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IGNORED

Sachkundennachweis bei Neuerwerb


Royal

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Geschrieben

Hallo

Folgender Sachstand:

"Altschütze" (Eintritt vor 2003) beantragt neue gelbe WBK. Der Verband befürwortet diesen Antrag

mit dem Ersteintrag des Erwerbs eines Vorderladerrevolvers.

Die SB des Landkreises Offenbach verweigert den Antrag der Ausstellung einer gelben WBK.

Man könne den VL-Revolver auf eine grüne WBK eintragen. Eine gelbe WBK könne nicht ausgestellt werden wegen

einer fehlenden Sachkunde auf Langwaffen, da auf die gelbe WBK auch Langwaffen erworben werden könnten.

Das sei Gesetz.

Mein Sachstand: Schützen vor 2003, keine Sachkunde nötig.

Schützen nach 2003, Sachkunde wie heute üblich erforderlich.

Von einer Gesetzesänderung für "Altschützen" vor 2003 ist mir nichts bekannt.

Gruß

Geschrieben

Also ich wüsste nicht, daß es eine Sachkundeprüfung gibt, die nur für Kurz oder nur für Langwaffen gültig ist.

Entweder man hat die Waffensachkundeprüfung gemacht und kann damit den Erwerb von beiden Waffenarten begründen, oder man hat sie nicht gemacht und dann erübrigt sich der Waffenerwerb :-)

Ich glaub dein zuständiger Mensch verscheissert dich oder er kennt sich nicht wirklich aus in seinem Bereich.

Geschrieben
Also ich wüsste nicht, daß es eine Sachkundeprüfung gibt, die nur für Kurz oder nur für Langwaffen gültig ist.

Doch, gibt es. Ist sogar gesetzlich so vorgesehen, siehe auch § 1 Abs. 2 AWaffV. Die Sachkunde braucht nur für die beantragten Waffen- und Munitionsarten nachgewiesen zu werden, im Zweifel also nur für Kurz- oder Langwaffen. Wer also mal seine Sachkundeprüfung aus irgendwelchen Gründen nur für Kurzwaffen abgelegt hat, ist, wenn er sich dann irgendwann später doch mal eine Langwaffe zulegen will, u.U. in den Popo gekniffen.

Geschrieben

Hallo Flohbändiger

Alle "ALT-Schützen die in unserem Verein in den letzten Jahren, auch 2012 eine Sportwaffe beantragt haben mussten keinen Sachkundenachweis erbringen. Eine wie heute übliche Sachkundeprüfung hat keiner dieser Schützen abgelegt.

Gruß

Geschrieben

Manche Ordnungsbehörden sehen das teilweise recht eng.

Ich habe meine erste Sachkunde irgenwann 1986 von meinem (DSB)-Vereinsvorsitzenden bescheinigt bekommen und darauf sowohl eine WBK (Grün) und Altgelb (nur Einzellader Langwaffen) beantragt und erhalten. Die Ausstellung einer WBK (Gelb-neu) war kein Problem, obwohl jetzt auch Repetier-Mehrlader usw. möglich waren. Die alte Sachkunde hat hier wohl dem SB ausgereicht.

Auf die Frage was ggf. mit Halbautomaten (auf Grün) wäre (über die DSU) schüttelte der SB nur mit dem Kopf. Die alte DSB-Sachkunde hätte sich damals nicht mit diesem Waffentyp beschäftigt, da der DSB diese Waffen nicht in seiner Sportordnung, auch nicht in irgendwelchen B-Listen, vorgesehen hatte. Gut - die neue Sachkundeprüfung wurde abgelegt - für alle Fälle.

Manfred

Geschrieben
Alle "ALT-Schützen die in unserem Verein in den letzten Jahren, auch 2012 eine Sportwaffe beantragt haben mussten keinen Sachkundenachweis erbringen. Eine wie heute übliche Sachkundeprüfung hat keiner dieser Schützen abgelegt.

Ah, okay. Ich hatte das so verstanden, dass die Alt-Schützen noch nie eine Sachkundeprüfung abgelegt hätten.

Aber ja, es kommt wohl hier und da vor, dass eine Sachkundeprüfung von vor 30, 40 Jahren nicht mehr anerkannt wird.

Geschrieben

In meinem Nachweis von 2006 steht " hat die Sachkunde für Langwaffen und Kurzwaffen ........ ausgestellt vom saarländischen Schützenverband ( DSB ) und auch dem SB ausreichend für Selbstlader Langwaffen

Geschrieben

Hallo

Wie Manfred Breidach schon erwähnte, reichte es bis 2003 aus vom Vorstand des Vereines die Sachkunde bestätigt zu bekommen.

Dies wird auch heute vom DSB so anerkannt. Auch bei den Behörden gab es bisher diesbezüglich keine Probleme. Das diese Verfahrensweise per Gesetz

(Bestandsschutz) geändert wurde ist mir nicht bekannt.

Gruß

Geschrieben

ich wusste gar nicht das bei der Sachkundeprüfung Kurz- und Langwaffen differenziert werden !

meine sachkunde hab ich 1989 abggelegt, glaub ich.

Orginalzeugnis vorhanden.

Gruß

Hegges

Geschrieben

Das Gleiche gilt für mich.

Ich kann mich nicht erinnern, daß in der Sachkundeprüfung zwischen Kurz- und Langwaffen unterschieden wurde.

Sachkunde war Sachkunde, ohne irgendwelche Einschränkungen.

Geschrieben

Moment, ich hab jetzt mal mein Zeugnis rausgesucht.

Es wird nicht zwischen Kurz oder Langwaffen unterschieden, aber es gibt bei mir eine Kaliberbegrenzung.

Da steht "bis Kaliber 8X57".

Was immer das auch heissen soll und wie diese Grenze definiert wird. Die Länge? Den Durchmesser? Geschossenergie?

:-)

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