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IGNORED

WES mit Registereintrag wegen (einem) Verkehrsdelikt


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Geschrieben

Hoi Dome, nimm es mir bitte nicht übel, aber die folgende Meinung ist eben meine rein persönliche: Wenn ich mal unterstelle, dass die 88 hinter deinem Benutzernamen dein Geburtsjahr repräsentiert und Du im zarten Alter von 26 oder 27 schon zwei Einträge hast, so würde ich an deiner Stelle ehrlich hinterfragen, ob ich ausschliessen könnte, mit der Waffe Unfug zu machen. Sorry, aber "fahrunfähiger Zustand" bedeutet besoffen oder bekifft. "Fahren trotz Führerausweisentzug" sagt mir persönlich etwas über Einstellung zur Rechtsordnung aus. Und beides zusammen würde mich wirklich zum Nachdenken bringen....

Uwe

Geschrieben

Und sowieso...ich finde wenn jemand mit einer Waffe etwas anstellen möchte dann könnte man sich eine Waffe illegal besorgen und man wäre blöd wenn man sich eine registrierte Waffe kaufen würde..

nur so nebenbei

Geschrieben

Das mag ja sein, aber es ist nun mal so. Ich finds richtig, dass SR-Einträge allgemein Konsequenzen für das Leben haben, dazu ist es ja da.

Erst kürzlich wurde ich wegen wenigen km/h geblitzt. Selber Schuld und als Waffenbesitzer muss ich mich doppelt an der Nase nehmen.

Die gute Nachricht ist doch, dass es schon sehr viel, sprich einen Vorsatz braucht, damit man wirklich Probleme bekommt. Und wenn deine Einträge gelöscht werden hast du wirder eine Chance, was ja kein Problem sein sollte wenn sich deine Einstellung geändert hat.

Geschrieben

@dome_88

Du kannst ja mal vorsichtig bei der Behörde anfragen wie lange (ungefähr) deine Sperrfirst beträgt. In meinem Wohnortkanton Aargau, können bei solchen Fällen wie bei dir u.a. auch zusätzliche Auflagen gemacht werden, bsp. pyschologisches Gutachten was positiv für die Behörden ausfallen muss, bevor man einen WES beantragen kann.

Geschrieben

Bei mir erscheinen die Einträge im Juni 2016 nicht mehr..das heisst 1 Jahr warten

@dome_88

Du kannst ja mal vorsichtig bei der Behörde anfragen wie lange (ungefähr) deine Sperrfirst beträgt. In meinem Wohnortkanton Aargau, können bei solchen Fällen wie bei dir u.a. auch zusätzliche Auflagen gemacht werden, bsp. pyschologisches Gutachten was positiv für die Behörden ausfallen muss, bevor man einen WES beantragen kann.

Wie meinst du das?Beim kantonalen Amt für Waffen?

Geschrieben

Wie meinst du das?Beim kantonalen Amt für Waffen?

Nein nicht unbedingt, bei der Behörde die dir den WES stellt ist dies auch möglich. Im Aargau ist es zentralisiert in Aarau von woher der WES bewilligt oder nicht bewilligt wird, egal wo du im Kanton Aargau wohnst. Du musst nicht mal eindeutig vorbestraft sein, nur polizeibekannt bsp. wegen Alkohol oder Drogenproblematik bzw. kleiner Delikte, Haschbesitz in kleiner Menge, Ausnüchterungszelle etc. Das kann schon reichen, um dir den WES nur gegen bestimmten Auflagen zu gewähren-je nach Fall.

Geschrieben

@ phil h

Sicherlich sind die Einträge von dome 88 schon eine Hausnummer. Allerdings würde er auch keinen wes erhalten wenn er 2 mal 30 km zu schnell war oder sind es 25kmh? Das ist doch einfach nur lächerlich. 20 kmh drüber ist auf eine BAB doch der normalfall

Geschrieben

Sorry, aber diese Verharmlosungen hängen mir dermassen zum Hals raus, genau so argumentieren unsere Gutmenschen auch ständig wenn es um Radfahrer, Demonstranten, Asylbewerber etc. geht die sich nicht an die Regeln halten.

Aufgrund deiner Abkürzung "BAB" gehe ich davon aus, dass du im grossen Kanton wohnst. Hier in der Schweiz werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen grossmehrheitlich ernst genommen und eingehalten. Dass dies in 'schland nicht so ist und 20 km/h drüber als normal gelten ist hier auch fast jedem bekannt. Die Bussen in D sind ja auch absolut lächerlich.

Das ändert aber nichts daran, dass hier einfach gewisse Regeln gelten. Wenn auf der Autobahn max. 120 km/h erlaubt ist, dass ist das so. Wenn in den Bestimmungen für einen WES steht, dass zwei Einträge im SR Grund genug sind, diesen zu verweigern, dann ist das ebenfalls so – da muss man nicht diskutieren.

Ich finde auch so einige Regeln doof, z.B das Verbot von Schalldämpfern, Laserzielgeräten und Vollautomaten und überhaupt eigentlich das ganze Waffengesetz. Dennoch halte ich mich daran, weil jede Verfehlung unangenehme Konsequenzen für mich hätte. Also warum soll dies bei Übertretungen im Strassenverkehrsgesetz anders sein?

Wer auf einer CH Autobahn zwei mal mehr als 25km/h drüber liegt, der tut dies vorsätzlich. Geht man von einer Messtoleranz von 6 km/h und einer Tachotoleranz von 2 km/h aus, hat man dann also über 150 km/h auf dem Tacho! Genau solchen ignoranten und egoistischen Mitmenschen haben wir letztendlich solche Vorschriften zu verdanken.

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Kommt aber drauf an, ob die Waffen verwertet werden oder nicht. Wenn das Delikt jetzt nichts mit Waffen zu tun hat aber die Waffen werden beschlagnahmt, dann werden diese i.d.R. wieder augehändigt wenn die Bewährung abgelaufen ist.

Geschrieben

Kommt aber drauf an, ob die Waffen verwertet werden oder nicht. Wenn das Delikt jetzt nichts mit Waffen zu tun hat aber die Waffen werden beschlagnahmt, dann werden diese i.d.R. wieder augehändigt wenn die Bewährung abgelaufen ist.

Was deutet "Bewährung abgelaufen ist" genau

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