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IGNORED

Amtsarzt/Gesundheitsamt für MPU in meiner Nähe


andy0510

Empfohlene Beiträge

Ich habe vor ein paar Wochen auch ein solches Gutachten anfertigen lassen. Wie schon geschrieben wurde, wird ein Persönlichkeitstest durchgeführt, der auf mehreren Fragebögen basiert. Diese enthalten Fragen zur Risikobereitschaft, emotionalen Ansprechbarkeit etc. Zum Ende führt man mit dem Psychologen ein Gespräch in dem die Antworten besprochen werden und man zu seiner Schießsport-Karriere, evtl bereits vorhandenen Waffen und dem Grund warum man nun auch GK-Waffen haben möchte. Dann bekommt man sein Ergebnis und das Gutachten einige Tage später per Post.

Es ist also recht umfangreich. Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass man das Gutachten für 20€ bekommen kann.

Den TÜV kann ich bedingungslos empfehlen, keine irrelevanten Fragen und vor allem neutral und kein Anti-Waffen-Gerede.

War übrigens beim TÜV Hessen ;)

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Bearbeitet von omegal38
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Wahnsinn.

Nach einem 14 Tage Crashkurs kann man den Jagdschein machen und darf sich sofort zwei Kurzwaffen des dicksten Kalibers kaufen... ohne jegliche weitere Prüfung.

Tja und das ganze auch bereits ab 18. Für den Sportschützen geht GK selbst mit Gutachten erst ab 21. Die Begründung des Gesetzgebers, dass der Jäger durch die deutlich umfangreichere und schwierigere Jägerprüfung seine Reife nachweise, ist wenig substanziell. Der Sportschütze muss ein Jahr lang regelmäßig trainieren und ebenfalls eine Prüfung ablegen, warum soll er also mit 18 nicht über die gleiche geistige Reife verfügen wie der Jäger.

Nur weil er keine Jägerprüfung ablegt? Meiner Meinung nach eine sehr dünne Argumentation...

Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung könnte man auch noch diskutieren.

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Bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, den Jagdschein zu erlangen und es einer Menge an Lernfleiß dazu bedarf. Ich finde es völlig in Ordnung dass man auf Jagdschein bereits mit 18 GK-Waffen erwerben darf.

Aber: Warum wird dem Sportschützen U21 dies ganz verwehrt, bei Personen U25 nur nach Vorlage eines Gutachtens?

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Bitte nicht falsch verstehen. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, den Jagdschein zu erlangen und es einer Menge an Lernfleiß dazu bedarf. Ich finde es völlig in Ordnung dass man auf Jagdschein bereits mit 18 GK-Waffen erwerben darf.

Aber: Warum wird dem Sportschützen U21 dies ganz verwehrt, bei Personen U25 nur nach Vorlage eines Gutachtens?

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  1. §6 Abs. 3 WaffG ist ein Placebo, um scheinbare Massen zu beruhigen und "nur" wenige zu benachteiligen
  2. Der Sinn ist nicht im Gesetz zu finden. Auch wenn wissenschaftliche Ergebnisse, dafür sprächen die Volljährigkeit mit allem, was da dran hängt (Wahlrecht, Fahrerlaubnisse, Geschäftsfähigkeit, ...) auf 25 Jahre zu erhöhen, macht es nur wirklich keinen internen Sinn, dem § 6 Abs. 3 nur Sportschützen und nur "andere Waffen als ..." zu unterwerfen. Hinter den Sinn des WaffG kommt man, wenn man sich seine Entstehung und die Berichte über dessen faktischen Vater, RD a.D. Siegfried Schiller, anschaut. Alleine schon die beiden Credi Schillers zeigen den Schlüssel zum Verständnis des WaffG auf: "Viele, die Schußwaffen in reglicher Absicht erwarben, wurden erst durch den Besitz der Schußwaffe zu Gewaltverbrechern" (Psychotischer Wahn?) und "Es ist möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren, sich zu bewehren." (Obrigkeitsstaatliches Weltbild mit dem Bürger als natürlicher Feind des Staates).

Betrachtet man das Konzept unseres WaffG als das Produkt aus psychotischen Wahn und Demokratiefeindlichkeit, dann macht es Sinn und ist auch sehr erfolgreich. :teu38: Was meinst Du wohl, warum in §1 WaffG zu der seltsamen Formulierung "(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung." gegriffen wird, statt einfach "zum Zweck der der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu schreiben? :fkr:

Dein

Mausebaer

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  • 3 Wochen später...

Tja und das ganze auch bereits ab 18. Für den Sportschützen geht GK selbst mit Gutachten erst ab 21. Die Begründung des Gesetzgebers, dass der Jäger durch die deutlich umfangreichere und schwierigere Jägerprüfung seine Reife nachweise, ist wenig substanziell. Der Sportschütze muss ein Jahr lang regelmäßig trainieren und ebenfalls eine Prüfung ablegen, warum soll er also mit 18 nicht über die gleiche geistige Reife verfügen wie der Jäger.

Nur weil er keine Jägerprüfung ablegt? Meiner Meinung nach eine sehr dünne Argumentation...

Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung könnte man auch noch diskutieren.

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Da es für das Ablegen der Jägerprüfung fast keine Zulassungsvoraussetzungen mehr gibt (Mindestalter 15 Jahre), steht es Dir frei eine Ausbildung zu machen und die prüfung abzulegen. Es gibt sogar Länder, das muss man keine Ausbildung nachweisen und darf sofort die Prüfung ablegen.

Wenn Dir die Regelungen für Sportschützen als zu restirktiv isnd, steht Dir der Weg der Jägerprüfung offen.

Ansonsten kommt es hier verdammt schlecht an, wenn man quasi wegen der Gleichbehandlung Verschärfungen für andere LWB-Gruppen das Wort redet.

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[...]

Aber: Warum wird dem Sportschützen U21 dies ganz verwehrt, bei Personen U25 nur nach Vorlage eines Gutachtens?

[...]

Weil Robert Steinhäußer ein 19 jähriger Sportschütze mit großkalibriger Pistole war. Diese Regelungen kamen erst durch den Vermitlungsauschuss und aufgrund der Ereignisse in Erfurt in den Gesetzentwurf.

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Ich hatte hier bereits geschrieben, dass ich keineswegs Verschärfungen für Jäger befürworten würde. Ich habe mich lediglich dafür ausgesprochen, die Hindernisse für Sportschützen zu reduzieren.

Für mich kam die Jägerprüfung nicht in Frage, weil mir das sportliche Schießen einfach mehr zusagt. Daher habe ich auch das Gutachten erstellen lassen ;)

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Hallo,

also für mich kommt die Jägerprüfung eher nicht in Frage weil ich bei "Bambi" immer so sentimental werde.

Ich glaube aber kaum das die Hindernisse für irgendeine Gruppe der LWB´s reduziert werden.

Wenn´s dich tröstet, in meiner Behörde bekommen Jäger so gut wie nie mehr als 2 Kurzwaffen.....vom Sportschützen wollen die nur die Befürwortung sehen.

Das mit dem Besitz von Langwaffenmunition finde ich da allerdings noch merkwürdiger. Wo ist denn da der Sicherheitsgewinn?

Gruß Klaus

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