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IGNORED

Führen von Einhandmessern nach Entfernen der Öffnungspins erlaubt?


khaolak

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Geschrieben

Da hast du recht, die direkte Einflussnahme fehlt uns hier in D fast gänzlich.

Theoretisch gibts zwar die Möglichkeit einer Petition, die verpflichtet aber zu nichts und ist mehr oder weniger nur ein Hinweis an die politische Ebene.

Mit der Aussage, daß es so noch schlimmer ist also wenn sie das Gesetz gelassen hätten, meinte ich eigentlich, daß es so ziemlich durchsichtig ist, wessen Freiheit ihnen am Herzen liegt.

Muss nicht so sein, sieht aber von der Seite des einfachen Bürgers so aus als wurde das Gesetz nur geändert, weil sich die werte Dame sonst hätte einschränken müssen.

Ich hoffe ja immer noch auf einen hochranigigen Politiker, der mal mit einem bösen Einhandmesser erwischt wird und darauf hin die sinnlosigkeit dieses Paragraphen erkennt.

Geschrieben

viele Wege führen nach "Rom" und ich wähle immer den legalen Weg und es gibt viele legale Wege jemandem etwas wegzunehmen.

Und genau da liegt das Problem.

Sorry, aber wenn ich so etwas lese, schwillt mir der Kamm.

Geschrieben

Das heißt, du suchst dienstlich legale Wege, um es irgendwie zu schaffen, jemandem etwas wegzunehmen - gibst aber gleichzeitig der Kritik an einer solchen Vorgehensweise recht?

ich will dir keinesfalls "Schizophrenie" unterstellen - aber du lässt mich rätselnd zurück.

Geschrieben

Das heißt, du suchst dienstlich legale Wege, um es irgendwie zu schaffen, jemandem etwas wegzunehmen - gibst aber gleichzeitig der Kritik an einer solchen Vorgehensweise recht?

ich will dir keinesfalls "Schizophrenie" unterstellen - aber du lässt mich rätselnd zurück.

Das steckt auch Absicht dahinter.

Dass der Beamte eine Treuepflicht hat, ist Dir bekannt.

Ich habe noch niemandem etwas weggenommen, dass haben andere vorher besorgt, die Sachen landen dann bei mir auf dem Tisch. Aber diese wurden Straftätern abgenommen und keinem Wald- und Wiesenwanderer.

Falls doch, und sie wurden fälschlicherweise abgenommen, werden sie wieder ausgehändigt.

Wenn dann von einem Vorgesetzen angeordnet wird, dass das Teil nicht wieder augehändigt werden soll, habe ich wenig Möglichkeiten.

Wo ist dann das Problem, wenn ich in den vielen gesetzlichen Lücken einen legalen Weg suche? Diese vielen Lücken nerven mich aber.

Dass es dann auch noch eine Menge lalblegale Wege gibt, will erst gar nicht erwähnen.

Geschrieben

...Wo ist dann das Problem, wenn ich in den vielen gesetzlichen Lücken einen legalen Weg suche? Diese vielen Lücken nerven mich aber.

Dass es dann auch noch eine Menge lalblegale Wege gibt, will erst gar nicht erwähnen.

Seien wir doch froh, dass die Idioten von Politikern nicht so weit gegangen sind wie damals 1931 und gleich das Führen von Hieb- und Stichwaffen ausnahmslos für alle verboten haben!

Kommt vielleicht alles noch. Dann wären endlich die vielen Lücken gestopft. Dann können sie jeden willkürlich verhaften, der ein Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge oder auch nur einen Stock o. ä. führt!

Das wäre doch praktisch. Dann hätte die Polizei doch endlich mal eine Handhabe um ganz effektiv arbeiten und präventiv tätig werden zu können. Hat ja damals auch gut funktioniert und Deutschland viel sicherer gemacht!

Geschrieben

Seien wir doch froh, dass die Idioten von Politikern nicht so weit gegangen sind wie damals 1931 und gleich das Führen von Hieb- und Stichwaffen ausnahmslos für alle verboten haben!

Dazu muss man allerdings den Hintergrund von 1931 sehen... Ich sage nur SA vs. KPD.

Geschrieben

Das ist so nicht richtig. Es gibt inzwischen mehrere namhafte Messerhersteller oder -disigner, die auf diesen Sachverhalt reagiert haben. Und Messer als zweihändig zu öffnende und festzustellende Messer herstellen. Dabei ist in der Klinge bereits die Bohrung und das Gewinde für den beigelegten Pinn angebracht. Die Firma Böker bspw. hat dies durch das BKA auf Gesetzeskonformität (?) prüfen lassen, wie in einem Händlerrundschreiben zu lesen war.

Pohl Force hat das Bravo One Outdoor dem BKA vorgelegt:

http://www.pohlforce.de/uploads/pics/bka_feststellungsbescheid_bravoone.jpg

Und das Outdoor unterscheidet sich vom normalen One durch das Fehlen einer Öffnungshilfe und dem angebrachten Nagelhieb.

Auch das Outdoor kriegt man irgendwie mit einer Hand auf. Wie eigentlich fast jedes Klappmesser.

Es ist aber eben KEIN Einhandmesser nach §42a.

Der Bescheid gilt latürnich nur für dieses Modell, etwas extrapolieren darf man da aber mMn nach schon...

Ob man ein Messer irgendwie mit einer Hand aufbekommt, ist nicht relevant. Ob eine Öffnunghilfe dran ist, schon.

Demnach sollte ein Einhandkampfklappmesser durch Entfernen der Öffnungshilfe zu einem normalen Taschenmesser mutieren. (Sofern keine Waffeneigenschaften vorliegen, aber darum geht´s ja hier nicht ;-))

Kilian

Geschrieben

Seien wir doch froh, dass die Idioten von Politikern nicht so weit gegangen sind wie damals 1931 und gleich das Führen von Hieb- und Stichwaffen ausnahmslos für alle verboten haben!

Öhm, §42a verbietet das Führen von Hieb- und Stoßwaffen.

Zwar nicht ausnahmslos, aber im "normalen Leben" halt schon. Und zwar jedem, denn laut Aussage aller Beteiligter ist SV kein allgemein anerkannter Zweck, Hieb- und Stoßwaffen zu Führen.

Geschrieben

Dazu muss man allerdings den Hintergrund von 1931 sehen... Ich sage nur SA vs. KPD.

Und, hat´s was gebracht? Haben sich die SA und die Rotfontkämpfer danach keine Straßenschlachten mehr geliefert? Die wollten beide den Staat und das System beseitigen, die wollten eine Revolution! Daraus haben sie auch kein Hehl gemacht. Angesichts dieser Tatsache zu versuchen, das Problem über das Ordnungsrecht in den Griff zu bekommen, ist einfach nur lächerlich.

Geschrieben

Öhm, §42a verbietet das Führen von Hieb- und Stoßwaffen.

Zwar nicht ausnahmslos, aber im "normalen Leben" halt schon. Und zwar jedem, denn laut Aussage aller Beteiligter ist SV kein allgemein anerkannter Zweck, Hieb- und Stoßwaffen zu Führen.

Da hast Du auch wieder Recht. Die Frage ist halt: Was wird alles als "Hieb- und Stichwaffe" eingestuft! Alles, was dazu bestimmt ist oder alles, was dazu geeignet ist? Im ersteren Fall gibt es kein Problem mit den meisten Messern (da wären nur Lanzen, Hellebarden, Schwerter, Säbel, Degen, Bayonette und Kampfmesser betroffen) oder Spazierstöcken , Stemmeisen, Schraubenziehern und dergleichen, im letzteren Fall ist es schon ziemlich weitgehend. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Beide Szenarien haben aber eines gemeinsam: Sie bringen absolut nichts, eine Verbesserung der Sicherheitslage betreffend!

Geschrieben

Wobei die Bürger sich an ihrer eigenen Nase fassen sollten, die Clowns wählen sie selber wie überall in Europa.

Da muss ich dir widersprechen. Der Bürger kann mMn nicht wählen!

Der Euro-Politzirkus veranstaltet nur Anscheinswahlen denn es ist dem Bürger nicht möglich, eine Staatsführung zu wählen, die NICHT aus Anscheinspolitikern mit Eigensucht- & Profilierung-Hintergrund besteht, da es keine zu wählen gibt!

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