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IGNORED

WBK Antrag nach einem Vereinswechsel mit Pause dazwischen


noisehammer

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich war von Mitte 2009 bis Ende 2011 Mitglied im Schützenverein aus Karlsruhe, hatte auch den Ausweis vom DSB Nordbaden.

Aus beruflichen Gründen bin ich 2011 nach Bühl umgezogen. Ich kündigte dann den Verein aus Karlsruhe, und war dann ab Anfang 2012

kein Mitglied mehr. Ab Juli 2012 trat ich dann wieder in einen neuen Verein bei. Seit September bin ich dort nun auch im DSB angemeldet.

Frage:

Muss ich für einen WBK Antrag die Mitgliedsdauer von mind. einem Jahr nun wieder von vorne durchlaufen ? oder werden mir die 2,5 Jahre

von vorher ggf. angerechnet ?

In meinem Verein kann mir das zur Zeit keiner mit 100prozentiger Gewissheit beantworten. Mir wurde gesagt, ich soll bei meinem alten

Verein anrufen und fragen, ob die mich beim DSB Nordbaden ausgetragen haben, nachdem ich gekündigt hatte. Mein Vereinsvorstand meint,

dass nicht die Mitgliedsschaft in einem Verein, sondern die Anmeldung beim DSB relevant ist. Soll heißen, falls die mich noch beim DSB Nordbaden

dringelassen haben, könnte ich Glück haben...

Was meint ihr ?

Danke.

Stephan

Geschrieben
Was meint ihr ?

Hmmm, klingt relativ vernünftig, was Deine Vereinskollegen da sagen.

Es kommt tatsächlich darauf an, wie Dein Fortgang aus dem letzten Verein ablief. Falls sich der Verein:

- gegenüber der Behörde gerührt hat, dann bist Du dort als "Sportschütze" abgemeldet und solltest Du noch Waffen besitzen, rechne mit "Besuch"

- dem Verband Dein Ausscheiden gemeldet hat, bist Du nicht mehr sportlich startberechtigt und es laufen eventuell die waffenrechtlichen Fristen erneut von Vorne.

das Erstere scheint auf Dich jetzt nicht zuzutreffen, insofern sind die zweiten Aspekte wichtiger, aber noch ungeklärt. Es läuft aber wahrscheinlich auf eine Einzelfall-Entscheidung bei Deinem neuen Verband hinaus. Fragen...und der Dinge harren, die da kommen. Wie sähe denn für Dich ein Kompromiss aus ? Nur so interesse-halber. Willst Du jetzt plötzlich möglichst schnell eigene Waffen haben, wenn es doch die 2 1/2 Jahre vorher "ohne" ging? Oder geht es um Wettkampf ? Gib' doch ein wenig Hintergrunbwissen preis, dann können wir uns ein bessere Bild machen. Außerdem sind wir nicht neugierig, solange wir alles wissen.

:rolleyes:

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich war von Mitte 2009 bis Ende 2011 Mitglied im Schützenverein aus Karlsruhe, hatte auch den Ausweis vom DSB Nordbaden.

Aus beruflichen Gründen bin ich 2011 nach Bühl umgezogen. Ich kündigte dann den Verein aus Karlsruhe, und war dann ab Anfang 2012

Lass Dir von Deinem alten Verein die Zugehörigkeit von......bis.... bescheinigen, dann sollte das kein Problem werden mit der Anrechnung.

Geschrieben
[...]

Was meint ihr ?[...]

Das diese Aussagen Quatsch sind.

Damit du als organisierter Sportschütze ein Bedürfnis anerkannt bekommst (grüne WBK) musst du für mindestens 12 Monate Mitglied in einem Schützenverein sein, der einem anerkannten Verband angehört. Eine Anmeldung des Mitglieds beim Verband ist für WBK grün nicht gefordert.

Weitere Bedingung ist dass du seit mindestens 12 Monaten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt über das ganze Jahr betrieben hast. In deinem Fall bedeutet das 18 Trainings oder Wettkämpfe seit du in dem neuen Verein bist. Und regelmäßige Trainings oder Wettkämpfe in der Zeit im alten Verein.

Solltest du eine gelbe WBK wünschen, wäre allerdings die direkte Mitgliedschaft oder Anmeldung bei einem anerkannten Verband für zwölf Monate erforderlich. Aber auch hier sagt das Gesetz nichts von "ununterbrochen". Eine Anmeldung seit September und eine evtl. frühere Verbandmitgliedschaft (alternativ Anmeldung) könnten also kombiniert werden.

Damit sind die Vorgaben des WaffG erledigt. Was der Verbandsfunktionär der Bedürfnisbescheinigungen erstellt dazu sagt, ist eine andere Sache.

Geschrieben
Wie sähe denn für Dich ein Kompromiss aus ? Nur so interesse-halber. Willst Du jetzt plötzlich möglichst schnell eigene Waffen haben, wenn es doch die 2 1/2 Jahre vorher "ohne" ging? Oder geht es um Wettkampf ? Gib' doch ein wenig Hintergrunbwissen preis, dann können wir uns ein bessere Bild machen. Außerdem sind wir nicht neugierig, solange wir alles wissen.

:rolleyes:

Also im alten Verein war ich die 2,5 Jahre mal aktiv, dann aber auch wieder längere Zeit passiv tätig. Das hatte meist berufliche Gründe (Stress, zu wenig Zeit).

In den aktiven Phasen hatte ich meistens Lupi oder KK-Revolver geschossen. Ich war beim DSB gemeldet, schoss aber noch keine Wettkämpfe mit.

Nach meiner Sachkundeprüfung nutzte ich die Gelegenheit, und stellte einen Antrag auf einen Sammler-MES (Munitionserwerbschein), den ich dann

auch dank einem Gutachten bekam.

Ich ziehte dann um. Im neuen Verein musste ich dann was die Übung angeht wieder fast von vorne anfangen, weil ich aufgrund der langen Pause und dem

relativ unregelmäßigen Training im alten Verein mir noch nicht so viel "Skill" angeeignet hatte. Schade eigentlich...

Status quo:

ich schieße zur Zeit regelmäßig Lupi (1 bis 2 mal wöchentlich), mache bereits an Vereinswettkämpfen mit, und bin gerade in einer Phase, in der ich mich steigern möchte. Ich bin sozusagen immernoch "halber Anfänger", tüftle an meinen Fehlern und meinen Schwächen, und genieße zur Zeit dieses Hobby durch meine Steigerungen beim Lupi-Schießen. Es ist so dieses Gefühl, dass es im Finger juckt mein Trefferbild immer dichter und dichter zu bekommen :)

Da ich allerdings schon immer Revolverfan war und im alten Verein diesbezüglich schon "Blut geleckt" hatte, kommt bei mir jetzt so das Gefühl auf, dass ich zum eher trockenen und disziplinlastigem Lupi-Schießen einen Ausgleich bräuchte. Eher so etwas, wo ich ganz ungezwungen und ohne Anspannung ausüben kann, in der ersten Zeit erstmal auch ohne Wettkampfgedanken. Ich hatte da eben an KK-Revolver gedacht. Ein Vereinskollege hat einen Revolver, mit dem ich auch schon mal schießen durfte. Allerdings bin ich da immer an diesen Kollegen angewiesen. Der Verein selber besitzt leider keinen Revolver, sondern nur eine Sportpistole. Eine eigene wäre dahingehend schon sinnvoll, dass ich unabhängig bin und zum anderen auch selber ein eigenes Modell aussuchen kann, was mir persönlich am besten zusagt...

soviel zu meinem Motiv ;)

Geschrieben

Ich lese da raus, dass du überwiegend, bzw. im Moment fast ausschließlich LP schießt.

Vergiß nicht, dass du für eine WBK regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben musst. (Du musst das nachweisen können.)

Nur Vereins- bzw. Verbandszugehörigkeit (für eine gewisse Zeit) reichen nicht aus.

gruß alzi

Geschrieben
Vergiß nicht, dass du für eine WBK regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen geschossen haben musst. (Du musst das nachweisen können.)

ja hab ich am Anfang auch so gedacht.

Doch der Vorstand von meinem Verein meint was anderes, dass regelmäßiges Lupi Wettkampfschießen ausreichen würde.

Mein Trainer weigert sich auch Unterschriften in mein Schießbuch einzutragen, weil er denkt, dass es nix bringt, weil theoretisch jeder irgendwas eintragen könnte ohne dass er es kontrollieren kann. Für ihn zählen nur Wettkämpfe, und Lupi reiche aus meint er.

Wenn es wirklich so ist, dann erübrigt sich eigentlich schon meine Frage. Weil für 18 Revolver Trainingstage brauche ich mindestens 7 bis 8 Monate, weil der Kollege der einzigste ist, der mir ein Revolver ausleihen kann und ich dafür vielleicht nur zwei oder drei mal im Monat dazu komme...

Wenn man zu den 8 Monaten die bereits abgelaufenen drei vier Monate dazu zählt, komme ich ungefähr auf 12 :)

Aber halt, ich habe noch ein paar KK-Ergebniseinträge vom alten Verein im Schießbuch, mit Unterschrift! Ist aber schon über 2 Jahre her...

Geschrieben
...

Doch der Vorstand von meinem Verein meint was anderes, dass regelmäßiges Lupi Wettkampfschießen ausreichen würde.

...

Hallo noisehammer,

dein Vorstand irrt sich leider. Es ist erstaunlich das sich Vorstände nicht (zumindest was hier das z. Zt. gültige Waffenrecht betrifft) auf dem Laufenden halten.

LuPi Trainings (und auch Wettkämpfe) reichen nicht aus. Wie alzi schon schrieb, du musst mit „erlaubnispflichtigen“ Waffen sportlich schießen. Dazu reicht aber irgendeine erlaubnispflichtige Waffe

(z. Bsp. die Vereins-Sportpistole), nicht die gewünschte Waffe. Den Mindestzeitraum und die Mindestanzahl an Trainings (Wettkämpfe, auch AK, werden ebenfalls gerne vom Verband gesehen) solltest du trotzdem beachten.

Das Ganze in deinem „eigenen“ Schießbuch dokumentiert (ich würde darauf bestehen) macht dich unabhängiger.

Gruß

GKBubi

(selber Vorstand eines Schützenvereins)

Geschrieben
Aber halt, ich habe noch ein paar KK-Ergebniseinträge vom alten Verein im Schießbuch, mit Unterschrift! Ist aber schon über 2 Jahre her...

Du musst die regelmäßige schießsportliche Aktivität mit erlaubnispflichtigen Waffen in den 12 Monaten vor Antragstellung (WBK) nachweisen! "... über 2 Jahre her ..." zählt nicht.

Apropos. Nicht übel nehmen, aber eigentlich solltest Du das wissen. Du hast >EDIT< von Sachkunde geschrieben. Ich würd mir den Inhalt der Schulungsunterlagen nochmal etwas in Erinnerung rufen.

... Und ab Besten eurem Vereinsvorstand auch! ...

gruß alzi

Geschrieben

Hab heut beim badischen DSB und danach beim südbadischen DSB angerufen. Bei letzterem wurde ich sogar zum Präsidenten des Verbandes Südbaden weitergeleitet :)

Sieht gut aus... ich kann die Zeit aus meinem alten Verein anrechnen lassen, trotz Unterbrechung!

Er meinte, ich soll mir vom alten Verein einen schriftlichen Nachweis zukommen lassen, von wann bis wann ich dort Mitglied war.

Wenn diese Unterbrechung aufgrund eines Umzugs oder Berufswechsel zustande gekommen ist (was in meinem Fall zutrifft), sieht er dabei kein Problem.

Man müsste es aber mit erwähnen bzw. begründen.

Jetzt muss ich nur noch mit meinem derzeitigen Verein klären, wie ich es mit dem Training mit erlaubnispflichten Waffen machen soll...

Wenn der Vorstand sich wirklich irrt, dann muss ich wohl noch paar mal zum Training kommen und mit der KK Sportpistole schießen :)

Wenn ich es jetzt aber richtig verstanden habe, dann reicht es aus, wenn ich jetzt 18 mal mit einer KK trainiere, ohne zu warten, bis 12 Monate in meinem

neuen Verein verstrichen sind ? Die 12 Monate hab ich ja dann schon durch meinen alten Verein längst hinter mir. Oder ist es so, dass diese 18 Trainingstage komplett verteilt sein müssen ? Wenn ja, wo wird dann definiert, was man unter "verteilt" versteht ?

Übertriebenes Beispiel (rein theoretisch):

Jemand tritt einem Schützenverein bei. Die ersten 9 Monate schießt er nur Lupi. Danach schießt er 3 Monate gebündelt 18 mal mit einer KK, bis die 12 Monate rum sind. Bedingung erfüllt oder nicht ??

Apropos. Nicht übel nehmen, aber eigentlich solltest Du das wissen. Du hast >EDIT< von Sachkunde geschrieben. Ich würd mir den Inhalt der Schulungsunterlagen nochmal etwas in Erinnerung rufen.

... Und ab Besten eurem Vereinsvorstand auch! ...

da hast du recht. wenn ich jetzt spontan die Prüfung machen müsste, würde ich sicher bei der ein oder anderen Frage auf die Nase fallen.

Die Unterlagen hab ich alle noch im Regal :) Als ich meine Sachkunde gemacht habe, saßen ein paar Leute mit im Saal, die schon Sachkunde hatten,

aber aus Eigeninteresse einfach nochmal mit dabei sein wollten.

aber mal erhlich... wenn dir jeder Vereinskollege oder Vereinsvorstand was anderes erzählt, dann weißt du irgendwann auch nicht mehr, was jetzt

wirklich stimmt...

grüße

Geschrieben
Wenn ich es jetzt aber richtig verstanden habe, dann reicht es aus, wenn ich jetzt 18 mal mit einer KK trainiere, ohne zu warten, bis 12 Monate in meinem

neuen Verein verstrichen sind ? Die 12 Monate hab ich ja dann schon durch meinen alten Verein längst hinter mir. Oder ist es so, dass diese 18 Trainingstage komplett verteilt sein müssen ? Wenn ja, wo wird dann definiert, was man unter "verteilt" versteht ?

Auwei, da sprichst Du ein ganz heißes Thema an. Die 18/12 Regel stammt aus einem Rundbrief der Innenministerien, was denn nun "regelmäßig" sei, und findet sich nun in der Verwaltungsvorschrift wieder. Da hat's aber gar nix zu suchen, weil ja der Verband die Bescheinigung ausstellt, mit der Du Dein Bedürfnis belegst. Aber in den Verbänden wird's meistens genauso gehandhabt. Da muss mit Augenmaß gearbeitet werden, man kann letztlich nicht jeden möglichen Fall betrachten.

Wenn Du Dein eigenes Schießbuch führst, und hast seit heute vor 1 Jahr 25 Termine drinstehen, dann gibt es seltenst Fragen. Wenn es genau 18 Termine sind, und die waren in den letzten 3 Monaten, dann fragt der SB eventuell nach, wie das mit der Bestätigung des Vereins aussieht. Immerhin übernimmt der Verein und der Verband eine gewisse Bürgen-Funktion für Dich, das ist zumindest emotional so, wenn auch ohne spezifische legalen Konsequenzen.

Wenn Dir die Aktiven-Zeit in Deinem alten Verein zumindest angerechnet wird, dann kann es ja nun wirklich schneller gehen.

Geschrieben

Ich bin auch der Überzeugung das Lupi etc nicht zählen beim Antrag der WBK sondern nur regelmäsiges Training mit erlaubnispflichtigen Waffen.

Regelmäsig ist natürlich eine Auslegungssache und wird von den meisten Verbänden als 18 mal übers Jahr verteilt angesehen.

Somit würde dein Fall mit 9 Monate Lupi und 3 Monate KK oder GK nicht ausreichen um bei unserem Verband ein Bedürfnis zu bekommen.

Aber wo ist das Ganze im Gesetz verankert das es erlaubnispflichten Waffen sein müssen?

Ich habe nur folgendes gefunden:

§ 14

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.

die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

Danke

Markus

Geschrieben
Ich habe nur folgendes gefunden:

Wie gesagt, es findet sich in der Verwaltungsvorschrift:

14.2.1

§ 14 Abs. 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung eines Bedürfnisses

für jede Waffe eine Bescheinigung eines anerkannten Verbandes

oder angegliederten Teilverbandes darüber, dass

- der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten den

Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen regelmäßig, also

einmal pro Monat oder 18mal verteilt über das ganze Jahr betrieben

hat (Nummer 1);

Wie gesagt, hier ist es mittelbar verbindlich festgelegt und die SB's der Verbände werden sich daran halten.

Geschrieben

Naja, für ein Luftgewehr braucht man keine WBK und auch keine Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Denke, dass deswegen Druckluft nicht zählt.

Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten

Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach

§ 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des

Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu

machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein

regelmäßig als Sportschütze betreibt und...

Geschrieben
Naja, für ein Luftgewehr braucht man keine WBK...

Naja, der Vollständigkeit halber sind "Luftgewehre" dann "frei ab 18", wenn Geschossenergie unter 7,5 J und F-im-Fünfeck drauf (abgesehen von Sonderregelung von DDR-Luftis)

Es kann also durchaus WBK-pflichtige Luftdruckwaffen geben. (Field Target, Jagd)

Geschrieben

Auszug aus der WaffVwV

14.2.1 § 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftmachung

eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung

eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilverbandes

darüber, dass

– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten

den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen

regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt

über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

– die beantragte Waffe entsprechend der Schießsportordnung

nach § 15 Absatz 7 für die Disziplin zugelassen und

erforderlich ist (Nummer 2); das ist der Fall, wenn mit ihr

nach den tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten des Antragstellers

auch geschossen werden kann.

Die Pflicht des Sportschützen, sein Bedürfnis glaubhaft zu machen,

beschränkt sich in der Regel auf die Vorlage der Bescheinigung.

Die Waffenbehörde muss die vorgelegten Bescheinigungen

lediglich auf Vollständigkeit und Plausibilität

überprüfen. Glaubhaft zu machen sind Tatsachen, die belegen,

dass diese gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Zur

Glaubhaftmachung müssen Angaben gemacht werden, die es

der Waffenbehörde ermöglichen zu beurteilen, ob eine überwiegende

Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der gesetzlichen

Voraussetzungen spricht. Die Bescheinigung darf sich

daher nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes und

der bloßen Behauptung, dass diese Voraussetzungen vorliegen,

erschöpfen, sondern muss nachvollziehbare Angaben darüber

enthalten.

[...]

Es sind nur

solche Verbandsbescheinigungen anzuerkennen, die die Zulassung

der Waffe und die Erforderlichkeit des Erwerbs unter

Bezugnahme auf eine konkrete Disziplin der genehmigten

Sportordnung bestätigen. Über wiederholt auftretende oder

grobe Mängel in vorgelegten Bedürfnisbescheinigungen unterrichtet

die jeweilige Waffenbehörde die nach § 48 Absatz 1

zuständige Landesbehörde, die das BVA unterrichtet.

Zitat Ende.

Damit ist klar was behördlicherseits mit regelmäßiger Ausübung des Schießsports gemeint ist und welche Qualität eine Verbandbescheinigung hinsichtlich nachprüfbarer Tatsachen haben muss. Verbände die sich nicht an diese Vorgaben halten, dürfen mit Schwierigkeiten rechnen.

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