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IGNORED

Erwerbsberechtigung 16/67,5 Munition für 16/65er Flinte


Jok

Empfohlene Beiträge

Moin!

Ich habe einen Drilling mit den Kalibern 16/65 & 8×57IR auf meine gelbe Sportschützen-WBK eintragen lassen.

Laut "google" und einem Büchsenmacher kann ich neben 16/65 auch Problemlos 16/67,5 aus dem Drilling verschießen.

Ich habe daher bei der Eintragung der Munition in der WBK den Sachbearbeiter gefragt ob er 16/67,5 zusätzlich eintragen könne...er hat so einen Fall noch nicht gehabt und konnte auch nach wälzen des Waffenrechts nichts dazu finden. Also erstmal nur 16/65 Eintrag.

Nun steht auf der neuen gelben WBK ja : "...wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerwaffen usw. ... zu erwerben und die auf Seite 2-4 eingetragenen Waffen zu besitzen, sowie für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte oder zugelassene Munition zu erwerben und zu besitzen."

16/67,5 ist doch für Flinten 16/65 und 16/70 konstruiert, wenn ich das richtig verstanden habe. Also dafür bestimmt, oder? Es gibt ja schließlich auch keine Waffen mit dieser Kaliberangabe, oder liege ich da falsch?

Ich möchte nun 16/67,5 Munition erwerben, auf telefonische Nachfrage bei Frankonia sagte man mir, ich kann nur 16/65 erwerben.

Hat Jemand einen Eintrag mit 16/67,5 oder hat Jemand eine Idee wo dazu etwas im Waffenrecht zu finden ist?

Danke im Voraus, schöne Grüße, Jan

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wenn auf deiner waffe 16/67,5 steht und die mun bei dir eingetragen ist darfst du die munition nicht ohne jagdschein erwerben/besitzen.

wenn du einen revolver in 38spezial besitzt darfst du ja auch nicht 357 mag kaufen

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Verstehe ich nicht Mike, ich darf als inhaber der gelben WBK die "für die eingetragenen Schusswaffen bestimmte oder zugelassene Munition erwerben und besitzen."

Auf der Waffe steht nicht die länge, nur 16 !

Mit 38SP / 357Mag ist klar.

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wenn du einen revolver in 38spezial besitzt darfst du ja auch nicht 357 mag kaufen

Sehr schlechter Vergleich, da eben Patronen in .357 Magnum nicht in einem Revolver .38 Special verwendet werden können. Sie wurden explizit so konstruiert.

Ansonsten kann man den Leuten immer nur raten, die Mindestangaben nach Gesetz zu machen und sich als Kaliber wie gefordert nur den Durchmesser eintragen zu lassen. Ein paar Mal habe ich auch den Fehler gemacht mehr anzugeben. Hättest du nur Kaliber 16 angegeben und eingetragen bekommen, gäbe es das Problem nicht.

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Spätestens seit dem NWR ist die Länge grundsätzlich immer mit dabei. Ohne Länge eintragen geht nicht mehr. Das Problem in diesem speziellen Fall ist hält, dass man bei einer Flinte zwar kürzere Patronen verwenden kann, aber eigentlich keine längeren. Die 67,5 ist das die einzige Ausnahme, und da hat vermutlich einfach niemand dran gedacht.

Welchem Vorteil hat diese Länge eigentlich? Mehr Vorladung bei Stahlschrot?

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Spätestens seit dem NWR ist die Länge grundsätzlich immer mit dabei.

Die alten WBK sind aber z.B. nicht geändert. Und gem. WaffG ist man weiterhin nur zur Angabe des Kalibers, also des Durchmessers verpflichtet. Das NWRG bindet nur die Behörde. Diese kann dich dann über das WaffG zur Mithilfe zwingen. Dann kann man die Waffe noch immer bei denen vorbeischleppen. Die sollte dann halt die passenden Markierungen tragen.

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Nochmal ein Zitat aus einem Rottweil Schrot-Prospekt: " Um für die Lagerlängen 65 und 70mm nur eine Patrone fertigen zu müssen sind in den Kalibern 12,16 und 20 Patronen mit einer Hülsenlänge (Mittellänge) von 67,5 mm entwickelt worden. "

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16/65 dürfte kaum zu beschaffen sein, mit sachlichen Argumenten müsste der SB eigentlich Einsicht haben. Würde ihm dies mal verständlich darlegen.

Alternativ dazu wäre die Änderung der Kaliberangabe bzw. Längenangabe auf der Waffe durch einen dazu berechtigten- dies würde dann aber einen Neubeschuss nach sich ziehen.

Mir sind sowohl 67.5 gestempelte Waffen bekannt, weit aus mehr wurden jedoch 65er auf 70 geändert.

Welche sportliche Disziplin gibts eigentlich für einen Drilling?

Auch die Auswahl für den Kugellauf in .318 ist recht eingeschränkt............

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16/65 gibts als Schrot bei Frankonia zB . Aber nur eine Sorte. Da auf der Waffe keine Längenangabe ist, warum wäre dann ein Neubeschuss nötig? Der BüMa hatte mal eine Lehre reingeschoben... fast 16/70...also 16/67,5 auf jeden Fall.

8x57IR gibts noch von S&B TM .

Disziplin für Drilling gibts nicht. Aber genug Disziplinen wo man den Drilling verwenden kann...und darauf kommts an ;-) .

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Sicher gibts 65er, aber richtig bemerkt eine Sorte..........

Ebenso IR nur eine Sorte............

Sprich mit einem BÜMA (Neubeschuss oder nicht ist sein Ding) ob er dir den Drilling mit 67,5 stempelt. Dürfte dann auch den SB überzeugen, wenn er ansonsten sachlichen Argumente nicht zugänglich ist...

Über was für einen Drilling sprechen wir überhaupt?

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Wird wohl eher der "haben will" Faktor sein.

Ich nehm auch ab und zu nen Drilling zum Trap mit..........allerdings mit jagdlichem Hintergrund.

Ich sehe ich die sportliche Verwendung bzw. den Erwerb auf Gelb als grenzwertig an, für mich ist es eher das ausnutzen des gesetzlich

möglichen. Mal sehen wie lange der Gesetzgeber dies mit macht.

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... die neuen grünen WBK-Vordrucke haben die Bemerkung - für die Waffe bestimmte oder zugelassene Munition. Liest man die WaffVwV 10.10 müsste das auch für Munition Kaliber 16/67 in Läufen Kaliber 16/65 gelten. Ich kenne übrigens keine "67,5" Bezeichnung auf Flintenläufen.

Viele Grüße

sundance

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... die neuen grünen WBK-Vordrucke haben die Bemerkung - für die Waffe bestimmte oder zugelassene Munition. Liest man die WaffVwV 10.10 müsste das auch für Munition Kaliber 16/67 in Läufen Kaliber 16/65 gelten. Ich kenne übrigens keine "67,5" Bezeichnung auf Flintenläufen.

Viele Grüße

sundance

In den 50/60ern war es bei den häufig vorgenommenen Neubeschüssen durchaus üblich 67,5 zu stempeln.

Den Terminus "zugelassene Muniton" meinte ich mit sachlichen Argumenten gegenüber dem SB.

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Welche da wären ?

Ich werd den Drilling ab und an mal zum Tontaubenschießen mitnehmen, und die Verwendung des Kugellaufs sollte klar sein. Das ein Drilling nicht das optimale Gewehr hierfür ist, ist mir auch klar- aber, dass Auge schiesst nunmal auch mit! Was da nun Grenzwertig sein soll verstehe ich nicht. Fakt ist, ein Drilling ist ein Einzellader mit gezogenen und glatten Läufen, also darf ich ihn auf die Sportschützen-WBK erwerben. Punkt! ;-)
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Sicher gibts 65er, aber richtig bemerkt eine Sorte..........

Ebenso IR nur eine Sorte............

Sprich mit einem BÜMA (Neubeschuss oder nicht ist sein Ding) ob er dir den Drilling mit 67,5 stempelt. Dürfte dann auch den SB überzeugen, wenn er ansonsten sachlichen Argumente nicht zugänglich ist...

Über was für einen Drilling sprechen wir überhaupt?

Ansonsten muss ich halt irgendwann unter die Wiederlader gehen ;-)!

Ja, dass werd ich machen, falls das Amt keine andere Möglichkeit sieht.

Es geht um einen klassischen Drilling mit Greener Verschluss, von Valentin Häfner aus Kassel :-)

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Was da nun Grenzwertig sein soll verstehe ich nicht. Fakt ist, ein Drilling ist ein Einzellader mit gezogenen und glatten Läufen, also darf ich ihn auf die Sportschützen-WBK erwerben. Punkt! ;-)

Ob der Erwerb eines Drillings der Gedanke des Gesetzgebers bei erleichterten Erwerb für Sportschützen auf Gelb war mag ich doch sehr stark bezweifeln.

Das meinte ich mit für mich(!!!) grenzwertig.

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Es geht um einen klassischen Drilling mit Greener Verschluss, von Valentin Häfner aus Kassel :-)

Wann beschossen?

Einfacher oder doppelter Riegeleintritt?

Lass die Finger von S&B bei einfachen Riegeleintritt.

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Falls für dich von Interesse:

Valentin Häfner ( auch Haefner), Büchsenmachermeister, gründete 1804 eine Büchsenmacherei in Kassel (Cassel), wurde 1884 zum königlichen Hofbüchsenmacher ernannt.

1924 verstarb der letzte Häfner, ab 1928 war ein Carl Spangenberg Inhaber.

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