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IGNORED

Anschein und der Einschubschaft


Piet-kun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Wie so oft ist es sicher von der Obrigkeit so gewollt aber ich stell trotzdem mal die Frage.

Wann ist ein Einschubschaft ein Einschubschaft?

Kippe ich ne Tube Pattex zwischen Rohr und M4-Stock ist es kein Einschubschaft mehr.

Sieht aber noch so aus.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Ich würde vermuten dass selbst wenn er nicht als Schubschaft funktioniert, erweckt er (vorsicht Wortspiel) den Anschein einen Einschubschaftes was vermutlich dazu fürt, dass die Waffe als Anscheinwaffe angesehen wird.

Aber nur meine persönliche vermutung.

Geschrieben

Anscheinseinschubschäfte sind aber kein Kriterium ;)

Die FIxierung auf einzelne Bauteile ist insgesamt nicht zielführend. Entscheidend ist immer nur der Gesamteindruck. Man könnte eine Waffe mit sämlichen Einzelmerkmalen bauen und dennoch eine anscheinsfreie Waffe erhalten.

Geschrieben

Hallo!

Wie so oft ist es sicher von der Obrigkeit so gewollt aber ich stell trotzdem mal die Frage.

Wann ist ein Einschubschaft ein Einschubschaft?

Kippe ich ne Tube Pattex zwischen Rohr und M4-Stock ist es kein Einschubschaft mehr.

Sieht aber noch so aus.

Grüße,

Peter

Hier ein paar Feststellungsbescheide für Waffen mit Klapp- oder Schiebeschaft:

SO11-5164.01-Z 192 (SIG 516, "Einstufung einer halbautomatischen Büchse mit Schiebeschaft, Model SIG 516 Kal. .223 Rem vom 01.04.2011")

SO11-5164.01-Z 173 (SIG 522, "Einstufung einer halbautomatischen Büchse mit Klappschaft, Modell SIG 522 vom 20.04.2011")

SO11-5164.01-Z 136 (SIG TSP-A2, "Einstufung der halbautomatischen Selbstladepistole, Modell TSP-A2 mit einem Klappschaft, Kal. 9mm Para vom 07.11.2007")

KT 21 / ZV 25 - 5164.01-Z 03/03 (OA 15, "Einstufung eines Selbstladegewehres Typ _OA 15_ Kaliber .223 Rem mit Festschaft oder einschiebbarer Schulterstütze vom 01.12.2003")

Von Interresse ist vielleicht auch die WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3

Das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3 soll ein verdecktes Führen von Langwaffen unterbinden.

...

Insbesondere bei modernen Sportwaffen entspricht ein Zusammenklappen oder -schieben des Hinterschaftes dem heute üblichen Umfang, wenn die bestimmungsgemäß verwendbare Länge im verkürzten Zustand mehr als 60 cm (siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer2.5 „Langwaffe“) beträgt.

...

Geschrieben

Zur Frage: Ein Schub- oder Klappschaft ist ein Schaft, den man schieben oder klappen kann. :-)

Beim Bescheid für das Anschütz MSR hat sich auch niemand an dem "Anscheinsklappschaft" (Scharnier) der sogar 4cm in der Länge verstellt werden kann (also "Schubschaft"? :D ) gestört. Und da wären Anscheinsmerkmale wirklich schädlich gewesen.

SO11-5164.01-Z-282

Abgesehen davon, legt das BKA offenbar (siehe Formulierungen im Bescheid) nicht so sehr Wert auf grundsätzliche Ähnlichkeiten im Aussehen, sondern auf Austauschbarkeit von Teilen.

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