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IGNORED

Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nachweise für den Fortbestand.


mp5gun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
.... Eine derzeit besonders beliebte Methode der Verwaltungsbehörden ist das Zurückziehens eines belastenden Verwaltungsaktes im bereits laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bevor eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird. Das bedeutet dann für Dich als betroffenen Kläger, dass Du auf all Deinen bis dahin angefallenen Kosten (anwaltliche Beratung, Honorarkosten, Prozesskostenvorschuss, Verwaltungsgebühren, etc.) sitzen bleibst. ....

Das ist nicht ganz richtig! Auch wenn in vielen Bundesländern das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden ist und der Betroffene innerhalb eines Monats beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen muss, ist es ratsam, die Behörde - aus Sicht des Klägers - auf ihren fehlerhaften Verwaltungsakt schriftlich aufmerksam zu machen und die Klage anzukündigen! Zugleich sollte man darauf aufmerksam machen, auch die außergerichtlichen Kosten in dieser Sache geltend zu machen!

In diesem Fall muss die Behörde auch die außergerichtlichen dann übernehmen, wenn sie vor Terminierung bei Gericht ihren Verwaltungsakt zurücknimmt bzw. im Sinne des Klägers abändert!

Aber auch hier ist die Verwaltung manchmal sehr erfinderisch! Es gibt Fälle, in denen dem Anwalt die Änderung oder Zurücknahme des Verwaltungsaktes angeboten worden ist, wenn der Kläger darauf verzichtet seine außergerichtlichen Kosten geltend zu machen!

Geschrieben

Aber auch hier ist die Verwaltung manchmal sehr erfinderisch! Es gibt Fälle, in denen dem Anwalt die Änderung oder Zurücknahme des Verwaltungsaktes angeboten worden ist, wenn der Kläger darauf verzichtet seine außergerichtlichen Kosten geltend zu machen!

Es wird wohl nirgends mehr gelogen als vor Gericht und nirgends mehr geschachert vor Gericht als in Berlin!

Geschrieben

Naja, es ist immer schön gesagt" ich würde klagen bis zum Letzten....", fakt ist, ich habe noch nicht oft vor Gericht gestanden, aber bis dato war es immer haarsträubend und in meinen Augen ungerecht zugegangen, dann kostet die Sache auch noch viel Nerven und schlimmstenfalls viel Geld.Muss jeder für sich abwägen, ärgerlich ist halt die aktenkundige OWI.

Geschrieben

Mit der nächsten OWi hat man dann schon wiederholt gegen das WaffG verstoßen und dieser SB zweifelt dann sehr wahrscheinlich an der ZUverlässigkeit. Das wars dann.

Kann man natürlich so hinnehmen und mit dieser Hypothek durchs Leben gehen. Bloß nie das falsche Taschenmesser mitnehmen, das könnte es dann schon gewesen sein mit dem Waffenbesitz.

Geschrieben

.............., aber bis dato war es immer haarsträubend und in meinen Augen ungerecht zugegangen, dann kostet die Sache auch noch viel Nerven und schlimmstenfalls viel Geld.

Wie sagte mal ein ehrenwerter Richter: "Wir sprechen kein Recht, sondern verschaffen dem geltenden Recht Geltung!", oder so ählich, so habe das jedenfalls in meiner Erinnerung.

Ich musste schon oft zum Gericht und es ist immer wieder lustig dem Treiben außerhalb der Verhandlung zuzuschauen. Im Saal wird dann in der Regel nur noch das augehandelte verkündet.

Geschrieben

Nur mal als Frage: welche Fachrichtung hat dein Rechtsbeistand und warum wird die Rechtsschutzversicherung vom BDS nicht genutzt?

Strafrecht,Familenrecht,

Rechtsschutzversicherung BDS?? wie soll was man nutzen, was einem garnicht angeboten wird??? vorallem wenn sich der BDS LV1 eh nicht

rührt!!

Geschrieben

Strafrecht,Familenrecht,

Rechtsschutzversicherung BDS?? wie soll was man nutzen, was einem garnicht angeboten wird??? vorallem wenn sich der BDS LV1 eh nicht

rührt!!

Du musst dich zwecks Inanspruchnahme der RSV an die Bundesgeschäftsstelle des BDS wenden.

Fristwahrend sollte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden (siehe § 67 OWiG). Hilft der SB nicht ab, geht die Sache automatisch zum Amtsgericht, ohne dass man Klage erheben muss.

  • 8 Monate später...
Geschrieben
nach Rücksprache mit einem Anwalt, werden wir das Bußgeld zahlen, Anwalt und sonstige Kosten kämmen uns teurer.

meine Frau hat auch langsam keine Lust mehr.

ACHTUNG, DAS IST GENAU DAS, WAS DIE POLITIK ERREICHEN WILL!

Wer das so macht, hat verloren, schadet der LWB-Gemeinschft und bestätigt die Machenschaften der Politik!

RICHTIG WÄRE: nun erst recht!

Und so schnell wie möglich, eine weitere und möglichst "maximal geächtete" Waffe kaufen! :)

Nur so behalten wir die Oberhand! :)

Geschrieben

ACHTUNG,

Äh, Du kommst ca. 8 Monate zu spät...

Macht aber nix, Recht hast Du schon, wenn es auch immer sehr einfach ist, Aktion von Anderen zu fordern.

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