hawk 31 - Eine Menge blöder Fragen (Cosplay evtl. Einstieg in den Bogensport)


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Geschrieben

So ihr Lieben!

Direkt vorweg: Ich habe null Plan von gar nichts und würde mir wünschen, wenn ihr euch dumme Kommentare gleich sparen würdet. Ich habe mich heute bereits zu Tode gegoogelt.

Ich bin auf der suche nach einer Armbrust fürs Cosplayen, die nicht nach Karneval und Kinderabteilung aussieht. Nun habe ich nach einiger Recherche feststellen müssen. dass ich wohl um eine echte Armbrust nicht herum komme und bin in halbwegs moderaten Preisklassen auf ein paar reduzierte Modelle von Man Kung gestoßen.

Mit Zubehör würde mich der Spaß schon knapp an die 100 Euro kosten und deswegen drängen sich da einige Fragen bei mir auf:

1. Darf ich eine echte Armbrust überhaupt führen? Also so draußen unter Menschen?

2. Kann man diese soweit einstellen bzw. (rückängig machbar) umbauen, dass jemand, der keinerlei Übung in der Handhabung hat auch unter eventuellem Alkoholkonsum niemanden damit versehentlich umbringt?

3. Wie sieht es mit der Haltbarkeit einer solchen Waffe aus? Also wenn man damit auf großen und vollen Events unterwegs ist. Es wäre ja schade, wenn die im Gedränge gleich kaputt geht.

4. Wäre dieses Modell (Man Kung Hawk 31) auch geeignet für einen Anfänger um sich tatsächlich im Bogensport vertraut zu machen? (Ich mein, wenn man so ein Ding schon mal zu Hause rumliegen hat).

3. Ab 150 Euro bekommt man ja bereits eine Jaguar Recurve 175 lbs mit Zubehör (Anbauköcher und so)... Kann die was? Würde die ein größeres Event überleben?

4. Was ist generell eine geeignete Armbrust für Anfänger?

5. Wo kommt man gut an gebrauchte Armbrüste? Gerne auch außer Funktion (Cosplay)? Google ist da irgendwie arg unübersichtlich.

Ich hoffe ihr macht mich nicht gleich zur Sau. Ich verstehe natürlich, wenn echte Sportler und/oder Waffenenthusiasten herzlich wenig für Cosplayer übrig haben, aber ich stehe gerade ziemlich aufm Schlauch. Und so als Pfennigfuchser mag ich mein sauer verdientes Geld auch nicht sinnlos verpulvern. Also ich hoffe ihr habt ein Herz für vercheckte Tussis und habt ein paar Ideen für mich.

LG ZsaZsa

Geschrieben

Zunächst einmal: Eine Armbrust ist laut Waffengesetz rechtlich den Schußwaffen gleichgestellt und unterliegt damit den gleichen Einschränkungen. Man darf sie erst ab einem Alter von 18 Jahren erwerben. Wikipedia ist Dein Freund, um Dich diesbezüglich zu informieren.

Da bei Cosplay-Veranstaltungen echte Schußwaffen grundsätzlich verboten sind, dürfte darunter auch die Armbrust fallen, da sie rechtlich den Schußwaffen gleichgestellt ist. Eine Suche im Internet nach "Waffe Cosplay" führt schnell zu den gewünschten Bedingungen, wie die Veranstalter mit echten Schußwaffen umgehen: echte Waffen sind ganz einfach untersagt.

Klaas

Geschrieben

Nach logischem Menschenverstand würd ich sagen, einfach Sehne runter und so mitnehmen.

Da das die Funktion einer Armbrust doch sehr einschränkt und so eine Sehne auch nicht mal eben so wieder drauf ist, hätte die Armbrust dann in etwa die gleichen technischen Eigenschaften wie ein Stock.

Da aber weder das Waffengesetz, noch diverse Veranstaltungen Rücksicht auf sowas wie Logik nehmen, hab ich keine Ahnung ob man das nun darf oder nicht.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Am 25.1.2015 um 19:38 schrieb Steinpilz:

Nach logischem Menschenverstand würd ich sagen, einfach Sehne runter und so mitnehmen.

Da das die Funktion einer Armbrust doch sehr einschränkt und so eine Sehne auch nicht mal eben so wieder drauf ist, hätte die Armbrust dann in etwa die gleichen technischen Eigenschaften wie ein Stock.

Da aber weder das Waffengesetz, noch diverse Veranstaltungen Rücksicht auf sowas wie Logik nehmen, hab ich keine Ahnung ob man das nun darf oder nicht.

 @ZsaZsa  Also ich versuchs mal ganz freundlich zu formulieren, punkt eins ,die Armbrust fällt unter das Waffengesetz  § 1 " Erklärung " weil die Energie gespeichert wird.Der

Energiewert spielt keine Rolle,somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten  Besitzes führen, vereinfacht,"  dabei haben. " Ein freundschaftlicher Rat eines älteren Schützen,  für die Preisvorstellung die in deinem Post zuerkennen ist, bekommst du eine Ausrüstung für einen Recurve Bogen, mit dem du in einem Verein garantiert mehr

Freude an gemeinsamen Trainigsstunden mit Freunden haben wirst.

 

m.f.G Franz

 

Ps: vergiß den Gedanken an die Armbrust einfach , glaub mir es ist für dich besser so. bitte nicht böse sein

Geschrieben

Um jeglichem Ärger aus dem Weg zu gehen, würde ich eine "Karnevals-Armbrust" nehmen, oder etwas selber basteln, das in etwa aussieht wie eine Armbrust. Denn auch eine Armbrust ohne Sehne ist laut WaffG eine Waffe, und das Führen einer Waffe, ganz besonders bei öffentlichen Veranstaltungen, ist ein Verbrechen. Die AGB der Veranstalter wären da noch das kleinste Problem.

 

Also:

Zum Karneval-Spielen eine Karnevals-Armbrust, zum Schießen eine richtige. Beides verbinden kann man meines Wissens nur beim BDS-Western-Schießen, da ist Kostümierung und echte Waffen als Kombination zu finden, aber eben nur Wild-West.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 21.6.2016 um 15:35 schrieb Sharpsshooter 70:

 Energiewert spielt keine Rolle,somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten  Besitzes führen, vereinfacht,"  dabei haben. "

 

 

Sorry, aber das ist Quatsch. Armbrüste dürfen natürlich ausserhalb befriedeten Besitztums geführt werden.

Die einzige Einschränkung die es bei Armbrüsten gibt ist das Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb.

 

Ein Blick in Anlage2 zum Waffg schafft hier Klarheit:

 

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

(...)

1.10 Armbrüste;

3. Erlaubnisfreies Führen

(...)

3.2 Armbrüste.

 

 

 

Geschrieben
Am 5.7.2016 um 11:36 schrieb blei:

 

 

Sorry, aber das ist Quatsch. Armbrüste dürfen natürlich ausserhalb befriedeten Besitztums geführt werden.

Die einzige Einschränkung die es bei Armbrüsten gibt ist das Mindestalter von 18 Jahren beim Erwerb.

 

Ein Blick in Anlage2 zum Waffg schafft hier Klarheit:

 

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

(...)

1.10 Armbrüste;

3. Erlaubnisfreies Führen

(...)

3.2 Armbrüste.

 

 

 

HI   Blei,   wenn du meinst das ich Quatsch schreibe,versuch doch mal in München an einem Einkaufssamstag mit deiner Armbrust spazieren zu gehen. Schön geschultert

so daß sich ja keiner daran stößt . Ich provezei Dir einen actionsreichen anregenden Tag.    Viel Spass dabei   !!!!

 

Sharpsshooter70

Geschrieben

Waffenrechtlich in Ordnung heißt ja nicht, daß es erlaubt ist. Es ist nur nach dem WaffG nicht verboten. Zur Not wird es "Erregung öffentlichen Ärgernisses"...

Geschrieben

Hallo Sharpsshooter,

 

du hast in deinem post geschrieben, ich zitiere: " somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten  Besitzes führen, vereinfacht,"  dabei haben. "

Ich habe diese Aussage mit einem Auszug aus dem WaffG widerlegt.

 

Man mag durch das Führen durchaus Reaktionen provozieren wie du richtig schreibst, das ändert jedoch nichts an der Tatsache dass das WaffG das Führen einer Armbrust eindeutig erlaubt.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb blei:

Hallo Sharpsshooter,

 

du hast in deinem post geschrieben, ich zitiere: " somit darfst du die nicht ausserhalb deines befriedeten  Besitzes führen, vereinfacht,"  dabei haben. "

Ich habe diese Aussage mit einem Auszug aus dem WaffG widerlegt.

 

Man mag durch das Führen durchaus Reaktionen provozieren wie du richtig schreibst, das ändert jedoch nichts an der Tatsache dass das WaffG das Führen einer Armbrust eindeutig erlaubt.

 Hi  Blei , 

nun nochmal zum Mitschreiben,   Definition Paragrph 1 WaffG  Schußwaffen sind Geräte die zu.........bei denen ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird. Der      Bogen fällt nicht unters Waffengesetz,zählt obwohl damit ja auch geschossen werden kann,als Sport -und Spielgerät.

Die Armbrust zählt auf Grund ihrer Eigenschaft die Energie zu speichern ,unter das Waffengesetz. Somit sind die Vorschriften bezüglich  Führen ausserhalb meines ;eines; befriedeten Besitztums zu beachten.

 

mfG  Sharpsshooter70

Geschrieben

Es ist richtig dass die Armbrust unters Waffengesetz fällt, das ist unbestritten.

 

Unbestritten ist aber auch dass im selben Waffengesetz (in Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste) die Armbrust explizit vom Verbot des Führens wieder ausgenommen wird. Ich habe doch den entsprechenden Paragrafen sogar zitiert.

 

Man sollte das Waffengesetz und seine Anlage immer komplett lesen und verstehen. Nicht nur die ersten paar Paragraphen.

 

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb blei:

Es ist richtig dass die Armbrust unters Waffengesetz fällt, das ist unbestritten.

 

Unbestritten ist aber auch dass im selben Waffengesetz (in Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste) die Armbrust explizit vom Verbot des Führens wieder ausgenommen wird. Ich habe doch den entsprechenden Paragrafen sogar zitiert.

 

Man sollte das Waffengesetz und seine Anlage immer komplett lesen und verstehen. Nicht nur die ersten paar Paragraphen.

 

 

Hi Blei,       zu deinen Ausfürungen ist nichts mehr von meiner Seite aus hinzuzufügen, geb Dir wenn du so genau  nachgeschaut haben solltest durchaus Recht,für mich aber war das exakte Nachforschen für das kindliche Ansinnen  von Zsa Zsa, wegen seinem oder ihrem Cosplay, nun doch zu aufwändig . Zu deinem letzten Satz,ich habe das WaffG wohl verstanden.

m.f.G Shapsshooter70

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nochmal zum Führen einer nicht einsatzfähigen Armbrust.

 

Meiner persönlichen Meinung nach ist eine Armbrust ohne Sehne absolut unbedenktlich.

 

Das wäre so, als würde man nur den Hinterschaft (ohne Basküle) einer Bockflinte führen :-)

 

Da es bei einer Armbrust keine Definition von wesentlichen Teilen, wie das bei Schusswaffen der Fall ist, gibt, ist die Funktionsfähigkeit als Kriterium der "Gefährlichkeit" heranzuziehen.

 

Wenn also ein Teil abgebaut ist, das für die Schussfunktion unbedingt notwendig ist, ist die Armbrust genau so harmlos wie ein Stock und mangels der Definition von wesentlichen Teilen auch nicht weiter reguliert.

 

Wenn das nicht so wäre, müsste man definieren, welche Teile der Armbrust vorhanden sein müssen, daß es überhaupt eine Armbrust ist.

 

Reicht der Schaft allein?

Oder der Abzugsmechanismus?

Oder der Bogen?

Oder der Bogen mit Sehne?

 

Die Armbrust an sich ist zwar Schusswaffen gleichgestellt, aber eine funktionsunfähige Armbrust, die auch nicht schnell wieder funktionstüchtig gemacht werden kann, dürfte dieser Gleichstellung doch entgehen.

 

 

 

 

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Zur rechtlichen Situation kann und will ich nichts sagen, da gibt es Leute, die wesentlich mehr Ahnung haben. Ich hatte allerdings vor kurzem die Möglichkeit sowohl ein Armbrustgewehr als auch einen  Nachbau einer deutschen Armbrust aus dem 15. Jahrhundert ohne Winde zu schiessen. Großen Respekt erstmal den Erbauern so einer Waffe zur damaligen Zeit. Der Spaß ist mit beiden Waffen der Gleiche, bevorzugen würde ich allerdings das neumodischeres Armbruszgewehr

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