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IGNORED

Halbautomat als Einzellader Kat. C in WBK eingetragen


Gast

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Geschrieben

Folgende Situation: habe eine Erma EGM1 in .22 lr erworben und als Halbautomat mit hersteller und Typenbezeichnung bei der Waffenbehörde angemeldet. Die Waffe IST ein Halbautomat.

Die Waffenbehörde hat mir die Waffe als "Kat. C Einzellader Büchse" in die WBK eingetragen.

Sollte diese Waffe nicht in die Kategorie B.? Zu folgender Ziffern?

2.4 halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann,

Ich habe ein auf ein Schuss blockiertes Magazin (was die Behörde aber gar nicht wissen kann), es gibt aber auch 5-, 10- und 15-Schuss Magazine für die Waffe.

Sollte ich hier die Füße still halten, oder um Korrektur bitten?

Geschrieben

Die Waffenbehörde hat mir die Waffe als "Kat. C Einzellader Büchse" in die WBK eingetragen.

Einzellader Büchse gehört auf die gelbe. Hast du die Waffe nicht mit Voreintrag erworben ? Oder bist du Jäger und hast auf Jagdschein gekauft? Egal wie, die Waffe ist was anderes als das was sie eingetragen ist. ICH würde das ändern lassen bzw mit so einem Eintrag das Amt gar nicht erst verlassen.

LG

Peter

Geschrieben

Auf Jagdschein gekauft. Also grüne WBK. WBK Abwicklung geht hier hervorragend per Post und spart mir 60 km Fahrerei.

Also falsch eingetragen, sehe ich ja auch so.

Damit es mit der unseligen 2-Schuss Magazin Regelung (FÜR DEN SCHUSS AUF WILD) keine Probleme git, überlege ich das Amt auf folgende Ziffer hinzuweisen:

Kat. B

2.5 halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können,

Geschrieben

lass das Magazin-Thema aussen vor. es ist ein HA, also Kat.B, basta!

mehr müssen die nicht wissen, mehr müssen die nicht eintragen bzw. ändern.

gruß alzi

Geschrieben
Ich habe ein auf ein Schuss blockiertes Magazin (was die Behörde aber gar nicht wissen kann), es gibt aber auch 5-, 10- und 15-Schuss Magazine für die Waffe.

Vor vielen Jahren war es möglich, einen HA mit einem auf einen Schuss begrenzten Magazin auf "Gelb" zu erwerben. Das gleichzeitig Magazine mit einer größeren Kapazität gekauft werden konnten spielte keine Rolle. Man durfte sie nur einfach nicht benutzen. Vermutlich hat diese Waffe im NWR bereits ihre Spuren hinterlassen und wurde schon als Einzelladerbüchse Kat. D registriert. Das lässt sich sicher problemlos ändern, da für die Änderung der Schussfolge kein BÜMA hinzugezogen werden muss. Es reicht lediglich der Magazintausch. Die Erwerbsberechtigung für einen HA ist mit dem JJS gegeben.

Manfred

Geschrieben

lass das Magazin-Thema aussen vor. es ist ein HA, also Kat.B, basta!

mehr müssen die nicht wissen, mehr müssen die nicht eintragen bzw. ändern.

... erklärt ab den Umstand, warum die Waffe als Einzellader Kat. D registriert ist.

Manfred

Geschrieben

... erklärt ab den Umstand, warum die Waffe als Einzellader Kat. D registriert ist.

Manfred

Sie ist als Einzellader Kat. C eingestuft, s. Originalposting von mir.

Werde da Montag anrufen und um Korrektur als Selbstlader Kat. B. bitten.

Jedenfalls danke für eure Hinweise.

Geschrieben

Habe heute mit der Waffenbehörde telefoniert. Die Waffe wird umgetragen.

Der Fehler stammt aus dem NWR, dort war die Waffe als Einzellader geführt. Man muss dazu sagen, dass der Vorbesitzer sie durch eine Magazinblockierung im Magazinschaft auch als Einzellader betrieben und vermutlich so auch gemeldet hat.

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