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IGNORED

Wie gehts es weiter?


thursen

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Guten Tag,

nach langen Bemühungen hab ich nun alle Voraussetzungen für eine WBK (Sportschütze) erfüllt.

Wie geht es nun weiter? Schick ich Kopien von allen Dokumenten mit den Antrag zur Waffenbehörde oder muss ich mit den Originalen persönlich hingehen?

2. Frage:

In meinem Bedürfnis steht Selbstladebüchse und Pistole. Man darf ja innerhalb von 6 Monaten nur zwei Waffen erwerben. Kann ich jetz trotzdem schon die Gelbe WBK gleich mitbeantragen?

Danke euch

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Frage 1 würde ich mir vom zuständigen Sachbearbeiter der Waffenbehörde beantworten lassen und

Frage 2 eher weniger. Für die Ausstellung der "Gelben" bedarf es einmalig einer Bedürfnisbescheinigung des Verbandes mit Angabe der beantragten Waffe. Du benötigst somit zusätzlich eine Bedurfnisbescheinigung für irgendeine auf "Gelb" mögliche Waffe (die dann in aller Regel auf der neu ausgestellten WBK nicht mehr erscheint).

Manfred

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Mal eine ganz blöde Frage: Tauscht ihr euch in deinem Verein nicht untereinander aus ? Das wäre doch die einfachste und naheliegende Möglichkeit. Du fragst hier im Prinzip ganz Deutschland mit den unterschiedlichsten Handhabungen der Behörden an.

Ist schon komisch heutzutage und seit es Internet gibt, es werden immer alle gefragt nur nicht die, welche es betrifft.

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hallo!

du kannst die gelbe beantragen mein ich. pistole und selbstlader hast du doch ein jahr zeit zu kaufen. rein theoretisch kaufst du dir die pistole (oder HA) auf grün und dann in den ersten 6 monaten noch einen repetierer auf gelb. wann du was kaufst ist wurscht.

brauchst halt für gelb nur ein einmaliges bedürfnis, doch da in gelb nichts eingetragen wird geht das sicher.

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du brauchst so oder so für die gelbe nen bedürfnis welches du von deinem verband erhälst. ohne bedürfnis nix schein.

meinst du das ihr in eurem verein stände für langwaffen habt? hilft nix! weisst doch das ämter immer alles schriftlich brauchen.

ich hab für meinen gelben damals im antrag nen m/96 für DG1 eingetragen.

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Beantrage einfach einen Unterhebelrepetierer oder KK-Einzellader. Die gehen eigentlich in allen Vereinen mit einem entsprechenden Langwaffenstand und werden auch von jedem Verband befürwortet.

Allerdings kann sich der Verband sperren auf einen Schlag für 3 Waffen (auch wenn die 2/6-Regelung eingehalten wird) eine Bedürfnisbescheinigung auszustellen. Im Zweifelsfall den Antrag nach 6 Monaten stellen.

Manfred

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für die gelbe WBK muß KEINE Waffe angegeben werden (ausser die Vereine/verbände in bestimmten Gegenden haben "Sondervereinbarungen" mit der Behörden) und Voreinträge gelten 12 Monate. also, wo ist das Problem?

und wie schon von anderer Seite gefragt: redet Ihr im Verein nicht miteinander?

lass die Vermutungen was das Amt weiß oder auch nicht weiß. dein Bedürfnis wurde vom Verband bestätigt, basta!

.....alzi

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Es wär schlauer, wenn alle Verbände bei den Waffenbehörden angeben müssten, was sie schießen und auch Änderungen mitteilen, dann ...

aber sachkundig bist Du schon? schon mal was von einer Sportordnung gehört oder §§15/15a WaffG ?

... ist auch wirklich warm heute....

gruß alzi

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wenn Du es mit Deiner LW nicht auf nen "langen" Stand schaffst, dann brauchst auch keine!

... manche stellen sich aber auch extra kompliziert an! ...

schonmal §14 Abs.4 WaffG und den zugehörigen Abschnitt in der WaffVwV gelesen? könnte Dich erleuchten!

da kann man trotz der Wärme heute, echt nur noch.... und was kommt dann morgen, wenns noch wärmer wird?

GN8....alzi

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"du als Anfänger nicht etwas vorschlägst von dem du nicht die Auswirkungen kennst."

"da kann man trotz der Wärme heute, echt nur noch.... und was kommt dann morgen, wenns noch wärmer wird?"

Wow. Herrscht hier immer solch ein netter Umgangston? Bin schwer beeindruckt.

Danke an Manfred Breidbach und Lunde

Denke meine Frage ist beantwortet.

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für die gelbe WBK muß KEINE Waffe angegeben werden

Richtig.

Auf der gelben gibt es keinen Voreintrag. Laß dich nicht verunsichern und beantrage die gelbe Pappe gleich mit.

Du brauchst lediglich ein Bedürfnis vom Verband und im Bedürfnis-Antrag das Häkchen bei Sportschützen-WBK machen und gut is.

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Richtig. Auf der gelben gibt es keinen Voreintrag.

Das ist (in der Regel) richtig. Manche Behörden handhaben dies allerdings etwas anders.

Du brauchst lediglich ein Bedürfnis vom Verband und im Bedürfnis-Antrag das Häkchen bei Sportschützen-WBK machen und gut is.

.... und genau wie soll der Verband ein Bedürfnis bestätigen? In Hessen wird auf dem Formular für den Verband eine beliebige Waffe gem. § 14 Abs. 4 WaffG. beantragt und dieses Bedürfnis wird von dort bestätigt.

Manfred

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und beim WSV stellt man einfach einen Bedürfnisantrag für die gelbe WBK ohne Angabe einer expliziten Waffe. der WSV hatte das bis vor paar Jahren auch noch, haben sich aber eines Besseren besonnen.

was manche Vereine/Verbände da mit den Ämtern/Behörden in Teilen von D an "Vereinbarungen" (z.B. Einzelbestätigungen von Bedürfnis für Waffen auf Gelb usw.) bzw. Absprachen (abseits des WaffG!) treffen ist eh Mist. leiden muss es in der Regel das mittelbare Mitglied.

der Verband bestätigt ein "allgemeines" Bedürfnis als Sportschütze, sofern alle waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dieses glaubhaft gemacht wurde, das genügt für die Gelbe. bei manchen Verbänden reicht dazu sogar EIN Kreuzchen zusätzlich beim Antrag für ne Waffe auf Grün. das wars dann.

gruß alzi

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Ganz genau so sieht es auch bei der DSU aus, ein einfaches Kreutzchen mehr im Antrag und wenn man die Vorraussetzungen erfüllt kriegt man das Bedürfniss für die Gelbe gleich mit dazu.

Ich hab meine seit mehreren Jahren und bisher ist sie noch leer (leider).

Wichtig ist für mich immer bei Leuten die sich mit ihrere gelben WBK unsicher sind zu erwähnen:

Die zwei Waffen in sechs Monaten (Ja es kann Ausnahmen geben) beziehen sich auf beide WBKs also nicht 2 auf die Grüne kaufen und DANN noch einfach beim Händler was auf gelb holen, das gibt Ärger.

Ansonsten find ich die gelbe WBK ne tolle sache, eben KEIN Bedürfnisgedönns und Gewarte weder Verband noch Amt sondern hinlegen kaufen, zahlen mitnehmen und dann inerhalb von 14 Tagen eintragen lassen.

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Und wenn die Waffenbehörde weiß, dass mein Verein Repetierer schießt? Oder wär das zu logisch für Ämter?

das ist egal. Mein SB schießt selbst als Gastschütze in unserem Verein, trotzdem muss ich Ihm die Bedürfnisbescheinigungen der Verbände vorlegen.

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In Hessen wird auf dem Formular für den Verband eine beliebige Waffe gem. § 14 Abs. 4 WaffG. beantragt und dieses Bedürfnis wird von dort bestätigt.

Bei uns nicht.

Wie alzi bereits erwähnt, reicht auch bei uns ein Kreuzchen.

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