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Kesaro

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Dann ist es vielleicht schon zu lange her?! Oder es kommt noch? Dein Profil hüllt sich ja in Schweigen...

Aus "(damals gab es das schon)" läßt sich unschwer folgern, daß diese Studienzeit schon ziemlich lange her ist ... ;-)

Habe ich etwas übersehen? Läßt sich dies (Ausbildung, Tätigkeit, etc. etc.) im Profil eintragen?

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  • 3 Wochen später...

Ah. Ich hatte anfänglich den Bezug auf die AWaffV übersehen. 8-)
Ja, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 (a-c) AWaffV hat vor allem emotionale Gründe. Wer sich an den damaligen Hergang noch erinnert: es ist die sogenannte "lex Beitler". As Brennecke mit Caliber-Heften unter dem Arm im Ministerium (und bei Politikern) umher lief, voll sittlicher Empörung: "Schauen Sie, was die jetzt alles verkaufen und anpreisen! Das geht doch nicht!!".

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Ah. Ich hatte anfänglich den Bezug auf die AWaffV übersehen. 8-)

Ja, die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 2 (a-c) AWaffV hat vor allem emotionale Gründe. Wer sich an den damaligen Hergang noch erinnert: es ist die sogenannte "lex Beitler". As Brennecke mit Caliber-Heften unter dem Arm im Ministerium (und bei Politikern) umher lief, voll sittlicher Empörung: "Schauen Sie, was die jetzt alles verkaufen und anpreisen! Das geht doch nicht!!".

Da es nicht nur schwer fällt sodern auch unmöglich ist, gerade der Ziff.2 einen rationalen Gehalt und Sinn zu geben, bleibt nur übrig, daß dies ein emotionaler Rülpser ohne Sinn und Zweck war. Was erst recht zu dessen Kassieren führen muß da es ja immerhin grundrechtsbeeinträchtigend wirkt.

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