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IGNORED

Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen im NWR erfasst?


HBM

Empfohlene Beiträge

Beim lesen auf der Website zum NWR ist mir folgende Information zu einem immer wieder hier diskutierten Thema aufgefallen. Da ich keinen aktuellen Thread gefunden habe bzw. die aktuellen schon alle geschlossen sind mache ich jetzt mal ein "neues" Thema auf. Wenn keine Diskussion gewünscht ist, kann das Thema auch gerne geschlossen werden, mir geht/ging es nur darum auf die Information hin zu weisen.

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Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen erfasst?

​Das Waffenrecht verwendet in der EU-WaffenRL und dem WaffG die Bezeichnungen "Waffe mit glattem Lauf" und "Waffe mit gezogenem Lauf".

Zudem wird im WaffG der Begriff "Flinte" z.B. bei "Vorderschaftrepetierflinte" verwendet. Der Standard XWaffe musste so angelegt werden, dass er mit allen Rechtsvorschriften harmoniert (soweit dies überhaupt möglich ist).

Daher wurden hier die sprachlich gebräuchlichen Begriffe "Büchse" und "Flinte" verwendet.

Büchsen sind Waffen, die zum Verschießen eines Einzelgeschosses bestimmt sind. Sie haben in der Regel gezogene Läufe. Flinten sind Waffen, die zum Verschießen von Schroten bestimmt sind. Sie haben in der Regel glatte Läufe. Aus unserer Sicht hat eine Flinte mit einem auf voller Länge mit Zügen versehenen Lauf einen "gezogenen Lauf" im Sinne der Waffentechnik und ist zum Verschießen von Einzelgeschossen bestimmt. Folglich müssen wir in der Nomenklatur auch dann von einer Büchse sprechen, auch wenn diese Büchse Flintenmunition verschießen kann.

Gemäß §14 Abs. 4 WaffG können mit einer Sportschützen-WBK (gelb-neu) auch Repetierwaffen mit gezogenen Läufen erworben werden. Technisch gilt dies auch für Vorderschaftrepetierer in Flintenkalibern, deren Lauf gezogen ist.

Aber Achtung: Wird an einer Vorderschaftrepetierwaffe in einem Flintenkaliber ein Pistolengriff angebracht, handelt es sich gemäß Anlage 2 WaffG um eine Verbotene Waffe Pump-Gun, da sich hier der Begriff Vorderschaftrepetierflinte von der verwendeten Munition (z.B. 12/76; 12/70; 16/70; ) herleitet. Diese Regelung konnte weder mit der EU-WaffenRL, noch mit dem Standard XWaffe eindeutig abgebildet werden.

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Gibt es eigentlich noch einen Verband, der Flinten mit gezogenen Läufen lt. Sportordnung zulässt oder zumindest nicht ausschließt? Wenn nein, dann hat sich die Diskussion, zumindest für Sportschützen eh erledigt.

Zusätzlich fehlt mir, wenn schon eine Anmerkung bzgl. eines Pistolengriffs erfolgt eine Klarstellung, welche Munition aus dieser Flinte mit gezogenem Lauf verschossen werden darf. Lt. Waffengesetz würde doch nur ein Geschoss mit Laufdurchmesser gehen - o.K., das hätte auch irgendwie Charme ;-), oder liege ich jetzt mit meiner Auslegung des nachfolgenden Zitats aus der Anlage 1 falsch?

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Abschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

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1.5.3 Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

...

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Gruß

HBM, der lieber mit Schrot auf Fallscheibenschießen schießt und daher überhaupt keinen Drall gebrauchen kann. ;-)

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Eigentlich ist das klar, es gibt keine Flinten mit gezogenen Läufen, das ist der Fehler.



Flinten haben glatte Läufe, Gewehre, Büchsen, Rep- oder HA SLBüchsen haben gezogene Läufe.



Du hast also eine Büchse im Flintenkaliber von z.B. 12/76



Du musst dich nur hüten was du für Munition verschiesst, wg. dem Sabbot



Der Besitz einer Flinte im gleichen Kaliber wäre dabei nicht schlecht.



:bud:


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[...]Wie werden Flinten mit gezogenen Läufen erfasst?[...]

Technik hin oder her, es gibt waffenrechtlich keine Flinten mit gezogenen Läufen, das sind Flinten mit speziellem Laufinnenprofil und man tut so als ob es glatte Läufe wäre.

Eine andere Handhabungsweise einzelner Behörden -Flinte mit gezogenem Lauf auf gelb etc. - wird durch das NWR nun "höheren Orts" bekannt und sukzessiv "abgebaut".

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Wo ist denn eigentlich das grundsätzliche Problem sich einfach ne VRF auf grün zu holen?

Navh WaffG belastet die VRF ja nicht mein HA-Grundkontingent.

Oder ist es so schwer die Bescheinigung für eine VRF zu bekommen?

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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Sorry, aber anscheinend habe ich meinen Beitrag unklar formuliert.

1. Ich habe keine "Flinte mit gezogenem Lauf" bzw. keine "Büchse im Flintenkaliber"

2. Die Frage "Wie werden Flintem mit gezogenen Läufen erfasst?" Ist keine Frage von mir, sondern ein Zitat von der Website des NWR

3. Die Zitate stammen von https://www.nwr-fl.de/Seiten/faq-details-hersteller.aspx?oid=54

Ging mir nur darum die Infos der "Betreiber" des NWR, die mir neu waren, hier zu veröffentlichen. Evtl. ja für jemand interessant, de so eine Langwaffe hat und von seinem SB angerufen bzw. angeschrieben wird bzgl. Eingabe der Daten. Vielleicht liest ja nicht jeder Sachbearbeiter die FAQ.

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Wo ist denn eigentlich das grundsätzliche Problem sich einfach ne VRF auf grün zu holen?

Navh WaffG belastet die VRF ja nicht mein HA-Grundkontingent.

Oder ist es so schwer die Bescheinigung für eine VRF zu bekommen?

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Alles klar und ich bin bei Dir, aber anscheinend sehen das die "Macher" des NWR eben anders. Daher ja mein Beitrag.

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Das sollte keine Kritik an deinem Beitrag sein ;) Finde dein Beitrag super und dass Du das beim NWR gefunden hast.

Ob das eine Argumentationsgrundlage sein kann für VRF auf gelb, weiß ich nicht....

Seitdem ich im WaffG gelesen habe, dass eine VRF anscheinend nicht das HA-Kontingent angreift, isses mir wurscht geworden.

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