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IGNORED

Vorlaufzeit WBK


Randolph

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Du kannst die ganze Sache deutlich beschleunigen:

Antrag auf die zu erwerbende Waffe beim Amt stellen mit Vermerk "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht".

Dann läuft die ganze Überprüfung etc. an. Wenn alle Überprüfungen durch sind, bekommst Du Post vom Amt mit der Aufforderung, Dein Bedürfnis nachzuweisen. Dann kannst Du mit Deiner Verbandsbescheinigung hingehen und kannst die WBK sofort mitnehmen.

Habe ich immer so gemacht. Wenn Du die Sache vernünftig timest, kannst Du einen Tag nach Erhalt Deiner Bedürfnisbescheinigung Deine Waffe kaufen.

Das funktioniert nicht überall. Manche Behörde rührt ohne die üblichen Bescheinigungen wie Sachkunde, U25 MPU, Verbandsbescheinigungen keinen Finger und nehmen den Antrag nicht einmal an

Geschrieben
Das funktioniert nicht überall. Manche Behörde rührt ohne die üblichen Bescheinigungen wie Sachkunde, U25 MPU, Verbandsbescheinigungen keinen Finger und nehmen den Antrag nicht einmal an

Schade eigentlich. Bürgernähe fängt bei sowas zum Beispiel an. :-/

Geschrieben

Ich hab 10,5 Monate nach Vereinseintritt meine WBK beantragt, da hatte ich ca. 7 Monate Spopi geschossen.

Nach 11 Monaten hatte ich meine WBK, einen Tag später meine GSP :-)

Wann war das?

Geschrieben

Es muss aber regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen sein.

Wenn er vor Januar nur LG geschossen hat, bringen ihm die 20 Jahre nichts.

genau so ist es ! die 20 Jahre DSB bringen mir überhaupt nichts für die WBK

Geschrieben

Moin Nakota,

also das mit dem Kalenderjahr sehe ich aber anders...

Gut Schuß, Waidmannsheil

Ich sehe das wieder anders. Wo steht denn im Gesetz Kalenderjahr ?

Ich habe im Juli 09 Trap schießen begonnen und im Juli 10 meine Gelbe WbK beantragt und bekommen.

Geschrieben

Auch in der WaffVwV gibt es kein Kalenderjahr.

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung
eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes
darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten
den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen
regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

Geschrieben

Wäre auch doof! Sowas lässt sich ja selbst der Gesetzgeber nicht einfallen.

Dann wären ja alle, die im Januar eintreten, dermaßen im Arsch gekniffen!

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