Valentin_Mikula Posted November 12, 2012 Share Posted November 12, 2012 Mich würde im Hinblick auf §5 Abs 2.2 und 2.3 mal interessieren, was genau die Maßgabe für eine waffenrechtliche Relevanz ist. OK, wenn die Gruppierung bereits vom Verfassungsschutz eingestuft oder gar verboten wurde ist die Sache klar. Was aber wenn ich als einzelner Bestrebungen gegen den Gedanken der Völkerverständigung verfolgt habe oder verfolge? Was genau ist das? Reicht es schon aus, wenn ich z.B. Pro-NRW inhaltlich beipflichte, weil auch ich gegen die Überfremdung ganzer Stadtteile bin? Dann würde ja schon eindeutig die Meinungsfreiheit ausgehebelt. Wo genau ist denn der "Gedanke der Völkerverständigung" definiert. Da es ein "Gedanke" ist, ist es ja schon ein Widerspruch in sich, diesen niederzuschreiben. Oder muß ich tatsächlich Mitglied in einer solchen Vereibigung sein? Sollte mein Waffenbesitz tatsächlich dazu führen, daß ich mich im nationalen Spektrum politisch nicht betätigen darf? Link to comment Share on other sites More sharing options...
RNehring Posted November 14, 2012 Share Posted November 14, 2012 Mich würde im Hinblick auf §5 Abs 2.2 und 2.3 mal interessieren, was genau die Maßgabe für eine waffenrechtliche Relevanz ist....Sollte mein Waffenbesitz tatsächlich dazu führen, daß ich mich im nationalen Spektrum politisch nicht betätigen darf? Hallo Valentin, na auf jeden Fall "darfst" Du der jeweils gerade herrschenden Macht gnädigst nach dem Munde reden. Eventuell noch ein bisschen abweichen, aber nicht zu weit. Sonst bist Du schnell ein Radikaler, egal in welcher Richtung. Wenn Du dann auch noch gern jede Form von Steuern gern und schnell bezahlst, darfst Du eventuell noch etwas Deine Waffen behalten. Aber nur, bis auch das nicht mehr zur freien Entfaltung Deiner Persönlichkeit gehört. Zynismusmodus=aus. Gruß RNehring Link to comment Share on other sites More sharing options...
Valentin_Mikula Posted December 3, 2012 Author Share Posted December 3, 2012 Ich hatte es befürchtet, so sieht es wohl aus. ......... Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 Frei nach dem VG Freiburg (so bislang nur entschieden zur Aufbewahrungskontrolle): Ein Waffenbesitzer muss sich entscheiden, ob ihm das Grundrecht auf Meinungsfreiheit so wichtig ist, dass er an seinen Ansichten generell festhalten will. Wenn er sich so entscheidet und dem Schutz seiner Meinungsfreiheit damit eine derartige (absolute) Priorität einräumt, dann kann und darf von ihm erwartet werden, dass er auf den Besitz von Waffen verzichtet. Grün ist leider aus. Link to comment Share on other sites More sharing options...
vorwerk Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 ich erzähl euch mal einen (wahre) Geschichte. Ein dorfbekannter Rechter (mit WBK) hatte auch viel Spaß am Waffen basteln und stellte Mengen an illegalen Waffen her, verkaufte diese und hortete dazugehörige Munition. In der Vergangenheit wurde er bereits wegen Wilderei und Volksverhetzung verurlteilt. Nach den Waffengeschichten wurde er erneut verurteilt und musste natürlich alle (auch legale) Waffen abgeben. Und jetzt kommt's: 7 Jahre nach der Verurteilung mit Bewährungsstrafe (er war geständig) konnte er wieder eine WBK beantragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 - Auch tolle Staubsauger machen viel heiße Luft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
vorwerk Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 Auch tolle Staubsauger machen viel heiße Luft. gibt es irgendein Problem? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tyr13 Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 gibt es irgendein Problem? Nee, Nee, gibt keine Probleme hier, ist ja'n freies Land, insofern darfst Du das. Aber "FoaF" (Friend of a Friend)-Geschichten sind extrem unglaubwürdig. Und selbst wenn: 1 Fall begründet jetzt nicht die Realität der gesamtzen Republik, da ist das Fallbeispiel vom VG-Urteil doch deutlich weitreichender als die Handlungen irgendeiner Waffenbehörde. Beim Durchführen vom Waffenrecht gibt es Exzesse nach beiden Seiten, also wird sowohl "echten" Unzuverlässigen die Erlaubnis erteilt und andererseits Hürden dort aufgebaut, wo sie nicht notwendig wären. Link to comment Share on other sites More sharing options...
vorwerk Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 Nee, Nee, gibt keine Probleme hier, ist ja'n freies Land, insofern darfst Du das. Aber "FoaF" (Friend of a Friend)-Geschichten sind extrem unglaubwürdig. Und selbst wenn: 1 Fall begründet jetzt nicht die Realität der gesamtzen Republik, da ist das Fallbeispiel vom VG-Urteil doch deutlich weitreichender als die Handlungen irgendeiner Waffenbehörde.Beim Durchführen vom Waffenrecht gibt es Exzesse nach beiden Seiten, also wird sowohl "echten" Unzuverlässigen die Erlaubnis erteilt und andererseits Hürden dort aufgebaut, wo sie nicht notwendig wären. ah, ok, verstehe und entschuldige mich hiermit. BTW: mit Staubsaugern hab ich rein gar nichts zu tun, ausser das ich manchmal gezwungen werde sie zu hause zu benutzen! ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
rummelschuetze Posted December 3, 2012 Share Posted December 3, 2012 ... mit Staubsaugern hab ich rein gar nichts zu tun, ausser das ich manchmal gezwungen werde sie zu hause zu benutzen! ;-) was eindeutig gegen die genfer konvention ist... wehr dich! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Winzi Posted December 4, 2012 Share Posted December 4, 2012 Der Thread bewegt sich gerade ziemlich in Richtung Off Topic. Bleibt bitte beim Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
colti Posted December 4, 2012 Share Posted December 4, 2012 Ein dorfbekannter Rechter (mit WBK) hatte auch viel Spaß am Waffen basteln und stellte Mengen an illegalen Waffen her, verkaufte diese Sollte das so stimmen (bzgl. der Herstellung), dann braucht der jenige ja nicht wirklich eine WBK. Grüsse Colti P.S. Illegales Herstellen from Scratch soll öfter mal vorkommen, so kompliziert ist das nicht, siehe diverse Berichte von den Philippinen oder aus Pakistan. Ergo: Der "Staat" hat die Kontrolle über die Privatbewaffnung längst verloren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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