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IGNORED

Waffe leihen mit bedürfnisfreier WBK


PeterW

Empfohlene Beiträge

Soso, und wer hat das schon mal so gemacht und kam vor Gericht durch?

Warum ein Gericht, wenn man genau das macht was das WaffG ausdrücklich erlaubt und die WaffVwV noch explizit erläutert? Für was alles brauchst Du noch ein Positiv-Urteil durch ein Gericht? Für was musst Du Dir noch extra jedes mal zusätzlich die Erlaubnis durch ein Gericht einholen?

DAS ist gängige Praxis! und gesetzeskonform! und NOCH hat man das RECHT dazu.

... also was hier so langam Alles an Ansichten / Meinungen und vermeintlichen Tatsachen verbreitet wird ...

kann einem ja himmelangst werden. isses schon wieder so weit? ... der Michel lernts einfach nicht! nein er lernts nicht!

HALLOOO! aufwachen!!

mit kopfschüttelndem gruß

alzi

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Soso, und wer hat das schon mal so gemacht und kam vor Gericht durch?

Ich hab' das schon mal so gemacht.

Habe mir einen Revolver von meinem VorSi ausgeliehen und damit an der Bezirksmeisterschaft teilgenommen. Ich hatte da noch keine eigene WBK, auch wenn sie in Sichtweise war. Wir hatten uns bei F...a getroffen, und ich habe direkt dort auch dann die zugehörige Munition erworben.

Wir hatten da auch einen ähnlichen Leihschein/Auftrag erstellt, es hat geholfen, daß ich bereits einen Tresor hatte und "aufbewahren" konnte, bis zum nächsten Training.

Wenn Du für jede denkbare Variante ein höchstrichterliches Grundsatzurteil brauchst, muss ich Dich bedauern. Wenn Dir solch ein Vorgang persönlich zu heikel ist: lass es ! Aber ich bin da von der korrekten Auslegung überzeugt. Das muß Dich jetzt nicht überzeugen, andererseits hattest Du gefragt...

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...und die Waffenrechtskommentare bestätigen das ;) aber lassen wir das, der Hochschulabsolvent ist schlauer-kann er von mir aus auch. Wir geben unsere Waffen weiter auf dieser Grundlagen den Eltern mit.

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...

... also was hier so langam Alles an Ansichten / Meinungen und vermeintlichen Tatsachen verbreitet wird ...

kann einem ja himmelangst werden. isses schon wieder so weit? ... der Michel lernts einfach nicht! nein er lernts nicht!

HALLOOO! aufwachen!!

mit kopfschüttelndem gruß

alzi

Ach, tut das gut ! Es fällt auch Anderen auf, und geht auch Anderen auf den Zeiger.

Du weißt gar nicht, wiiiiiieee seeeeehr Du mir damit aus der Seele sprichst ! :eclipsee_gold_cup::appl::icon14::s75:

Nichts gegen Meinungen, die haben ihre Daseinsberechtigung gerade in einem Diskussionsforum, aber sie sollten doch auch als solche erkenntlich oder ersichtlich sein, und nicht als Pseudowissen hier "schneidig vorgetragen" werden, das kot*t an...

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... und so mancher Schießsport(landes)verband stellt für diesen Fall sogar Vordrucke/Formulare bereit ...

Sachen gibts... Ich brauchte damals ne Bestätigung von meiner SB bei Frankonia um für ne geliehen Waffe Mun zu kaufen. Obwohl mit WBK und Pulverschein.

Hätte ich nicht gedacht, daß das WaffG dies hergibt!

der carl

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bei Frankonia

Die Händler stellen sich da manchmal quer...

Aber Dein Eindruck ist sicher nicht einzigartig. Die Politicos haben uns ein ziemlich komplexes Rechtsgebilde übergestülpt, darin bedrohen sie Dich (rechtschaffenden Bürger) mit Strafe, falls Du Fehler machst. Also machst Du automatisch weniger, als Du eigentlich dürftest, weil Du ja die Strafe vermeiden willst, und bei all den Formulierungen, Begriffen und Änderungen verunsichert bist.

Schneidig vorgetragene Parolen sorgen dann dafür, daß falsche Einschätzungen Gesetzescharakter bekommen. Schlössileinchen z.B. Oder der direkte Weg von Stand nach zu Hause. Leute, die nicht auf Wettkämpfe fahren, weil sie nicht wissen, wo sie den A/B-Tresor unterkriegen...

Manchmal denke ich, der Wahnsinn hat Methode und dann merke ich: das ist gar nicht gewollt gewesen, die beschäftigen nur so viele Laien damit, daß einfach Fehler eingeschleppt werden.

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Sachen gibts... Ich brauchte damals ne Bestätigung von meiner SB bei Frankonia um für ne geliehen Waffe Mun zu kaufen. Obwohl mit WBK und Pulverschein.

Hätte ich nicht gedacht, daß das WaffG dies hergibt!

Das OVG NRW (Beschl. v. 01.02.2005, Az. 20 A 20/04) hatte mal in einer Sache, in der es eigentlich um etwas anderes ging, nebenbei ausgeführt, dass der erlaubnisfreie Munitionserwerb nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sich nur auf solche Munition bezieht, die unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG erworben wurde. Sprich die Munition muss auch von demjenigen stammen, der die Waffe überlassen hat. Ein Erwerb von Dritten sei nicht zulässig.

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Das OVG NRW (Beschl. v. 01.02.2005, Az. 20 A 20/04) hatte mal in einer Sache, in der es eigentlich um etwas anderes ging, nebenbei ausgeführt, dass der erlaubnisfreie Munitionserwerb nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sich nur auf solche Munition bezieht, die unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG erworben wurde. Sprich die Munition muss auch von demjenigen stammen, der die Waffe überlassen hat. Ein Erwerb von Dritten sei nicht zulässig.

Ganz eng grammatikalisch ausgelegt, könnte man das so sehen, es ist aber wieder mal ein weltfremdes Urteil. Vor allem jagdlich gesehen.

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Das OVG NRW (Beschl. v. 01.02.2005, Az. 20 A 20/04) hatte mal in einer Sache, in der es eigentlich um etwas anderes ging, nebenbei ausgeführt, dass der erlaubnisfreie Munitionserwerb nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG sich nur auf solche Munition bezieht, die unter den Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) WaffG erworben wurde. Sprich die Munition muss auch von demjenigen stammen, der die Waffe überlassen hat. Ein Erwerb von Dritten sei nicht zulässig.

Ich habe mir das mal durchgelesen: Link

Es ging um eine Beschränkung im §27-Schein, daß nur Munition für eigene in WBK's eingetragene Waffen, hergestellt werden darf. Dagegen ist der Kläger angegangen.

Meiner Meinung nach bezüglich des allgemeinen Mun-Erwerbs für Leihwaffe ein falsches Urteil.

Da man die Waffe nicht ohne weiters hinreichend testen kann. Zum Beispiel Ladungsreihe schießen oder andere Mun Sorten, alles müßte man sich vom Leihgeber besorgen. Schon doof, wenn die beiden dann hunderte Kilometer auseinander wohnen sollten.

"Der Leihnehmer muß mit der Ausnahme zum Waffenbesitz (Leihen nach §12) hinnehmen, daß er dann nicht wie sonst gewohnt auch die Mun kaufen/herstellen darf..."

Die Richter sind wohl keine Sportschützen...

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