Zum Inhalt springen
IGNORED

Zerlegte (keine wesentliche Teile)einer Schreckschusspistole ohne PTB dürfen verkauft werden?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde,

Ich hoffe ich habe es hier richtig gepostet? hab vor kurzen im Verein mit einen Schützenbruder eine Meinungsverschiedenheit gehabt.Er behauptete das man zerlegte (demontierte nicht wesentliche Teile) einer Schreckschusspistole ohne PTB nicht zum Verkauf anbieten darf.Ich wiederrum war anderer Meinung.Wer von uns beiden hat den Recht?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr uns mehr darüber sagen bzw. schreiben könntet?trotz I-netsuche habe ich leider nichts gefunden.

Gruß

jtl-revolver

Geschrieben

Naja,

darf man "zerlegte demontierte nicht wesentliche Teile"

einer scharfen Schußwaffe zum Verkauf anbieten?

Eben und deshalb auch solche einer "Ohne PTB Pistole".

Geschrieben

Hallo Olt d.R.,

nun das beantwortet leider nicht meine Frage.Und wie ist das mit den Griffschalen die auch für erlaubnispflichtigen Waffen zum Verkauf angeboten werden ohne Altersnachweis oder WBK? Deswegen habe ich genau darauf hingewiesen "zerlegte demontierte nicht wesentliche Teile" z.B.:Schrauben,Griffschalen usw.

Natürlich darf man wesentlichen Teile einer Schreckschusspistole ohne PTB wie, Verschluss, Griffstück ,Lauf usw. verkaufen, vorausgesetzt die Waffe ist rechtlich korrekt in der WBK eingetragen.

Geschrieben

Er hats doch schon beantwortet. Alles, was nicht wesentliches Teil ist (egal ob scharf oder Schreckschuss ohne PTB) darf ohne irgendwelche Anforderungen verkauft werden. Griffschalen, Gewichte, Schrauben, Visierungen, etc.

Geschrieben
Hallo Olt d.R.,

nun das beantwortet leider nicht meine Frage.Und wie ist das mit den Griffschalen die auch für erlaubnispflichtigen Waffen zum Verkauf angeboten werden ohne Altersnachweis oder WBK? Deswegen habe ich genau darauf hingewiesen "zerlegte demontierte nicht wesentliche Teile" z.B.:Schrauben,Griffschalen usw.

Natürlich darf man wesentlichen Teile einer Schreckschusspistole ohne PTB wie, Verschluss, Griffstück ,Lauf usw. verkaufen, vorausgesetzt die Waffe ist rechtlich korrekt in der WBK eingetragen.

eine Griffschale ist kein wesentliches Teil Kataloge verlangen dafür nicht mal einen Altersnachweis

Geschrieben
Natürlich darf man wesentlichen Teile einer Schreckschusspistole ohne PTB wie, Verschluss, Griffstück ,Lauf usw. verkaufen, vorausgesetzt die Waffe ist rechtlich korrekt in der WBK eingetragen.

Wer trägt denn Schreckschußwaffen in die WBK ein?

Geschrieben

Nochmal lesen und Verstehen:

dem TE geht es hier um erlaubnispflichtige SRS-Waffen (Schreckschusswaffen ohne PTB).

Un die sollten im eigenen Interesse schon in einer WBK eingetragen sein!

Geschrieben

@Sal-Peter@SDASS_Nico@Schützenfreiheit,

nochmal ich behauptete das man" NICHT wesentliche Teile" einer Schreckschusswaffe-auseinander genommen ohne PTB verkaufen darf.Mein Schützenbruder meint das das nicht geht.Er behautet das man wesentliche und unwesentliche Teile nicht verkaufen darf.

Eigentlich wollte ich ja nur wissen wer den von uns beiden nun Recht hat.

Es geht weder um den Eintrag einer Waffe in die WBK oder wer das kauft und in die WBK einträgt sondern es bezieht sich nur auf das wer von uns beiden Recht hat.

@Kappa....genau so sehe ich das auch ....Danke!

Trotzdessen danke für die reichlichen Antworten von Euch allen... :)

Geschrieben

"Nicht wesentliche" und damit keiner besonderen gesetzlichen Regelung unterliegende Teile können in D immer "frei" verkauft werden!

Egal ob von einer SSW oder "echten" Waffe...

Vermischt Dein Kumpel das vielleicht mit den tw. restriktiven Ausführbeschränkungen der USA und hat da was gedanklich durcheinander gebracht??

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.