Zum Inhalt springen
IGNORED

Kugelkaliber - Langwaffe + Pistolengriff


Janzfan

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

angenommen,man hat eine beliebige Kugelkaliber-Langwaffe als Langwaffe erworben u. möchte diese experimentell mit Pistolengriff benutzen.

Eingehaltene Mindestlauflänge u. Gesamtlänge mit montiertem Pistolengriff über 60 cm vorausgesetzt.

Z.B. Thompson Center Rifles,oder ein EL-Repetierer mit angefertigtem Pistolengriff.

Was ist möglich ?

beste Grüße

Geschrieben
Solange auch System+Lauf die 30cm haltent ...

Hallo,

das ist mir noch nicht klar.

Lauf : mind. 30 cm,ok.

(ausgebautes) System mit Lauf müssen über 60 cm bleiben ?

Oder,wenn Lauf-Systemeinheit nur mit Pistolengriff über 60 cm lang werden würden,reicht das nicht ?

Z.B. ist das Griffstück einer TC Encore mit Pistolengriff 11 cm lang. Hat man diese als LW mit 20" Lauf erworben,wäre diese mit Pistolengriff also knapp 62 cm lang.

Rechtlich immer noch Langwaffe,oder ?

beste Grüße.

Geschrieben

So steht es in der Anlage 1 des WaffG:

2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Beide Bedingungen müssen erfüllt werden, um eine zivile "Langwaffe" i.S. des deutschen Waffenrechts zu sein. Wie lang der Lauf alleine ist, ist rechtlich wurscht. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Hallo,

angenommen,man hat eine beliebige Kugelkaliber-Langwaffe als Langwaffe erworben u. möchte diese experimentell mit Pistolengriff benutzen.

Eingehaltene Mindestlauflänge u. Gesamtlänge mit montiertem Pistolengriff über 60 cm vorausgesetzt.

Z.B. Thompson Center Rifles,oder ein EL-Repetierer mit angefertigtem Pistolengriff.

Was ist möglich ?

beste Grüße

Zumindest selber machen ist nicht erlaubt.

Im Sinne dieses Gesetzes

8.2

wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt,

in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse

anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile,

zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine

Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige

Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Geschrieben
Zumindest selber machen ist nicht erlaubt.

Im Sinne dieses Gesetzes

8.2

wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt,

in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse

anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile,

zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden;

Dann wäre also auch der Austausch des Schaftes gegen einen kürzeren ein "verkürzen" einer Schusswaffe und damit ein erlaubnispflichtiges Bearbeiten?

Oder kann man sich auf den zweiten Halbsatz berufen? Änderungen am Schaft werden exemplarisch benannt als Beispiel für eine "geringfügige Änderung". Der Tausch des Schaftes gegen einen Pistolengriff ist ja durchaus eine "Änderung am Schaft".

eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige

Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

Geschrieben
[...]

Oder kann man sich auf den zweiten Halbsatz berufen? Änderungen am Schaft werden exemplarisch benannt als Beispiel für eine "geringfügige Änderung". Der Tausch des Schaftes gegen einen Pistolengriff ist ja durchaus eine "Änderung am Schaft".

Es heißt: "eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,"

Ich verstehe das so:

"am Schaft oder an der Zieleinrichtung" beschreibt zwei Stellen an denen häufig "lediglich geringfügigen Änderungen" vorgenommen werden. Damit dürften z.B. die üblichen Veränderungen von Länge, Senkung, Schänkung oder Pitch zur Anpassung an die Körperlichen Gegebenheiten des Schützen gemeint sein.

Schließlich könnte ein ersetzen des Hinterschaftes durch einen Pistolengriff noch als Verstoß gegen das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3 gelten, welches ein verdecktes Führen von Langwaffen unterbinden soll.

Geschrieben
Schließlich könnte ein ersetzen des Hinterschaftes durch einen Pistolengriff noch als Verstoß gegen das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3 gelten, welches ein verdecktes Führen von Langwaffen unterbinden soll.

Demnach wäre das simple Austauschen (faktisch "Umstecken") des Hinterschafts ein Verstoß, obwohl alle erforderlichen Langwaffeneigenschaften erhalten bleiben?

Kann ich nicht glauben.

Der Gesetzgeber wollte ja mit den "Eckdaten", welche eine Waffe als Langwaffe definieren, bereits das verdeckte Führen erschweren.

Sollte es daneben nun noch weitere Kategorien ("lange Langwaffe" - "kurze Langwaffe"....) geben?

Geschrieben

Aber Achtung! Für Umbauten gilt das Bedürfnis der Ursprungswaffe! Nicht das da jemand mit der Kurzwaffe(lang) oder Langwaffe(kurz) ein Problem bekommt! :lol::lol:

Geschrieben
Aber Achtung! Für Umbauten gilt das Bedürfnis der Ursprungswaffe! Nicht das da jemand mit der Kurzwaffe(lang) oder Langwaffe(kurz) ein Problem bekommt! :lol::lol:

Wobei man wieder bei der Thompson Center wäre.

Sollte Obiges gelten,dürfte man ja eine TC-EL-Pistole (mit etsprechendem Bedürfnis erworben),nicht mit Kolben u. (als WL erworbenem) Langwaffenlauf zu einer Langwaffe machen.

???

Umgekehrt (meine Eingangsfrage),darf man ja eine als LW (mit etsprechendem Bedürfnis) erworbene TC-Rifle nicht einfach so mit Pistolengriff versehen (auch wenn über 60 cm bleiben würden).

Dafür gäbe es auch generell kein Bedürfnis.

Das würde auch für andere Kugel-LW-Systeme gelten.

beste Grüße

Geschrieben
Wobei man wieder bei der Thompson Center wäre.

Sollte Obiges gelten,dürfte man ja eine TC-EL-Pistole (mit etsprechendem Bedürfnis erworben),nicht mit Kolben u. (als WL erworbenem) Langwaffenlauf zu einer Langwaffe machen.

???

Umgekehrt (meine Eingangsfrage),darf man ja eine als LW (mit etsprechendem Bedürfnis) erworbene TC-Rifle nicht einfach so mit Pistolengriff versehen (auch wenn über 60 cm bleiben würden).

Dafür gäbe es auch generell kein Bedürfnis.

Das würde auch für andere Kugel-LW-Systeme gelten.

beste Grüße

Das hatte ich Dir auch schon im Post #2 geschrieben. :closedeyes:

Solange auch System+Lauf die 30cm halten und das Ergebnis weiter für das Bedürfnis nutzbar ist ...

Während ein Wechselsystem im selben oder kleineren Kaliber kein eigenständiges Bedürfnis benötigt, kann ein (dauerhafter) Schaftwechsel durchaus die Frage nach einem eigenständigen Bedürfnis erzeugen. Ein temporärer Schaftwechsel sollte jedoch harmlos sein, solange die Waffe so nicht geführt oder geschossen wird. Dieses Problem hast Du doch auch reihenweise mit dem Ausschluss vom sportlichem Schießen nach § 6 AWaffV. :sad:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Kürzen im Sinne von Bearbeiten = Absägen und nicht Teile tauschen. Sonst müsste jeder LW-Nutzer Ärger kriegen, wenn er, wo technisch möglich, seinen Festschaft gegen einen Schubschaft oder Klappschaft tauscht, denn damit kann er die Länge verkürzen. So ein Quark. Außerdem nimmt man eine Contender auf WBK Gelb alt und dann kann einem die Bedürfnis-Diskussion sowieso egal sein.

Geschrieben
Während ein Wechselsystem im selben oder kleineren Kaliber kein eigenständiges Bedürfnis benötigt, kann ein (dauerhafter) Schaftwechsel durchaus die Frage nach einem eigenständigen Bedürfnis erzeugen.

Die Problematik der TC-Pistole ist nicht abschließend höchstrichterlich geklärt. Das muss ich dabei einfach mal voranschicken.

Die TC ist auf (neue) gelbe WBK zu erwerben, ich hatte mich im Rahmen mehrerer alter Threads zum Thema mit meiner Behörde unterhalten und bekam folgende Einschätzungen:

- Der Schaft- und Lauftausch ist keine Bearbeitung die einer Erlaubnis bedarf. Schwelle ist da immer eine Bearbeitung, die definitiv einen Neubeschuss erfordert wie spanabhebende Formgebung, Wärmebehandlung, Schweißen oder Hartlöten.

- Pistolen-langer Lauf alleine ist zulässig (als Wechsellauf auch erlaubnisfrei), Schaft ist erlaubnisfrei. Demnach ist das Umbauen erlaubt, Kategorie-Wechsel nach WaffG ist unerheblich.

- Mit der gelben WBK ist das Sportschützenbedürfnis nachgewiesen, beide Waffen dürfen beispielsweise im BDS verwendet werden.

Wie gesagt: Das ist die Einschätzung EINES Sachbearbeiters von meiner Behörde, der sich allerdings dazu intern wohl besprochen hat.

Es klingt vernünftig, aber dieses System der TC-Waffen sprengt ein Wenig das WaffG mit seiner Systematik. Vielleicht hilft Euch das weiter.

Geschrieben
Außerdem nimmt man eine Contender auf WBK Gelb alt und dann kann einem die Bedürfnis-Diskussion sowieso egal sein.

Wie ist denn das nun wieder gemeint,klingt ja so,als könnte man zwischen gelber WBK "alt" u. "neu" wählen. Dachte,es gibt seit deren Einführung nur noch "neu" ?

Weis jetzt auch nicht mehr genau,ob auf "alter Gelber" nur EL-LW oder auch (schon immer ?) einschüssige Kugelkal.-Pistolen (nicht nur Vorderlader) möglich waren.

Von der Erinnerung her kamen diese erst zusammen mit Repetier-LW in der "neuen Gelben" dazu ?

Korrigiert das ggf. bitte.

beste Grüße

Geschrieben

Das war doch immer der Trick bei der Contender, um hier als LW zu gelten und man an einem Pistolengriff nicht unendlich was verlängern kann, wurde einfach der Lauf soweit verlängert, dass das ganze Trumm > 600 mm wurde. Somit war die Contender eine EL-LW und ging damit auf WBK gelb. Und Gelb Alt kennt kein Bedürfnis-/Verwendungsnachweis, ergo auch kein Suchen nach eine passenden SpO. Fertig. Wer jetzt keine Gelb Alt hat, muss sich halt den Fasching wie oben geben, Pech.

Geschrieben
Das war doch immer der Trick bei der Contender, um hier als LW zu gelten und man an einem Pistolengriff nicht unendlich was verlängern kann, wurde einfach der Lauf soweit verlängert, dass das ganze Trumm > 600 mm wurde. Somit war die Contender eine EL-LW und ging damit auf WBK gelb. Und Gelb Alt kennt kein Bedürfnis-/Verwendungsnachweis, ergo auch kein Suchen nach eine passenden SpO. Fertig. Wer jetzt keine Gelb Alt hat, muss sich halt den Fasching wie oben geben, Pech.

Gut u. schön,aber selbst auf der alten Gelben würde doch die TC Contender/Encore als Pistole unter 60 cm L. als KW gelten,oder irre ich da ?

Auch dort dürfte man seine TC-Langwaffe nicht einfach zur KW machen (Bedürfnis-Disziplinnachweis hin o. her) ?

beste Grüße

Geschrieben
[...]

Was ist möglich ?[...]

Die Frage war "was ist möglich" und ich habe mich zum Teilgebiet selbermachen geäußert.

Möglich ist das garnichts passiert, möglich ist aber auch dass man gehörigen Ärger bekommt wenn die Behörde von der umgearbeitet Waffen Wind bekommt. Die Vorschrift auf die die Behörde sich beziehen könnte, habe ich genannt.

Fertige Waffen kaufen war nicht Inhalt meiner Antwort. Wer sicher gehen will fragt seine Behörde schriftlich oder holt sich Auskunft von einem Rechtsanwalt.

Geschrieben
Gut u. schön,aber selbst auf der alten Gelben würde doch die TC Contender/Encore als Pistole unter 60 cm L. als KW gelten,oder irre ich da ?

Auf "Gelb alt" ging eine solche Einzellader-Kurzwaffe überhaupt nicht (erst "Gelb neu" ermöglicht ja einschüssige KW für Patronenmunition).

Auf "alt" ging die TC Contender/Encore nur, wenn von vornherein als EL-Langwaffe eingestuft bzw. eingetragen.

Geschrieben
Auf "Gelb alt" ging eine solche Einzellader-Kurzwaffe überhaupt nicht (erst "Gelb neu" ermöglicht ja einschüssige KW für Patronenmunition).

Auf "alt" ging die TC Contender/Encore nur, wenn von vornherein als EL-Langwaffe eingestuft bzw. eingetragen.

Danke,

hatte ich mich doch richtig erinnert.

Hatte zwar mal vor 12 Jahren eine "alt Gelb" mit einer EL-Büchse,als diese aufgegeben wurde,gab ich die Karte mit ab. Hatte erst Jahre später wieder mit nun "neu Gelb" angefangen u.

deren neue Optionen mit einer TC Encore-Pistole genutzt.

Wer eine TC-LW auf alt Gelb hat,ist also darauf beschränkt,will er diese auch als KW nutzen,müßte er sie auf neu Gelb umschreiben o. eine zweite Waffe kaufen.

beste Grüße

Geschrieben
Auf "alt" ging die TC Contender/Encore nur, wenn von vornherein als EL-Langwaffe eingestuft bzw. eingetragen.

Und genau deshalb hatten die Contender früher alle die langen Läufe. ;) Problem gelöst.

Geschrieben

Ok,dann hatte man auf alt Gelb eine Contender-"Pistole" mit 20"-Lauf = über 60 cm als LW (so ähnlich wie die Engländer es mit Revolvern machen müssen/KW-Verbot) ?

Disziplinnachweis spielte auf alt Gelb keine Rolle.

Nur anfangen kann man mit dem Ding zumindest z. B. in "Silhouette Unlimited" nix. Andere Verwendungszwecke sind mir nicht bekannt.

Für irgendeine LW-Disziplin wird dann der Kolben angebaut u. ggf. noch längerer Lauf montiert,ok.

Da ist man aber mit neu Gelb besser bedient.

beste Grüße

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.